Dölauer Straße: Radwege-Benutzungspflicht soll aufgehoben werden

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71 Antworten

  1. Hallenser sagt:

    Einen viel dümmeren Vorschlag kann man kaum machen. Hebt schon mal neue Grablöcher auf dem Nordfriedhof aus!

    • Wenn manche Autofahrer sich nicht an die Verkehrsregeln halten wollen oder können, muss man da dringend dran arbeiten. Du darfst, nur weil dein Auto stärker ist, nicht einfach alles über den Haufen fahren. Nirgends in Halle. Weder auf der Magdeburger noch der Bernburger noch der Dölauer.

      Gesetze gelten sogar für Autofahrer.

      • StVO sagt:

        Du darfst dir aber auch auf dem Rad dein „Recht“ nicht erzwingen. Und wenn du die Tram oder gar einen riesen LKW übersiehst, fällt es unter natürliche Auslese.

      • Philipp Schramm sagt:

        @HalleVerkehrt

        Das sagt ausgerechnet ihr?

        Haltet euch selbst erstmal an die Verkehrsregeln. Diese gelten auch für Radfahrer!!!

  2. Genussradler sagt:

    Ein richtige Entscheidung, wird sie doch zur weiteren Entschleunigung des Autoverkehrs sorgen. Dadurch steigt der Radfahrgenuss noch mehr.

    • Gast sagt:

      Wenn ein spätalternativer Waldschrat 3 mal durch die Fahrprüfung fällt, weil er zu dämlich für Verkehrsregeln ist, wird er eben zum Genussradler, der dann immer noch zu dämlich für Verkehrsregeln ist.

  3. Wilfried sagt:

    Die Radler wären schön blöd, wenn sie auf die Fahrbahn bei mehr Fahrzeugen auswichen. Fußgänger gibt es dort abzählbar an einer Hand, aber zwischendrin noch Ampeln, zB Schwuchtstraße. Und auch die Fuß/Radwegsampel am Kreuzvorwerk ist gübstiger geschaltet als die Kfz-Ampel

    • Elfriede sagt:

      rein spekulativ, an der Röpziger Brücke gibt es einen sehr breit gestalteten Rad/Fussweg der von einigen Radfahrern trotzdem ignoriert wird

  4. HansimGlueck sagt:

    Ist ja nun nicht so, dass um das Drängelgitter nicht drum herum gefahren wird, was noch mehr zeigt, dass diese Dinger völlig fehl am Platz sind auf Radwegen. So viel Verkehrsverständnis darf man aufbringen, zu schauen, ob sich auf Schienen etwas nähert. Dort ist kein Spielplatz und keine Schule in der Nähe, dass es Verkehrsteilnehmer gäbe, die besonders geschützt werden müssten. Das einzige bleibt die schräge Kreuzung der Schienen.
    Es verbleibt also als „perfekte“ Lösung eine Lichtsignalanlage. Weil also nach allgemeinen Annahmen man davon ausgehen muss, dass Verkehrsteilnehmer nicht auf ihre eigene Gesundheit achten, kommen gleich wieder ein paar Zehntausend Euro ins Spiel. Hat die Stadt Halle natürlich nicht, drum wird es nur das weiße Radwegsymbol in Zukunft geben.

    • Der letzte Vorschlag, den ich kannte, war die ersatzlose Entfernung der Drängelgitter und ein einfaches Andreas-Kreuz. Bahntechnisch ist das geprüft und zulässig.

      • g sagt:

        an der stelle wohl eine schlechte Lösung, besonders für radler … welche, wie wir wissen, sich ja immer vorbildlich und rechtskonform verhalten…..
        die bahn die von der Wendeschleife kommt ist sehr spät zu sehen … kann man natürlich nur wissen wenn man mal da gewesen ist.

  5. Sachverstand sagt:

    Na so was aber auch, die Herr-, Damen- und Weitereschaften müssen vom Radl absteigen. Schlage vor, gleich sämtliche störende Gesetzlichkeiten abzuschaffen, also alle.

