Corona-Virus: FAQ-Leitfaden für Eltern schulpflichtiger Kinder
Wegen der aktuellen Corona-Situation gibt es bei vielen Eltern Unsicherheiten. Deshalb hat die Stadt Halle ein FAQ zusammengestellt, um die wichtigsten Fragen der Eltern zu beantworten. Wann muss das Kind in Quarantäne? Was genau bedeutet Quarantäne? Wie sieht es mit Geschwisterkindern aus? Was ist bei Krankheitssymptomen zu tun? Wer zahlt den Lohn? Wo gibt es Bescheinigungen?
- Mein Kind wurde von der Schule nach Hause geschickt bzw. wir mussten es abholen, weil es einen bestätigten Corona-Fall in der Klasse bzw. Schule gab. Was passiert nun?
Ihr Kind hatte Kontakt zu einer Person, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurde. Es kann also sein, dass sich Ihr Kind mit dem Virus angesteckt hat. Die Zeit, bis das Virus bei Ihrem Kind nachweisbar ist (Inkubationszeit), beträgt bis zu 14 Tage. Aus diesem Grund muss es sich vorerst in häusliche Quarantäne begeben. Sie werden vom Fachbereich Gesundheit telefonisch über das weitere Vorgehen informiert.
Haben Sie Ihre Kontaktdaten vollständig in der Schule hinterlegt? Sind diese aktuell? - Wer testet mein Kind, wenn es an der Schule einen COVID-19-Fall gegeben hat?
War Ihr Kind direkte Kontaktperson (also gleiche Klasse oder Kohorte) wie der positiv Getestete, dann muss eine Quarantäne eingehalten werden. Es erfolgt die Entnahme eines Rachenabstrichs. Dieser wird durchgeführt von einem mobilen Team des Fachbereichs Gesundheit oder der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt. Gehen Sie bitte nicht selbst in die Teststation.
Das ärztliche Personal in den mobilen Teams kann sich mit einer Bescheinigung der Stadt Halle (Saale) ausweisen. - Was passiert, wenn mein Kind positiv getestet wird?
In diesem Fall gilt eine sofortige Quarantäne für Ihr Kind und alle mit dem Kind im Haushalt lebenden Personen. Der Fachbereich Gesundheit informiert Sie dann über das weitere Vorgehen. - Mein Kind war nicht Teil einer Klasse oder Kohorte mit positivem Fall, hat aber Krankheitssymptome. Was muss ich tun?
In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten. Kontaktieren Sie telefonisch Ihren Hausarzt. Oder gehen Sie bitte mit Ihrem Kind in die Corona-Teststation in der Magdeburger Straße. Hier erfolgt die Entnahme eines Abstrichs. Sie erhalten von der Corona-Teststation ein Infoblatt mit einem Zugangscode, über den Sie das Testergebnis abrufen können.
Die Corona-Teststation in der Magdeburger Straße hat Montag bis Freitag von 9 bis 14 Uhr und samstags und sonntags von 9 bis 13 Uhr geöffnet. - Wer informiert mich über das Testergebnis und ob mein Kind in Quarantäne bleiben muss?
Unmittelbare Kontaktkinder (Kategorie I) müssen unabhängig vom Testergebnis 14 Tage in Quarantäne. Sie erhalten nach dem Test einen Anruf von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachbereichs Gesundheit, die über das Ergebnis informieren. Ist Ihr Kind keine direkte Kontaktperson und Sie haben einen Test durchführen lassen, müssen Sie sich mit Ihrem Kind in häusliche Isolierung begeben, bis der Befund vorliegt. Bei einem negativen Befund und keinerlei Symptomen darf Ihr Kind wieder in die Schule gehen. Bei einem negativen Befund und Symptomen muss das Kind einem Arzt vorgestellt werden.
In der Teststation wird ein Handzettel ausgehändigt mit einer Internetseite. Dort kann das Ergebnis des Corona-Tests abgerufen werden. - Müssen wir Eltern oder Geschwisterkinder ebenfalls in Quarantäne, wenn es an der Schule einen positiven Fall gegeben hat?
Nein, die Quarantäne für Kontaktpersonen gilt nur für Ihr Kind. Als Eltern dürfen Sie weiterhin zur Arbeit gehen, Geschwisterkinder dürfen weiterhin die Schule oder Kindertageseinrichtungen besuchen. Treten allerdings Krankheitssymptome auf, informieren Sie bitte sofort den Fachbereich Gesundheit.
Der Fachbereich Gesundheit ist telefonisch erreichbar unter 0345/ 221-3238 (Mo.-Fr.: 7.30 Uhr bis 16 Uhr, Sa. und So.: 9 Uhr bis 16 Uhr) oder per E-Mail an: corona@halle.de - Was heißt Quarantäne für mein Kind?
