Critical Mass zieht durch Halle

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49 Antworten

  1. farbspektrum sagt:

    „die keine Demonstration, sondern ein Verband laut Straßenverkehrsordnung ist“
    Ein Bild, wo sie mal im Verband fahren, gibt es mit Sicherheit nicht.

    • Seb Gorka sagt:

      Am Ende des Beitrags ist ein Video. Das sind sogar ganz viele Bilder.

      • farbspektrum sagt:

        Melde dich doch mal zur Fahrradfahrschule an , damit du lernst, was ein Verband ist.

      • Genussfahrer sagt:

        Ganz schlechte Leistung für Mr. Klugscheißer. Da die CM gegen die Regeln für einen Verband verstößt, wird man keine Bilder oder Videos von einem Verband sehen können. Und da sie kein Verband darstellen sieht man nur Videos von teils schweren Verstößen gegen die StVO, ggf. sogar über simplen Ordnungswidrigkeiten hinaus. Hier sollte die Polizei mal entsprechend intervenieren.

        • Seb Gorka sagt:

          Noch ein Absolvent der Fahrradfahrschule, und noch dazu mit der Zusatzqualifikation Straftatenerkenner. Da sage doch einer, das deutsche Bildungssystem stecke in der Krise! Ist sicher eine Fernausbildung am Computer, oder?

          Das Video musst du anklicken/antippen, dann bewegen sich die Bilder sogar! Je nach Konfiguration deines Endgeräts hörst du auch noch Töne dazu. Ob und wie das mit dem in der Fahrradfahrschule Gelernten in Einklang zu bringen ist, musst du aber deine Lehrer dort fragen. Schreib am besten ein iMehl, das wirkt gebildet.

          • Genussfahrer sagt:

            Es wird klar gegen § 27 Abs. 1 und 3 StVO verstoßen. Zudem wird gerner mal, auch dieses mal, aufgefordert gegen Abs. 3 zu Verstoßen. Soll ich mit dir Zählen üben, bis zwei klappt ja schon nicht.

            Und auch dadurch sind wir schnell im Bereich § 315c StGB. Kannst hier gerne mal nach den Berichten mit der Tram Begegnung suchen.

          • HansimGlueck sagt:

            Erklär uns doch mal, was für dich so klar und gemeingefährlich ist, damit wir dich verstehen.

          • Seb Gorka sagt:

            Da muss er wohl noch mal (mindestens) einen Auffrischungskurs in seiner Fahrradfahrschule besuchen…

          • Genussfahrer sagt:

            Wenn du ganz klar kein Verband bist und bei Rot fährst, dann ist es ganz klar eine Gefährdung. Sehr gut im Video zu beobachten.

            Dazu sind noch andere Fälle in § 315c StGB aufgeführt. Du darfst im Video schauen, mindestens 2 weitere sind klar zu erkennen. Leider kann Seppl nicht bis zwei zählen.

          • Seb Gorka sagt:

            Auf jeden Fall viel Spaß und vor allem Erfolg beim Auffrischungskurs! Vielleicht bleibt diese Mal etwas mehr hängen. Den 315c StGB solltest du vielleicht noch ruhen lassen, bis du dir wenigstens die Grundlagen des Strafrechts erarbeitet hast. Das Video ist jedenfalls keine gute Ausgangsbasis für derartige Erörterungen.

          • HansimGlueck sagt:

            Ist es nicht? Ich frag mich ja was das „ganz klar“ da sein soll. Man sieht einen Ordner, Radfahrer an Radfahrer, was will er denn noch?

        • Genussfahrer sagt:

          Von Dir kann ich mir ja leider keine Tipps erhoffen. Verschwörungstheorien und nicht bis zwei zählen können ist schon eine Hausnummer. Wenn ich sehe, dass hier zahlreiche Radfahrer auf zwei Spuren auf die Kreuzung fahren und klar bei Rot fahren und sich dabei mit einem PKW in die Quere kommen, dann zeigt das Video genug. Bevor Du dich noch weiter blamierst, an der Fußgängerampel sieht man die entsprechende Schaltung. Kannst es dir ja gerne vor Ort anschauen.