  6. farbspektrum sagt:

    “ In der Dölauer Straße beispielsweise können Radler nicht ohne anzuhalten durchfahren.“
    Ja, der jetzige Zustand ist furchtbar.
    Und wird da nun der von Steuergeld gebaute und jetzt nutzlos gewordene Radweg renaturiert?

    • eseppelt sagt:

      Ein gemeinsamer Fuß- und Radweg. Und der darf auch weiterhin genutzt werden, muss aber nicht. Aber so oft, wie die Nutzer der Blechpanzer auf Fuß- und Radwegen parken, könnte man ja mal ein Pläuschen auf der Straße machen. Quasi als Gleichberechtigung. Aber da werden ja so erfolglose Politbewerber wie Du gleich wieder rumpöbeln

      • farbspektrum sagt:

        Also ich sehe im Vordergrund Rad- und Fußweg getrennt,

        • eseppelt sagt:

          Noch ein Grund mehr, Dir den Führerschein wegzunehmen. Nicht mal in der Lage, Verkehrszeichen zu deuten

          • Philipp Schramm sagt:

            @eseppelt

            Ich sehe das aber auch so, das der „rote Bereich“ eindeutig als „Radweg“ gekennzeichnet ist. Sind sogar die Piktogramme aufgezeichnet.
            Erst ab dem Verkehrsschild wird auf den „kombiniertem Rad- und Fußweg“ hingewiesen.

          • Janaki sagt:

            Vielleicht mal zum Augenarzt gehen? Der Fußweg hat eine eindeutig andere Farbe als der Radweg. Das erfüllt für mich die Definition einer klar erkennbaren Trennung zwischen beiden. Wenn Sie natürlich lieber einen 5 m breiten und tiefen Burggraben zwischen beiden Wegen möchten …

          • Seb Gorka sagt:

            Und wenn du dir das ganze mal vor Ort ansiehst, statt zu raten? Wär das nicht sinnvoller? Dann fällt dir vielleicht auf, wie dort Grundstücksein- und -ausfahrten (besonders deutlich) markiert sind.

          • farbspektrum sagt:

            „Ein Radweg wird in der Regel mit einem anderen Belag gebaut als der meist daneben liegende Gehweg, teilweise auch durch einen Bordstein, einen Grünstreifen oder einem schmalen Kopfsteinpflasterstreifen von diesem abgegrenzt. Je nach lokaler Tradition oder Beschlussfassung werden Radwege in Asphalt, z. B. in Kopenhagen, oder durch dunkelgrau oder rot gefärbte Betonsteine angelegt,“ (Wikipedia)
            Auf dem Foto sehe ich kein Verkehrszeichen, welches für den vorderen Bereich gilt. Da sehe ich nur ein Schild, ab wo es keinen Radweg wegen der Einengung durch die Haltestelle mehr gibt, Ab diesem Schild gilt eine gemeinsame Benutzung von Rad- und Fußweg.

          • geraldo sagt:

            Nun seid mal nicht so streng. Tatsächlich sind Beschilderung, Markierung und bauliche Gestaltung sehr widersprüchlich.

          • Seb Gorka sagt:

            Der Belag ist der gleiche. Einfach mal hinfahren, oder noch besser: hingehen und ganz in Ruhe betrachten. Dabei aber bitte auf die Autos achten, die dort – trotz vielfältiger Hinweis durch Schilder, Straßenmalerei und Wartepflicht – auch mal ohne Rücksicht auf den Parpkplatz fahren bzw. selbigen verlassen! Viel Glück!

          • Slalomradler sagt:

            Pflastermalereien wie bunte Wege sind keine Verkehrszeichen für Radverkehrsteilnehmer im Sinne der StVO, hier gelten ausschließlich die Verkehrszeichen 237, 240 und 241.
            Bei Verwendung des Schildes 241 muss aber eine Trennung von Radweg und Fußweg auf der Straße sichtbar sein.