Quarantäne bedeutet, dass Ihr Kind zu Hause bleiben und Kontakt zu anderen Menschen vermeiden muss. Ihr Kind darf also nicht die Wohnung oder das Haus verlassen. Das bedeutet auch, dass Ihr Kind keinen Besuch bekommen darf von seinen Freunden. Bitte achten Sie darauf, dass die üblichen Hygieneregeln eingehalten werden: regelmäßiges Händewaschen, Husten-Nies-Etikette beachten, Einmal-Taschentücher benutzen, Hygieneartikel nicht mit anderen Personen teilen. Mit der angeordneten Quarantäne erhalten Sie seitens des Fachbereichs Gesundheit weitere Hilfestellungen und Tipps für den Alltag in dieser besonderen Situation.
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn Sie wegen der Pflege eines kranken Kindes nicht arbeiten gehen können. Das Kinderkrankengeld wird im Jahr 2020 für 5 weitere Tage pro Elternteil (10 Tage für Alleinerziehende) gewährt. - Mein Kind wurde unter Quarantäne gestellt bzw. die Schule ist geschlossen, weil es einen Corona-Fall dort gegeben hat. Ich als Elternteil muss zu Hause bleiben und mein Kind betreuen. Wird mein Lohn weitergezahlt?
Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Sie einen Verdienstausfall haben infolge von Betreuung Ihres unter Quarantäne gestellten Kindes bzw. bei Schulschließung. Beides muss behördlich angeordnet worden sein. Die Entschädigung in den ersten sechs Wochen bekommen Sie als Lohnfortzahlung direkt von Ihrem Arbeitgeber. Selbstständige beantragen die Entschädigung direkt bei der zuständigen Behörde. - Wer stellt mir eine Bescheinigung für meinen Arbeitgeber aus, wenn ich mein Kind zu Hause betreuen muss?
Der Fachbereich Gesundheit stellt Ihnen diese Bescheinigungen aus und schickt sie Ihnen per Post zu. - Wann darf mein Kind nach der Quarantäne wieder in die Schule?
Sie erhalten vom Fachbereich Gesundheit per Post eine Ordnungsverfügung. In diesem Schreiben steht das Datum, wann die Quarantäne abläuft. Vor Beendigung der Quarantäne wird ein mobiles Team im Auftrag des Fachbereichs Gesundheit bei Ihnen zu Hause einen Abstrich vornehmen. Ist dieser negativ, darf Ihr Kind wieder in die Schule gehen. - An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen zum weiteren Ablauf in der Schule wenden Sie sich bitte direkt an die Leitung der Schule Ihres Kindes. Bei Fragen zur Krankheit Corona, zur Testung und zur Quarantäne können Sie sich beim Gesundheitsamt unter der Telefonnummer 221-3238 oder per Mail an corona@halle.de wenden.
„Müssen wir Eltern oder Geschwisterkinder ebenfalls in Quarantäne, wenn es an der Schule einen positiven Fall gegeben hat?
Nein, die Quarantäne für Kontaktpersonen gilt nur für Ihr Kind. Als Eltern dürfen Sie weiterhin zur Arbeit gehen, Geschwisterkinder dürfen weiterhin die Schule oder Kindertageseinrichtungen besuchen. Treten allerdings Krankheitssymptome auf, informieren Sie bitte sofort den Fachbereich Gesundheit.“
Dies halte ich für grob fahrlässig. In Schulen werden ganze Kohorten in Quarantäne geschickt. Aber das Geschwisterkind und die Eltern gehen weiter zur Schule und zur Arbeit und stecken andere ggf. an? Vor dem Hintergrundwissen der Inkubationszeit und der Symptomelosen wird man die Infektionsketten so nicht brechen. Warum macht man das?
Eltern und Geschwister sind hier aber nur Kontaktperson zweiten Grades. Daher keine Quarantäne. Erst wenn das eigene Kind positiv ist, müssen alle daheim bleiben.
Kann da nix fahrlässiges erkennen. Oder aber, bei einem Fall alle weltweit in Quarantäne. Könnte ja jeder irgendwie mal über 5 Ecken…
@Klaus: Ich habe schon verstanden, dass Eltern und Geschwister Kontaktpersonen zweiten Grades sind. Dennoch kann die Inkubationszeit bis zu 14 Tage betragen. Wenn die Quarantäneanordnung kommt und nach einer Woche das Kontakt-1-Kind getestet wird besteht die Wahrscheinlichkeit, dass sich Eltern und Geschwisterkinder anstecken können falls das Kontakt-1-Kind das Virus in sich trägt. In dieser ersten Woche tragen die Eltern das Virus auf Arbeit und in die Kitas/Schulen. Ein neuer Kreislauf mit Infizierten beginnt …
D.h. ich würde Kontakt-1-Kind und den gesamten Haushalt/Familie 14 Tage in Quarantäne schicken. Soweit keine Beschwerden/ Symptome auftreten wäre ein Corona-Test kurz vor Ende bei Kontakt-1-Kind erforderlich. Wenn negativ kann der Haushalt/ die Familie aus der Quarantäne entlassen werden.
