Corona-Hilfe für Sachsen-Anhalts Privatradios: Land zahlt Hälfte der Übertragungskosten

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Eine Antwort

  1. Hagen Rappen sagt:

    Land zahlt Hälfte der Übertragungskosten
    Nicht das Land sondern der Bund zahlt bis zur Hälfte der Übertragungskosten.

  2. Bettina liegt wach rum sagt:

    Nicht der Bund, sondern der Bürger zahlt bis zur Hälfte der Übertragungskosten. Und die andere Hälfte wird er wohl auch über den Umweg der Werbung zahlen, da sich die Werbekunden der Sender ihre Werbekosten am Ende ja auch über den Preis ihrer Produkte zurückholen.
    Fazit: Der Bürger zahlt alles!

    Zumindest, wenn man davon ausgeht, daß der Bund Geld an die Länder verteilt, welches mittel- oder unmittelbar vom Bürger/Steuerzahler kommt. Wenn ich als Privatradio den Zuschuß also nicht bekomme, dann ist das eine Entscheidung des Landes über Gelder, über die das Land nach Zuteilung vom Bund verfügt. Und da der Bund möglicherweise sein Geld nicht mehrheitlich mit dem Betrieb von eigenen Unternehmen verdient, kann man davon ausgehen, daß es Steuereinnahmen etc. sind.
    Bin aber offen für neue (oder alte) Erkenntnisse.

    • Achso sagt:

      So gesehen zahlt der Bürger immer alles, weil die Einnahmen des Staates wie auch der Privatunternehmen irgendwo herkommen müssen. Andererseits zahlt der Bürger nichts, weil auch die Einnahmen des Bürgers irgendwo herkommen müssen.

      Fazit: So eine Wortklauberei bringt keinerlei sinnvolle Erkenntnis hervor.