        • kackndreist sagt:

          du bist so unfassbar unwissend!
          postest hier permanent iwelche gegoogelten links, deren inhalt du nicht liest und somit auch nicht merkst, dass es zumeist nicht zum thema passt.
          äußerst dich zu themen von denen du keine ahnung hast.
          verbreitest lügen und halbwahrheiten.

          und bist nicht mal in der lage den unterschied zw. zeichen 240 und zeichen 241 zu erkennen, vom verstehen des unterschieds will ich gar nicht erst anfangen.

          mit diesem post hast du dich eig. für jede weitere diskussion in sachen stvo/radverkehr disqualifiziert.

      • Fritz sagt:

        Scheinbar bist du nicht oft dort unterwegs! In der Dölauer Str. könnten frühestens ab der Kreuzung vom Kreuzvorwerk Autos der Anwohner oder sonstige auf den doch sehr breiten Fuß/Rad-Weg stehen und das kann man verschmerzen, also ich zumindes. Heute morgen waren es übrigens wieder mind. 85% aller Radfahrer die sich NICHT an Schilder oder Ampeln gehalten haben und das nicht nur auf den Radwegen. Meine Tochter hat fleißig mitgezählt. Erkläre das mal Kindern warum diese Personen das so machen. Meine Meinung ist, solange das auf den Radwegen schon nicht richtig klappt, haben die nichts auf der Straße verloren. Am Ende ist das Geschrei wieder groß und der „dumme“ Kraftfahrer war es wieder. Schon alleine zum Eigenschutz fahre ich nach Möglichkeit nicht auf der Straße!

        • geraldo sagt:

          Doppelmoral vom Allerfeinsten: Radfahren bei Rot ist ein Verbrechen, Parken (und ergo auch hinfahren) auf Fußwegen kann man verschmerzen.

          Ich hoffe du bist auch so eifrig mit deinem Kind, ihm beizubringen, bei Grün nicht einfach loszulaufen, es könnte ja noch ein Dunkelgelb-Fahrer „durchhuschen“, oder ein Abbieger „übersieht“ mal wieder was.

          • Fritzl sagt:

            Doppelmoral? Natürlich ist ein Rotlichverstoß deutlich schlimmer als so eine Lappalie wie Falschparken. Sieht auch der Gesetzgeber so.

          • Fritz sagt:

            Das hat so rein gar nichts mit Doppelmoral zu tun. Als Anwohner muss ich dort lang fahren um zur Einfahrt zu kommen und wenn das Auto dann mal draußen steht, dann steht es und „bewegt“ sich nicht!!! Sorry aber bitte vorher Nachdenken und dann schreiben. Wenn ein Radfahrer vor mir auf dem Radweg steht, weil irgendwas ist muss ich auch da herum fahren. So denn Platz ist und dort ist sicher Platz.

          • geraldo sagt:

            Was ist „schlimmer“: An einer gerade leeren Kreuzung mit dem Rad bei Rot zu fahren oder nur mal eben so das Auto auf den Fußweg zu stellen und in Kauf zu nehmen, das zig Leute darum herumlaufen bzw. -fahren?

          • Slalomradler sagt:

            Wenn ein Auto den Weg versperrt, müssen Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen; sie dürfen nicht auf dem Fußweg weiterfahren.

            Gemäß StVO und Durchführungsbestimmungen muss dem Radfahrer bei Einrichtungsradweg incl. Schutzraum 1,5m Platz zur Verfügung stehen (Zweirichtungsradweg 2,40m), dem Fußgänger entsprechend auch mindestens 1,50m. Da so ein Stadtpanzer inzwischen 2,20m breit ist (Spiegel beachten), erkläre mir dann, wie man sich dort hinstellen darf, ohne für eine Verkehrsbehinderung und -gefährdung zu sorgen.

        • Fritzl sagt:

          Natürlich das bei Rot fahren. Einem stehenden Objekt auszuweichen ist komplett ungefährlich, außer für eine Gruppe die LKWs und Trams übersieht und ignoriert. Aber ja mei.

