Die Lizenz zum Falschparken: Stadt soll Couponhefte prüfen

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40 Antworten

  1. Genussradler sagt:

    Rechtsverstoß auf Coupon? Ich glaube es hackt! Halten ist doch mehrheitlich erlaubt. Aber Parken??? Firmen haben sich der Parkplatzsituation anzupassen.

    • farbspektrum sagt:

      Richtig. Einfach den Kunden fragen, ob es in seiner Nähe eine Parkmöglichkeit gibt, ansonsten soll er sich einen anderen suchen.

      • Lesezirkel Halle sagt:

        „Parken für Handwerker und Pflegedienste“
        „werde oft von Paketdiensten oder Pflegediensten wild geparkt“
        „Parken im Halteverbot und auf Anwohnerparkplätzen“

      • Genussradler sagt:

        Ja, der Kunde kann ggf. auch seinen Hintern erheben und sein Auto umparken, wenn er eine Dienstleistung erwartet.

      • farbi dreht ab sagt:

        Ja genau. Ist quasi unmöglich, sich an Recht und Gesetz zu halten. Wie machen es denn andere Städte? Oder wie lief es früher? Hirn bitte auch vor 10:00 einschalten, lieber Farbkops.

    • Willy sagt:

      Hauptsache der Altenpfleger und der Handwerker kommt pünktlich… Er kann schließlich auch mit der Straßenbahn kommen oder eine Sperrgenehmigung beantragen!
      Ich habe nicht mit dem Blödsinn angefangen…

    • Hans G. sagt:

      Das klingt nach einem Plan, als erstes werden nicht KFZ Haushalte nicht mehr bedient und zwar von allen motorisierten Dienstleistern inklusive Rettungsdiensten. Dann heißt es Vernunft oder Darwin.

      • 10010110 sagt:

        Was können denn Nicht-KFZ-Haushalte für die zugeparkten Straßenränder? Nee, andersrum: KFZ-Haushalte sollten nicht mehr bedient werden, solange sie den Platz im öffentlichen Raum mit ihren KFZ blockieren. Nur deretwegen finden ja Dienstleister und Handwerker keinen Platz zum Parken.

  2. 10010110 sagt:

    Ich verstehe das jetzt nicht ganz: man will keine zusätzlichen Ladezonen, aber Dienstleistern das Falschparken erlauben? Wie ist das mit gesundem Menschenverstand vereinbar?

  3. David sagt:

    Ich frage mich dann – wer haftet, wenn die Feuerwehr nicht durch kommt, oder dadurch Fußgänger auf die Straße ausweichen müssen und überfahren werden?
    Gelten die Coupons auch für Menschenleben?

  4. Faktenchecker sagt:

    Fassen wir zusammen: von drei Vorschlägen wurde einer im Stadtrat angenommen. Dieser wird aber von Herrn Teschner abgelehnt. Viel Lärm um nix also. Es wird weiter rechtswidrig falschgeparkt und vermutlich auch weiter rechtswidrig weggeschaut.

  5. Willy sagt:

    Jeder argumentiert aus seiner eigenen beschränkten Sicht heraus, das ist das Problem! Mal etwas weiter schauen wäre super

  6. Sazi sagt:

    Gibt es eigentlich statistische Erhebungen, wie oft „berufbedingt“ falsch geparkt wird und wie viele dieses einfach nur aus Bequemlichkeit tun? Es wäre ja schon viel geholfen, wenn das Falschparken aus Bequemlichkeit wegfallen würde.

    • B. Quem sagt:

      Würdest du einer solchen Statistik glauben?

    • farbspektrum sagt:

      Träumend auf dem Ledersofa…
      Beifallklatschend für interkulturelle Hochbeete.

      Und das sind die Leute, die keine Zeit haben, auf dem Ledersofa zu träumen:
      https://www.bz-berlin.de/berlin/knoellchen-aerger-fuer-pflegerin-die-sich-taeglich-um-30-berliner-kuemmert

      • Lesezirkel Halle sagt:

        „23. August 2017“
        „Eine Ausnahme-Genehmigung fürs Parken ist zu teuer.“
        „Allein in den letzten Wochen steckte fünfmal ein Knöllchen an ihrer Scheibe.“

        „Ab 1. November 2012 können Handwerker und bestimmte technische Dienstleister vereinfacht eine in allen Parkraumbewirtschaftungszonen Berlins geltende Ausnahmegenehmigung erhalten. “
        „Handwerkerparkausweis bis zu 12 Monate €200,00“

        „Ausnahmegenehmigungen können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag z.B. für Betriebe und Einrichtungen sowie für Gäste erteilt werden. Die derzeitigen Gebühren der Ausnahmegenehmigungen für Betriebe und Einrichtungen liegen bei 90 € (ein Jahr) und 130 € (zwei Jahre).“
        „Zum Beispiel werden für die Häusliche Krankenpflege oder vergleichbare Einrichtungen für entsprechende Tätigkeiten ein Jahr gültige Freistellungen von der Parkgebührenpflicht erteilt, für die je Ausnahmegenehmigung/Kraftfahrzeug 60 € Gebühren festzusetzen sind“

        • farbspektrum sagt:

          Falls dir auch dein Lesetherapeut nicht helfen kann
          “ Die Ausnahmegenehmigungen gelten für eine Freistellung von der Parkgebührenpflicht in diesen Bewohnerparkzonen.“

          • Lesezirkel Halle sagt:

            „Was sind Handwerkererlaubnishefte?