Da man aber Berufstätige mit schätzungsweise Faktor 2 bis 3 bei so einer Regelung zu Hause lässt und die Wirtschaft sich vom Staat die Lohnkosten zurückholen kann, denke ich dass es wirtschaftliche Gründe sind warum man so handelt.
Kein Hobby-Virologe dabei, welcher mir die Regelung logisch erklären kann? 😉
So wie es derzeit ist kann ich nur sagen wir laufen dem Virus „hinterher“.
„Unmittelbare Kontaktkinder (Kategorie I) müssen unabhängig vom Testergebnis 14 Tage in Quarantäne.“
Was ist denn das für ein Bullshit? Nach negativen Test trotzdem eingeknastet? Will man so den Lehrermangel kaschieren, weil damit ein Haufen Schüler fehlen?
Kein Wunder, das die Akzeptanz der Corona Maßnahmen in der Bevölkerung immer weiter abnimmt.
Danke für den leitfaden
Ich finde dies auch sehr fahrlässig. Wenn nachweislich ein Mitglied einer Familie, Kontakt zu einer nachweislich positiv getesteten Person hatte ,gehört für mich die gesamte Familie in Quarantäne und nicht nur einer. Man kann sich doch nicht so aus dem Weg gehen, daß man sich in den eigenen vier Wänden nicht anstecken würde. Das heißt einer ist zu Hause und der Rest steckt eventuell weitere Personen an. Betriebe, Einrichtungen, Unternehmen müssen dadurch schneller schließen, viele weitere werden so Infiziert,da so wohl so keine Infektionsketten geschlossen werden können. Ich finde da keine Worte.
„Das heißt einer ist zu Hause und der Rest steckt eventuell weitere Personen an.“
Nicht wirklich. Derjenige der *eventuell* Ansteckend ist, ist ja zuhause (in Quarantäne, schon vergessen?). Sollte derjenige auch positiv werden, DANN sind die Angehörigen ebenfalls in Quarantäne und stecken (*eventuell* – die sind selbst nicht mal positiv) eben nicht den ganzen Betrieb an. Wie auch?
btw: nach Ihrer Logik würde man bei jedem auftretenden Fall hunderte Personen wegsperren. Mal abgesehen von der völligen Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme – wer bringt dann morgen Ihren Müll weg, sorgt für Strom aus der Steckdose und liefert die Amazon-Paketchen nach Hause? Die weggesperrten sicher nicht…
Ich habe nur eine Frage.Ist das Testen nun freiwillig oder nicht freiwillig ? Diese Frage wollen wohl keine Eltern gestellt haben ? Dann stelle ich sie hier.
Werden die Eltern oder die Kinder auch darüber informiert,bei welchem Mitschüler /innen sie ?
Testen ist wohl „freiwillig“, wer sich nicht testen lässt muss aber zwangsweise in Quarantäne. Da wir aber gelernt haben: „Unmittelbare Kontaktkinder (Kategorie I) müssen unabhängig vom Testergebnis 14 Tage in Quarantäne.“ ist der Test also völlig für die Katz und sollte daher einfach von 100% der Eltern verweigert werden. Positiver Nebeneffekt wäre: der Inszidenzwert sinkt ganz schnell in sich zusammen. Keine Tests – keine Fälle.
wir hatten den Fall in den Sommerferien, Kind Kontakt zu positiv getesteter Person Quarantäne und Eltern dürfen sich frei bewegen, nach 5 Tage 2. Test. Frage an Testarzt: Was wenn ich mich in den letzten 5 Tagen angesteckt habe? Antwort Testarzt „Nehmen sie es nicht so genau!“ – sagt glaub ich alles
Nein, die Kinder erfahren nicht welches Kind positiv ist. Das Gesundheitsamt schickt die jeweilige Kohorte in Quarantäne und in der 2. Woche wird getestet. Test’s sind angeordnet.
Also kann das Gesundheitsamt den Eltern alles erzählen und die Eltern können das Gesagte nicht nachprüfen.
Wer trägt unter welchen Umständen die Kosten des Tests?
Wenn ein Test gemacht werden (muss), weil mein Kind hustet, müssen wir auf das Testergebnis warten, bevor wir zum Arzt dürfen…. In der Zwischenzeit verschlimmert sich vlt das Krankheitsbild, weil wir ja nicht wissen, was mein Kind genau hat und dem entsprechend (eigentlich) auch keine Medikamente gegeben werden (können).
