Corona-Party am Boulevard aufgelöst: 23 Anzeigen

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49 Antworten

  1. Fräänk sagt:

    „Wenn sie Speisen und Getränke an dem Imbissen kaufen, sind 50 Meter Abstand zu den Einrichtungen einzuhalten.“
    Da brauchste aber verdammt laaaange Arme.

    • Konter Jan sagt:

      Zum Essen brauchst du theoretisch gar keine Arme.

      • Konter Konter Tobias sagt:

        Achso…dann schaufelst du dir dein Essen wie ein Schwein über nen Trog direkt in deinen Schlund? Nagut… dann habe ich lieber weiterhin Arme.

        • Kürri sagt:

          Schaufeln? Wie glaubst du funktioniert eine Schaufel, Topias??

        • K.Ontra & K.Tion sagt:

          Du hast den subtilen (und höchst geschmacklosen, unpassenden ) Scherz in der Namensgebung des „Konter Jan“ im Zusammenhang mit der folgenden Anspielung auf Nichtnotwendigkeit von oberen Extremitäten beim Essen ganz offenbar nicht verstanden.

          Konter Jan – Contergan – keine Arme …!
          https://de.wikipedia.org/wiki/Contergan-Skandal
          „Durch die Einnahme von Contergan kam es zu einer Häufung von schweren Fehlbildungen (Dysmelien) oder gar dem Fehlen (Amelie) von Gliedmaßen und Organen bei Neugeborenen.“

  2. Tja sagt:

    Eigentlich zu wenig das Bußgeld.

  3. Psychologe sagt:

    richtig so, sonst lernen sie es nicht. Allerdings finde ich dieses Bußgeld zu niedrig!

  4. Egon K. sagt:

    Na das hat sich doch für alle Beteiligten gelohnt. Nette Nebeneinnahme für Halle. Weiter so! Füllt ruhig weiter das Stadtsäckl, bis die, die es nicht begreifen wollen endlich aufwachen. Antreten und mal laut durchzählen 1, 2, 3, 4, 5 ……

    • Herbstzeitlose sagt:

      Glauben Sie wirklich, nur Menschen, die so „querdenken“ wie Sie selbst, haben den völligen Durchblick dank „alternativer“ Medien, während die restliche Bevölkerung hörig, ferngesteuert und blind durchs Leben geht?

  5. 07 sagt:

    Was sind schon 50 €, die Strafen sind zu lasch in Anbetracht der Schäden

    • Skeptiker sagt:

      Wenn ich hier die Kommentare so lese, werde ich unwillkürlich an die „Leserbriefe “ im Neuen Deutschland bzw der Freiheit- für die Jugend hier : der Vorgänger der MZ erinnert ! Dort hat man auch bei abweichenden Meinungen unbarmherzig zugeschlagen ( schriftlich ) bis alle ihren Mund gehalten haben und mit den Wölfen geheult haben. Ich bin erschrocken über soviel Hass was hier auch verbreitet wird ,obwohl ich mit den Einschränkungen an und für sich einverstanden bin !!!Nur habe ich die Befürchtung, dass die Gesellschaft weiter auseinander bricht bzw driftet als hier alle wahr haben wollen, das zeigt mir die Äußerungen hier !Es wäre an der Zeit mal runter zu kommen und sich sachlich und überlegt zu äußern!!! Einen schönen Tag Ihnen allen

    • Fadamo sagt:

      Ich spende gerne für meine Stadt 50 Euro.
      Jeder 50 Euroschein, macht den OB glücklich !

  6. Sindie sagt:

    Da gehört noch ne Null dran! Eine Strafe für egoistisches Verhalten muss spürbar sein.

  7. G sagt:

    Was ist eigentlich eine „corona Party“.??
    Wird da corona gefeiert?… Also können da ja keine „coronaleugner“ dabei sein.

  8. Blockwart sagt:

    da war der Blockwart wieder unterwegs, der größte Lump im ganzen Land ist der Denunziant

  9. ABV sagt:

    Bei der eigentlichen Coronaparty macht ihr doch gerade alle mit. Wir sprechen uns wieder.

  10. mirror sagt:

    Hatte das Ordnungsamt einen Durchsuchungsbefehl für private Räume oder dürfen die schon bei einer Ordnungswidrigkeit einfach in alle Wohnungen spazieren?

    • Nachhilfe für mirror sagt:

      Dazu brauchts keinen Durchsuchungsbefehl. Das ist originäre Aufgabe des Ordnungsamts, §43 SOG. Die dürfen nicht einfach in alle Wohnungen spazieren, haben das vorliegend aber auch nicht einfach so gemacht. Es steht nicht mal geschrieben, ob sie überhaupt eine Wohnung betreten haben.

    • 10010110 sagt:

      Das Infektionsschutzgesetz und die aktuelle Verordnung gilt auch auf Privatgrund. Zur Durchsetzung der selbigen sind die Exekutivbehörden mit Sonderrechten ausgestattet.

    • Hinweis sagt:

      Offensichtlich ja, steht so im neuen Infektionsschutzgesetz:

      „Artikel 7
      Einschränkung von Grundrechten
      Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes“
      https://klagepaten.eu/download/2170/

      • mirror sagt:

        Sie haben recht. Mit dem Infektionsschutzgesetz wurden die Hürde der richterlichen Zustimmung, die die Strafprozessordnung selbst bei schweren Straftaten wie Mord aufbaut, einfach mal so weggeräumt. Macht CDU und SPD zu nicht mehr wählbaren Parteien.

