Defekte Geräte nach Stromproblemen im Norden von Halle: Versicherung ist zuständig

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13 Antworten

  1. Hans G. sagt:

    Ist das wirklich ein Fall für die Versicherung oder eher für den Netzbetreiber?

  2. Kritiker sagt:

    Ich weiß nicht, ob das so läuft. Zudem was mit denen, welche sich keine Versicherung leisten können. Wenn der Verursacher eines Schadens bekannt ist, muss dieser auch für diesen aufkommen. Es hat ja nicht der Blitz eingeschlagen oder es gab Sturm. Heikle Sache. Zudem könnte die Police steigen.

  3. Schuld abwälzen sagt:

    „Betroffene Personen mit defekten Geräten sollten sich diesbezüglich an ihre Versicherung wenden, so die Stadtwerke.“
    …. wohl eher an die Stadtwerke (siehe DIN EN 61000-2-2 VDE 0839-2-2:2020-05 Verträglichkeitspegel für niederfrequente leitungsgeführte Störgrößen und Signalübertragung in öffentlichen Niederspannungsnetzen)

    • stromi 1 sagt:

      keine hausrat oder haftpflichtversicherung, betrifft viele oder man hat keinen kaufbeleg mehr für entsprechende Geräte !?! Wer will es ahnen, hat man nur die A….Karte gezogen.

  4. Agate sagt:

    Der Netzbetreiber muss aufkommen, nicht die Versicherungen der Bürger. Ich glaubs ja wohl nicht!!!!

    • stromi 1 sagt:

      Es ist aber so, meistens trifft es Erwerbslose und Rentner die sich keine versicherung leisten können.
      Sprich HartzIV oder andere Grundsicherung. Da kauft man gebrauchte Geräte , den Rest kann man sich vorstellen. Günstigenfalls Zeitwert, aber nicht ohne Versicherung! So ist die Rechtslage.

    • BR sagt:

      @Agate
      Sehe ich genau so

  5. Anwalt Direkt sagt:

    Zuerst die Hausratversicherung kontaktieren und wenn die nicht zahlt
    oder man keine hat, dann ein Einschreiben an die Netzbetreiber, die
    haben eine Versicherung, welche auch ohne Quittung, aber mit Abschreibung
    aufgrund des Alters der Geräte, zahlen muss. Langer Weg aber hartnäckig
    bleiben.

  6. BR sagt:

    „Defekte Geräte nach Stromproblemen im Norden von Halle: Versicherung ist zuständig“
    ??????? Der bequemste Weg.

  7. Hallenserin1979 sagt:

    Wenn mein E herd ordnungsgemäss an eine 230 Volt- Steckdose angeschlossen ist und ich früh im Ofen Brot backe und dann der Ofen kaputt geht, weil erst Strom weg, dann wieder an und dann wieder weg und dann dann….. dann greift nicht meine Hausratversicherung. Dann greift, die Versicherung des Netztbetreibers. Anders wäre es, wenn der Netzbetreiber über mögliche Störungen informiert hätte und ich in diesem Wissen, den Ofen oder Herd in Betrieb genommen hätte.

  8. Es ist wie es ist sagt:

    Hallenserin1979: “ Anders wäre es, wenn der Netzbetreiber über mögliche Störungen informiert hätte und ich in diesem Wissen, den Ofen oder Herd in Betrieb genommen hätte.“

    Wenn mein Energieversorger vorab über möglich eintretende Störungen Bescheid weiß und noch alle Kunden warnen kann…… Super! Das wäre definitiv das non-plus-ultra!

    Also, vielleicht vorher mal nachdenken was man in seiner Erregung so von sich gibt.
    Fehler treten nun mal auf und dies meist ohne Ankündigung.
    Ich war auch betroffen und bei mir ist nicht EIN Gerät defekt.

    Und falls es doch jemanden betrifft : Zunächst an die Hausratversicherung wenden, falls nicht vorhanden – an den Netzbetreiber.

  9. aka electric sagt:

    Seid froh, solange die Steckdose nur plusminusfünfprozent pendelt. Da gibts auch noch die Möglichkeit, dass sie nur drei Stunden nach Sonnenaufgang was hergibt, weil dann alle Autos aufgeladen sind.