            Es handelt sich um Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung, wonach Handwerksbetriebe im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit mit dem eingesetzten Fahrzeug im eingeschränkten Halteverbot, und in Parkverbotsbereichen parken dürfen.“

            „Bewohnerparkvorrechte sind vorrangig mit Zeichen 286 oder 290.1 mit Zusatzzeichen „Bewohner mit Parkausweis … frei“ anzuordnen.“

            „Verkehrszeichen 286 Eingeschränktes Halteverbot“
            „Bis zur StVO-Novelle 2009 wurde dieses Zeichen auch als Parkverbot bezeichnet“
            „Verkehrszeichen 290.1 Beginn eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone“

      • Oberlehrer sagt:

        Der eigentliche Skandal ist dir entgangen auf deinem Ledersofa:
        10 Minuten pro Patient – das ist der Skandal, das Parken ist ein Randproblem.

      • farbspektrum sagt:

        Bring doch bitte mal den Link zur Quelle der Zitate.

  7. Faktenchecker sagt:

    „Tobias Teschner, Leiter des Fachbereichs Sicherheit, warnte vor einer Erhöhung des Verwaltungsaufwands. Zudem bestehe schon die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen zu beantragen. Allein im vergangenen Jahr hat die Stadt 1.666 solcher Genehmigungen erteilt.“

    Der Vorteil der Coupon-Lösung ist seine Lenkungswirkung.
    Die Dauerkarten verleiten zum Dauergebrauch, der Mensch ist nun einmal bequem. Die Coupons hingegen führen dazu, dass sich der selbstständige oder angestellte Handwerker dann jedes Mal überlegen kann, ob er ein Stück läuft oder ob er bezahlt.

    • Wilfried sagt:

      Der angestellte Handwerker wird sich da nicht drum kümmern, ist nämlich alles bezahlte Zeit… und der Selbständige wird sich von seinem Gesellen dort absetzen und entladen lassen, und die Arbeit ggf beginnen, bis der Geselle dann von der Parkplatzsuche auch da ist. Die Rechnung geht dann auf 2 Mitarbeiter…

      • Faktenchecker sagt:

        Der angestellte Handwerker muss zu seinem Chef gehen und sich erklären, warum er die kostenpflichtigen Couponhefte immer so schnell aufbraucht.

    • 10010110 sagt:

      Der selbstständige oder angestellte Handwerker wird sich genauso selten überlegen, ob er läuft oder bezahlt, wie er es jetzt bereits tut, denn die Gefahr, belangt zu werden, wird weiterhin genauso gering sein wie jetzt.

      • Faktenchecker sagt:

        Das ist natürlich richtig. Wenn Falschparker eh so gut wie gar nicht belangt werden, dann ist die Ausgabe von Couponheften natürlich nur Verwaltungsaufwand ohne Lenkungswirkung.
        Endlich verstehe ich, was Herr Teschner meint. Danke!

  8. Bigotte Grüne sagt:

    Einfach den bigotten grünen-wir-wollen-kein-Auto Fanatikern die Handwerker, Pflegedienste und Katzenstreu Lieferanten konsequent verweigern, dann hat sich Halles Anti-Auto Konzept in kürzester Zeit selbst erledigt.

    • 10010110 sagt:

      Du meinst also, je mehr Autos in der Stadt stehen, umso besser wird die Parkplatzsituation für Handwerker?

      • farbspektrum sagt:

        Je weniger Autos in der Stadt stehen, um so weniger wird es geben, die sich Dienstleister leisten können.
        „Auch Halle taucht in der Studie auf. So wird die Stadt weiterhin zu den Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern in Deutschland gezählt, in denen die höchste Armut lebt.“ (focus)

        • Holerando sagt:

          Selber machen ist viel billiger. Es soll ja Leute geben, die lassen sich sogar Katzenstreu liefern! ?

          • Wilfried sagt:

            Ach, erzähl mal, wie macht man Katzenstreu? Aus ganzen Steinen oder Steinschrott? Und wo bekommt man den her zum Kleinschlägern?

          • Schrottsteinschlagerparade sagt:

            Man macht Katzenstreu auf jeden Fal nicht mit einem Handwerkerauto auf dem Anwohnerparkplatz. Ganz gleich, ob es Coupons dafür gäbe.

            Es ging ums liefern lassen vs. selbst holen…

        • Achso sagt:

          Ah, deswegen wohnen die Armen in der Altstadt und dem Paulusviertel, wo der Parkraum knapp ist, und die Wohlhabenden in Neustadt und der Silberhöhe. Logisch!

    • schnappsdrossel sagt:

      Welches Anti-Auto-Konzept. Das kannst du doch bestimmt fundiert begründen.

  9. Nante sagt:

    Glaubt hier wirklich jemand, man dürfte mit den Ausnahmegenehmigungen kreuz und quer parken oder im Kreuzungsbereich oder auf dem fußweg??

    Weder in Leipzig noch in Berlin ist das der fall. MAn darf damit in Bewhnerparkzonen parken, wenn man keinen bewohnerparkausweis hat. ODer an PArkuhren, ohne zu bezahlen. MEhr nicht! Man muss sich trotzdem auf die PArkplätze oder zumindest auf die fahrbahn stellen, ohne behinderung, ohne gefährdung. Und auc nicht in Halteverbot.

    das funktioniert also nur, dh. es bringt nur was, wenn die Gebiete auch Bewohnerparkzonen sind. Wenn das aber erstmal eingerichtet ist, erledigt sich das meiste eh schon. geht ganz schnell, hat man zuletzt in Glaucha gesehen. Auf einmal waren ganze Straßen züge frei, einfach so. Gab auhckeine ÜBersterblichkeit ^^