Dienstaufsichtsbeschwerde: Keine Ermittlungen nach brutaler Attacke auf Radfahrer

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16 Antworten

  1. wolfgang sagt:

    Heist das nun, wir brauchen nicht mehr Polizei, sondern vot allem Beamte, die ihr Handwerk verstehen?

  2. Für das Opfer tut es mir leid! Allerdings sollte jeder der eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen möchte folgendes wissen :Eine solche Beschwerde ist Fristlos, Formlos und vorallen Sinnlos !

  3. Wilfried sagt:

    Genau so ist es; Schlafmützen sind fehl am Platze. In sachsen-Anhalt hat man ausgeschlafen zu sein… Aber wenn schon die Regierung nicht… wie der Herre, so’s Gescherre…

  4. Zumindest wird der Radfahrer sich künftig überlegen, ob er fremden Autos einen „Klapps“ gibt oder nicht…

  5. Bollwerk sagt:

    Ja Nachtschwärmer, das wird er sich sicher überlegen. Freust du dich? Hat dieses Schicksal der Radfahrer verdient?
    Daß der Autofahrer psychische Defizite hat, konnte man anhand seiner Amokfahrt mit anschließender Prügelei unschwer vernehmen. Wer so enorm ausrastet, der ist eine Gefahr für die Allgemeinheit und gehört eigentlich weg.

    also hinter Gitter…

    • 10010110 sagt:

      Wobei ich sagen muss, dass der Radfahrer sich bei seiner Flucht anscheinend nicht besonders schlau angestellt hat. Es hätte genügend Gelegenheiten gegeben, diesen Autofahrer abzuhängen. Neumarktstraße hoch/Fleischerstraße runter/Thaliapassage (die Bordsteinkante kriegt man nur mit Geländewagen)/in die Blumenstraße rein …

      Aber recht hast du: wer so ausrastet, muss mindestens in psychologische Behandlung.

    • V8 sagt:

      Der hat ne Ordnungsschelle bekommen.

  6. Nein @Bollwerk, ich freue mich darüber nicht. Nein, der Radfahrer hat dieses Schicksal nicht verdient. Dass Reaktion von Autofahrer und Beifahrer übertrieben waren steht auch ausser Frage. Letztlich ist aber nur die Aussage des Radfahrers bekannt. Den tatsächlichen Hergang kennen nur die Beteiligten.
    Wenn ich jedoch mit dem Fahrrad in Bedrängnis gerate, so habe ich beide Hände am Lenker und versuche, nicht auf die Fresse zu fallen. Da „klappse“ ich nicht noch fremde Autos.
    Zu seinem Pech muss der Radfahrer nun eben erleben, dass übermütiges Verhalten schmerzhaft sein kann, wenn man an den Falschen gerät.

    • mirror sagt:

      Menschen die ihre Konflikte mit Gewalt austragen und die nachhaltige Gesundheitsschädigung des Anderen in Kauf nehmen, müssen von Gerichten bestraft werden und für den entstandenen Schaden (Krankenhaus, Arbeitsausfall, etc.) aufkommen. Sollten sie Hartz sein, so müssten sie den Schaden in Arbeitslagern abarbeiten. Diese Penner müssen endlich lernen, Verantwortung für ihr Tun zu übernehmen. Wie heftig ein Radfahrer da auf das Autodach geschlagen hat, ist völlig irrelevant.

  7. wolfgang sagt:

    Nachtschwärmer kann noch nie Rad gefahren sein. Er merkt seinen Zynismus nicht.

  8. Hubert S sagt:

    Hätte der PKW-Fahrer auf genügend Seitenabstand geachtet, dann käme der Radfahrer auch nicht ran an die Karosse. Die aktuelle Rechtssprechung geht hier von 1,5 bis 2 Meter aus.
    Hier war es offenbar nicht der Fall und der Radfahrer schien arg bedrängt worden. Denn nur so erkläre ich mir seine Reaktion.

    Aber der eigentliche Skandal an der Geschichte ist, dass die Polizei den Fall erst runter spielte und dann auch noch für drei Monate in der Rundablage auf Staubfang war.

  9. Nochmal, es ist lediglich die Aussage (Schutzbehauptung?) des Radfahrers, der tatsächliche Hergang ist doch gar nicht bekannt.

  10. Hubert S sagt:

    Nochmal für Nachtschwärmer, ab welcher Entfernung kann man als Radfahrer einem vorbeifahrenden PKW auf die Karosse klatschen?
    Übrigens rechtfertigt es an keiner Stelle den Verlust des Augenlichts.

    • 10010110 sagt:

      Nochmal für dich Hubert: Der Radfahrer kann auch absichtlich sehr offensiv und eng am Auto vorbeigefahren sein, um seinen Unmut kund zu tun, bzw. zu zeigen, dass er nicht einfach zurückweicht, wenn ein Auto entgegengesetzt der erlaubten Richtung in eine Straße fährt. Und jeder dreht die Wahrheit natürlich so zurecht, dass es ihm am meisten nützt.

  11. „Übrigens rechtfertigt es an keiner Stelle den Verlust des Augenlichts.“

    Das habe ich auch nie und nirgends behauptet, oder gar beschönigt!

  12. Wilfried sagt:

    öhm, so wie sich das aber liest, kann der Radfahrer entgegen der Einbahnstraße fahren. Der rote hat das nach Bericht nicht getan…

    • 10010110 sagt:

      Entschuldigung, ich hatte mir das falsch gemerkt. Stimmt natürlich, der Autofahrer fuhr in die korrekte Richtung. Der Rest meiner Vermutungen bleibt aber.

  13. lapecho sagt:

    die verkehrsodnung sagt aus das man beim überholen von Radfahrern innerorts 1,5 meter abstand halten muss. er hat aber nicht überholt. er ist ihm entgegengekommen. und ich kenne solche biker. die fühlen sich sowas von im recht das sie keine bremse kennen. aber aufs blech hauen. geschieht ihm recht. der fasst nie wieder fremdes Eigentum an.