Topp !!
Was ist das denn für ein Quatsch? Natürlich kannst du deinem Kind Medikamente gegen die Symptome geben! Ist doch selbstverständlich. Ich verstehe deinen Kommentar nicht.
Ach… Sie sind also Arzt oder doktern Sie einfach so herum??
Ein stinknormaler Hustensaft hilft ja gegen alles. Ganz schlau der Herr
Die Fragen gehen völlig an unseren Ängsten vorbei. Wir haben uns an den Appell der Bundeskanzlerin gehalten und alle nicht zwingend notwendigen Reisen und damit auch unseren Urlaub abgesagt. Einigen anderen Eltern ist der Appell jedoch offensichtlich egal. Manche sind heute erst aus dem Urlaub zurückgekehrt und deren Kinder sitzen ggf. morgen schon in der Schule neben unseren. Wir haben Angst vor solch uneinsichtigen Mitbürgern, die uns alle gefährden und nicht auf die Appelle der Regierenden hören. Zudem haben unsere Kinder ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Die Fragen, wie damit umgegangen wird, bleiben gänzlich unbeantwortet. Ich finde solche Kinder sollten noch zwei Wochen zu Hause bleiben müssen oder die Schule wird auch endlich parallel digital angeboten, so dass unsere Kinder eine Wahl haben, wie am Schulunterricht teilgenommen wird. Es wird auch nicht beantwortet, warum die Kinder überhaupt wieder physisch in die Schule müssen, solange die Infektionszahlen auf solch hohem Niveau liegen. Im März wurde längst der Lockdown ausgerufen und viele Eltern arbeiten seitdem ohnehin von zu Hause aus, so dass fast nur noch die Kinder raus müssen. Schützt unsere Kinder oder erklärt warum ihr das nicht wollt, aber veröffentlicht keine Antworten auf Fragen, die sich gar nicht stellen würden, wenn sie nicht physisch in die Schule müssten.
Es gibt eine klare Vorgabe vom Land, dass alle (auch Kinder), die in Risikogebieten geurlaubt haben, 2 Wochen daheim bleiben oder sich testen lassen müssen. Ihre Panik ist also unbegründet.
Digitales Lernen will kein Kind. Sie wollen unter sich sein und außer lernen auch noch Spaß haben. Du solltest dein Kind das digitale Lernen ausreden. Kinder brauchen gleichaltrige um sich.
„[..] wenn sie nicht physisch in die Schule müssten.“
Und was soll sonst passieren? Kindergärterinnen und Lehrer strömen frühmorgens aus, um zu einer 1:1 Betreuung zu Ihnen und allen anderen Kindern nach hause zu kommen? So ein Blödsinn. Wo soll denn die 20fache Anzahl Lehrer herkommen? Und wer soll die Bezahlen?
Schule ist nunmal Präsenz. Schon allein, weil die Eltern beide 9+h arbeiten sind.
„viele Eltern arbeiten seitdem ohnehin von zu Hause aus“ – ja, das höre ich von meinen Kollegen auch immer wieder als super-duper-Argument.
Nochmal für alle: Erwachsener, der allein zuhause ist und dort arbeitet = HomeOffice. Erwachsener der zuhause „nebenbei“ seine Kinder betreut und dort arbeitet = Arbeitszeitbetrug. Da kommt nämlich nix sinnvolles bei rum. Hat man im Lockdown sehr schön sehen können.
Im Frühjahr, als die Schulen geschlossen wurden, wurde gejammert, daß die Kinder Zuhause sind und die Eltern „zwangsweise“ die Ganztagsbetreuung übernehmen mußten.
Jetzt wird gejammert, daß die Kinder zur Schule gehen sollen, wo man sie doch auch digital von zu Hause aus unterrichten kann. Wie wärs denn nun genehm?
Die Reichen und die Schönen lernen digital und die Arbeiterkinder normal in der Schule.
Also wie unlogisch ,wenn in der Schule 1 Kind in der Klasse Positiv getestet wurde muss mein Kind also zuhause bleiben .
2 Wochen Quarantäne, in dieser Zeit kann man Krank werden ,stellt sich also heraus das mein Kind auch Krank wurde müssen die Eltern auch in Quarantäne.
In diesen 2 Wochen waren die Eltern aber Arbeiten und hatten Kontakt zu anderen Personen, Eltern also in Quarantäne 2 Wochen werden nach 1 Woche Krank und dann Positiv getestet.
Also müssen die Eltern denn Arbeitgeber Bescheid geben und die Leute mit denen die Eltern zusammen waren….und so entsteht eine infektions Kette, diese man aber vermeiden möchte .