    • max sagt:

      Mensch Farbi, umgib dich mit netten Menschen und komm doch das nächste mal einfach mit.

      • farbspektrum sagt:

        Ging es nicht um Frage „Die STVO und das Fahren im Verband“ von der du ablenken möchtest?

      • max sagt:

        Ne, ich sorge mich um dich. Du wirkst immer sehr verbittert. Bewegung und soziale Kontakte können nachweislich das Gemüt verbessern.

      • kritisches Denken sagt:

        Also entweder ich umgebe mich mit netten Menschen oder ich mache bei solchen Lobbyisten mit. Da findet man vermutlich so viele nette Menschen wie bei einem Aufzug der Identitären. Bin mir nur nicht sicher wer ideologisch weiter auf dem Abstellgleis ist.

  2. Sascha D. sagt:

    Das wäre doch mal eine gute Gelegenheit eine reguläre Kontrolle der Einhaltung der StVZO der Fahrräder durchzuführen .. Beleuchtung Reflektoren usw. ein Großteil der Räder stellt nicht nur eine Gefährdung der Fahrer sondern auch Dritter dar .. Fahrradmobilität ist eine super Sache, aber bitte auch wie alle Verkehrsteilnehmer unter Einhaltung der Rechtsnormen mit verkehrssicheren Rädern ..

    • Seb Gorka sagt:

      Die Critical-Mass-Verbandsfahrt findet regelmäßig und mit Ankündigung statt. Auch die Strecke wird bekanntgegeben. Schnapp dir für das nächste Mal einen Block mit Stift und kontrolliere regulär, was die StVZO hergibt. Das wäre eine super Sache.

      • farbspektrum sagt:

        Dazu ist er weder berechtigt, noch beauftragt, Mach dich mal kundig, wer dafür zuständig ist.

        • Seb Gorka sagt:

          Ist es verboten? Mach dich mal kundig!

          • Genussfahrer sagt:

            Noch ist Selbstjustiz verboten. Du könntest natürlich eine Ordnungswidrigkeit gegen Unbekannt anzeigen ist aber mangels Identifizierbarkeit und öffentlichem Interesse zum scheitern verurteilt.

          • Seb Gorka sagt:

            Gefordert war „Kontrolle der Einhaltung der StVZO der Fahrräder“, nicht eine Verurteilung oder Bestrafung. Du kannst ja ein Video machen und es dir ansehen, wenn du vor Ort zu ängstlich bist. Dann siehst du sicher auch wieder Dinge, die nicht da sind…

          • HansimGlueck sagt:

            Aber vorher mal kundig machen, wie die StVO bezüglich des Mitführens von Licht geändert wurde und was als Reflektor notwendig ist. Nicht, dass es peinlich wird.

  3. Kritiker sagt:

    https://www.advocard.de/streitlotse/verkehr-und-mobilitaet/fahrradgruppe-als-geschlossener-verband-wichtige-regeln/

    Genau durchlesen hilft! Zu zweit nebeneinander, kein Ausscheren!

    Was ich auf dem Video sehen, hat damit nichts zu tun.

    • Seb Gorka sagt:

      Was ist der denn beim aufmerksamen Lesen besonders aufgefallen, was du auf dem Video nicht sehen?

  4. geraldo sagt:

    Im günstigsten Falle werdet ihr Paragrafenreiter noch erhört und die CM fährt künftig wirklich in Zweierreihe. Dann wird die Schlange gleich noch viel länger. Bin dafür!

    • farbspektrum sagt:

      Merwürdig, wo doch gerade die Radler dauernd Paragraphen zitieren.

    • StVO sagt:

      Dann ist es immer noch kein Verband. Also bitte gesittet Zweierreihe und entsprechend ein Verband dazu genug Polizeikräfte, welche die Radrambos im Zaum halten. Entsprechend 0 Toleranz bei Verstößen.