        • eseppelt sagt:

          Brüll. Dein Geldgeber ist ja das „Positivbeispiel“
          https://www.amnesty.de/jahresbericht/2016/katar

          • Der E. Mir von nebenan sagt:

            Was hat denn قطر (Qatar) mit der Kritik am Infektionsschutzgesetz zu tun? Ist das nur für „Eingeweihte“ zu verstehen?

        • Nachhilfe für mirror sagt:

          Die Strafprozessordnung regelt den Strafprozess. Sie baut keine Hürden im Rahmen des Infektionsschutzes auf und auch nicht zum Schutz von Straftätern. Im Gegenteil, sie durchbricht an vielen Stellen den grundgesetzlichen Schutz, auch und gerade im Hinblick auf Grundrechte.

          Das Ordnungsamt wird aber im Rahmen der StPO gar nicht tätig. Adressat der StPO sind Ermittlungsbehörden und (Straf-)Gerichte, nicht Ordnungsbehörden. Das Betreten der Wohnung – sofern es überhaupt stattfand – ist durch das Infektionsschutzgesetz weder erleichtert noch erschwert worden. Das ist keine Frage von populistischer Minderheitspolitik von Splitterparteien nahe der 5%-Hürde, sondern wird rein juristisch bewertet.

      • Nachhilfe für Hinweis sagt:

        Einschränkungen von Grundrechten waren schon in der ersten Fassung des Infektionsschutzgesetzes aus dem Jahr 2000 und auch schon in den Vorgängerreglungen (zB Bundeseuchengesetz) enthalten. An der Befugnis des Ordnungsamts zum Betreten von Wohnungen hat sich mit dem „neuen“ Infektionsschutzgesetz nichts geändert.

  11. 09 sagt:

    Tja Egon wenn alle so lustig rangehen sind wir bald alle infiziert

  12. Leser sagt:

    Solchen Idioten haben wir den harten Lockdown zu verdanken! Zusätzlich zum Bußgeld ab auf die ITS oder in ein Alters-/Pflegeheim, die Pflegekräfte unterstützen. Dort können die Idioten dann mal sehen, was so ein Virus mit Menschen anstellt.

    • G sagt:

      Na mit beleidigungen schlagen sie ich aber um längen… 😂

      • Laser sagt:

        Lass den „Leser“-Typen in Frieden, der hat bestimmt eine Hyper-Störung an der Aktivitätskontrollschraube. Der springt hier überall im Forum herum. Scheint auch so, als wär der eine Zweitidentität von ….! Sage ich mal lieber nicht.

      • Leser sagt:

        Sagt ja genau der Richtige, der Eltern denunziert und eines Verbrechen bezichtigt ohne Beweise!
        Was ist denn das für ein Deutsch? „Na mit beleidigungen schlagen sie ich aber um längen..“
        Du wolltest doch sicher schreiben:“Na mit beleidigungen schlagen ich sie aber um längen…“

  13. pebi sagt:

    ja bitte Stadt Halle. greif mehr durch.

  14. west sagt:

    ein land von denunzianten und abv’s. naja der kleine mann mit dem schlüssel fürs klo…

  15. 07 sagt:

    Wegen solcher egoisten werden die Zahlen immerzu höher.

  16. 07 sagt:

    Dass sich da noch welche lustig noch drüber machen können zeigt doch, wie einst sie es nehmen

  17. ZANDER sagt:

    50 Euro? 1000 sind angemessen . 50 Euro sind lächerlich .Die Querulanten müssen das richtig spüren.

  18. Beobachter sagt:

    Die 23 Partygänger waren wahrscheinlich für die Nachbarschaft unüberhörbar.

    Und wenn wegen Lärms die Ordnungsbehörden gerufen werden, dann sind die gefundenen Gäste ja nur „Beifang“.
    (Wie der Polizist bei der Verkehrskontrolle nicht primär in Kofferraum schauen darf, aber nach Warndreieck und Verbandskasten und wenn ihm dabei im Kofferraum was auffällt, ist das auch „Beifang“)

  19. As sagt:

    Die Bevölkerung hat doch genug Geld im Sack. Bereichern sich doch so viele an Corona. Die armen Schweine, die finanziell am Abgrund stehen, werden sicher nicht feiern!
    Also greift denen doch bitte tief in die Tasche, die auch jetzt noch feiern müssen und Party über Vernunft stellen.
    2500 Euro Bußgeld wäre angemessen. Die Stadt braucht das Geld und die Partygänger haben genug.

  20. Der Geprellte sagt:

    Also ganz ehrlich…i. april sind wir 3 Angler zur kasse gebeten worden, trotz Einhaltung der Abstände wurden wir willkürlich von den Ordungsbehörden zu einer Gruppe ernannt und mussten jeweils! 250€+25€ Verfahrensgebühr zahlen. Eine Zahlung von 50€ is ja maö absolut lächerlich und im Sinne der Gleichbehandlung für mich nicht nachvollziehbar….

  21. Mirko sagt:

    Die Stasi wäre stolz auf die Corona-Vollstreckungsbeamten. Methoden, auf die jeder Diktator neidisch wäre.