      • Seb Gorka sagt:

        Ein Verband erfordert – jedenfalls anch der hier geltenden StVO – keine gesittete Zweierreihe und auch keine Polizeikräfte. Die haben auch mehr als genug zu tun, Kraftfahrer zu kontrollieren. Ich sag nur Platz 6 der Statistik…

        • farbspektrum sagt:

          „Ein Verband erfordert – jedenfalls anch der hier geltenden StVO – keine gesittete Zweierreihe“
          Zeig mal deine Finger! Denen muss man doch das Ausgesauge ansehen können.

          „Mehr als 15 Rad Fahrende dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren“ StVO §27 Abs.1

          • Seb Gorka sagt:

            Sie dürfen, nicht: sie müssen. Der Unterschied sollte spätestens seit der Grundschule klar sein.

            Falls du noch etwas auf deinen Paragrafen reiten möchtest: Es ist die Aufhebung des Verbots aus §2 Abs.4 1.Hs StVO, wonach als Radfahrer hintereinander gefahren werden muss. Der wird allerdings schon eingeschränkt vom darrauf folgenden 2. Halbsatz, wonach nebeneinander (und nicht nur zu zweit!) gefahren werden darf, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.

            Bist du dir sicher, dass sie euch in der Fahrradfahrschule überhaupt etwas sinnvolles beigebracht haben?

          • StVWO? sagt:

            Mit Grundschulwissen lässt sich § 27 I StVO nicht entschlüsseln. Die Rechtssprache meint unter „dürfen“ nicht das gleiche wie der alltägliche Gebrauch. Das Gesetz erlaubt damit etwas, was sonst verboten ist – hier: entgegen § 2 IV 1 Halbsatz 1 StVO mit dem Rad nebeneinander zu fahren. Dabei gibt die StVO an, wie weit es den ansonsten verbotenen Bereich zulässt: in Zweierreihe.

            Wie verhält sich das zu § 2 IV 1 Halbsatz 2 StVO? Ich könnte mir vorstellen, dass sich der Verordnungsgeber darüber auch nicht allzu viele Gedanken gemacht hat. Jedenfalls darf dadurch der Verkehr nicht behindert werden. Das wird der Fall sein, wenn der Verband eh eine Spur verwenden darf und darauf mehr als 2 Räder ohne Gefährdung nebeneinander Platz finden. Die Frage sollten mal die Experten für den Sicherheitsabstand beantworten.

            All dem Rätselraten über die StVO entgeht man natürlich, wenn man sich mit dem Gedanken anfreunden, dass die critical mass vielleicht doch eine Versammlung ist – dann gilt die StVO nämlich nicht…

          • farbspektrum sagt:

            „(und nicht nur zu zweit!) “
            Der von dir ersponnene Paragraph wurde leider noch nicht veröffentlicht.

          • Seb Gorka sagt:

            Die derzeit gültige StVO trat am 1. April 2013 in Kraft und wurde selbstverständlich auch den Vorgaben entsprechend frist- und formgerecht im Bundesgesetzblatt am 12. März 2013 veröffentlicht.

            Die vorhergehende Fassung vom 16. November 1970 enthielt aber schon die exakt gleiche Regelung, trat am 1. März 1971 in Kraft und wurde selbstredend ebenfalls veröffentlicht.

            Für Halle galt bis zum 2. Oktober 1990 die StVO der DDR, die eine solche Regelung nicht enthielt. Am 3. Oktober 1990 trat aber die StVO der BRD auch hier in Kraft und – du wirst es vielleicht ahnen – auch das wurde veröffentlicht.

            Auch wenn du das alles nicht miterlebt hast bzw. einfach noch nicht alt genug warst, um das zu registrieren, kannst du die vollumfänglich veröffentlichte StVO auch heute noch einsehen. Es gibt sie u.a. in Buchform (z.B. im Buchladen, bei Amazon oder in der Bibliothek) oder auch im Internet (z.B. gesetze-im-internet.de). Der § 2 befindet sich relativ weit vorn, deine Mühe hielte sich also in Grenzen.

            Das Bundesgesetzblatt ist ebenfalls einsehbar (z.B. bgbl.de) und enthält alle Veröffentlichungen seit 1949. Dort findest du übrigens auch die Fassung von 1953, wo das Nebeneinanderfahren noch auf zwei beschränkt war. Seit dem ist aber einiges passiert.

            Mach dich mal kundig! Mit deiner Ausbildung bei der Fahrraddahrschule solltest du bis dahin vielleicht nicht mehr so lautstark angeben…

          • farbspektrum sagt:

            Frag doch endlich mal einen Anwalt für Verkehrsrecht. Der wird dir schnell klar machen, dass das „zu zweit nebeneinander fahren,“ das Gegenstück zu „muss einzeln hintereinander gefahren werden“ ist.
            Aber du hast ja immer keine Ahnung und bist auch nicht lernfähig.

          • Seb Gorka sagt:

            Mach ich. Dir noch viel Spaß beim drehen und winden und mit dem Füßlein aufstampfen!

      • H(Allrad) sagt:

        Mich interessiert deine persönliche Definition von „Radrambo“.

        Ich sehe auf diesem Video keine Person, auf welche ich diesen Begriff anwenden würde. Und CM ist tatsächlich keine Rallye, sondern das Tempo bleibt durchgehend moderat.

  5. Maik sagt:

    Lieber Genussfahrer,

    es gibt im Übrigen keinen subjektiven Vollzugsanspruch öffentlich-rechtlicher Vorschriften. Und dein Gelaber mit 315c StGB entspricht auch dem eines Nichtjuristen. Überlass doch besser den Profis die Arbeit.

  6. HansimGlueck sagt:

    Eine Fahrraddemo mit dem Ziel auf die Benachteiligung von Radfahren aufmerksam zu machen, gab es übrigens in Halle schon 1993.
    Wenn man sich manch einen Kommentar hier durchliest, 26 Jahre später, traurig ist es schon ein bisschen.

  7. MM223 sagt:

    Wenn man die ganzen Kommentare so liest ist das ein Streit um die Auslegung der StVO. das zeigt das die ganze Aktion ansonsten inhaltsleer ist

  8. Sbiegay sagt:

    Wahnsinn
    So echt tolle Kommentare, welche vom eigentlichen Thema abweichen
    Ich finde solche Aktionen super.
    Für beide Seiten
    Autofahrer nehmen nicht immer Rücksicht auf Fahrradfahrer und umgekehrt das selbe.
    Sicherlich sollte die Fahrtüchtigkeit mancher Räder bzw. Fahrer mehr kontrolliert werden, aber das ist ein anderes Thema.

  9. DubistRisiko sagt:

    Und Freitag ist der Verband Stau. Mal abgesehen davon das Radfahrer wohl das rücksichsloseste sind was rumfährt schon dreist das Motto. Sonntag früh um 5auf dem Weg zur Arbeit Mal wieder ein Radler ohne Licht unter Rennbahnbrücke Autohaus entgegen geschossen gekommen ….Lernt euch an Regeln zu halten!

  10. 10010110​ sagt:

    Die ganzen Zweireihenklugscheißer sollten froh sein, dass nicht alle zu zweit nebeneinander gefahren sind, sonst wäre die Schlange noch länger und die Behinderungen für die armen, vom Leben gebeutelten Autofahrer noch größer.

  11. Thomas Hahmann sagt:

    Was mich bei Motorrädern immer nervt, ist dieses sinnlose Spritvergeuden, was nach nach StVO „Unnützes Hin- und Herfahren“ eine Ordnungswidrigkeit ist, die aber in der Praxis nicht geahndet werden kann.
    Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung nun aber von vornherein verlautet haben, dass diese Veranstaltung weder dem Personen- noch dem Ladungstransport dient, sollte das Ordnungsgeld doch durchsetztbar sein? Bzw. handelt es sich doch um eine nicht angemeldete Demonstration?

  12. JPM sagt:

    „die keine Demonstration, sondern ein Verband laut Straßenverkehrsordnung ist, für die Belange der Verkehrsteilnehmer kämpfen…“
    Ist es nun eine Demo oder ein Verband? Eine Demo kämpft für was, ist aber kein neutraler StVO-Verband. Ein Verband ist keine Demo, kämpft aber auch nicht für irgendwas.