          • geraldo sagt:

            Falschparken ist genauso asozial wie seinen Hund auf den Gehweg scheißen zu lassen. Die selben Argumente:
            Der muss nun mal.
            Ich bezahle Hundesteuer.
            Es waren keine Tüten da.
            Der Gehweg ist breit genug, da kann man problemlos ausweichen. Wer da reintritt ist selber schuld, war abgelenkt oder muss mal zum Optiker.

      • Slalomradler sagt:

        @eseppelt
        Fast richtig, das wird kein gemeinsamer Fuß- und Radweg mit Schild StVO 240 sondern ein Gehweg 239 mit dem Zusatzschild Radfahrer frei 1022-10

        Oder die Blechpanzer werden in Fußgängerzonen geparkt…

  7. Diesel SUV Fahrer mag keine Radfahrer sagt:

    Erst wollen sie Radwege,dann haben sie welche und wollen sie nicht nutzen! Gut willkommen auf der Straße,aber bitte schön immer im täglichenStau in der Reihe bleiben!

  8. MiGo sagt:

    Meiner Meinung gab es auch bisher die Benutzungspflicht nicht, da ja auf der gegenüberliegenden Seite der Gehweg für Radfahrende freigegeben ist. Damit hat die Verkehrsbehörde quasi selbst die Benutzungspflicht aufgehoben und zumindest einen Widerspruch geschaffen, auch wenn damit sicher etwas anderes beabsichtigt war.

    • Sachverstand sagt:

      Wenn mich nicht alles täuscht, ist der breite Geh-/Radweg in beide Richtungen zum Radfahren ausgelegt.

    • Stadtauswärts hast du Recht, stadteinwärts sind vermutlich die 5m Abstand zur Fahrbahn für einen wirksam straßenbegleitenden Radweg überschritten und du hast auch Recht.

      • HansimGlueck sagt:

        Die Straßenbahnschienen gehören nicht zur Straße?

      • MiGo sagt:

        An der Europachaussee werden die 5m Abstand dem Radfahrenden zum Verhängnis, dort muss er an jeder Seitenstraße (obwohl eigentlich vorfahrtsstraßenbegleitend) warten.

  9. Elfriede sagt:

    Das „Drängelgitter“ ist dafür da dass kein unachtsamer Fussgänger oder Fahradfahrer mit der Straßenbahn kollidiert,nicht um Leute zu ärgern. Aber ist natürlich fürchterlich belastend mal vom Rad abzusteigen. Und der grösste Schwachsinn ist noch bei vorhandenem Radweg dem Radfahrer die schon viel zu belastete Strasse freizugeben.

    • geraldo sagt:

      Das ist ein Urteil aus dem Bauch heraus. Die Rechtslage ist aber eine andere: Die Radwegbenutzungspflicht ist verbunden mit einem Verbot, die Straße zu benutzen. Dieses Verbot ist aber nur durch besondere Umstände zu rechtfertigen, ansonsten ist es Diskriminierung (siehe aktuell Ausländermaut).

    • HansimGlueck sagt:

      „frühestens ab der Kreuzung vom Kreuzvorwerk Autos der Anwohner oder sonstige auf den doch sehr breiten Fuß/Rad-Weg stehen und das kann man verschmerzen“
      Dürfen wir also froh sein, dass es den Rest des Weges keine Anlieger gibt.
      Jetzt mal abgesehen davon, dass das Stück unterhalb des Kreuzvorwerkes zur Erschließung der Grundstücke dort dient, diese dort sogar wirklich mit PKW lang fahren dürfen, vielleicht aber nicht dauerhaft stehen, wo kann man es denn noch alles „verschmerzen“? Danke auch für die Wortwahl in dem Kontext.

    • 365rad sagt:

      Mit einem Fahrradanhänger oder Lastenrad ist das Drängelgitter nicht zu bezwingen.

    • Sazi sagt:

      Hand aufs Herz. Wie oft bist du aus deinem Auto gestiegen und hast es an einem gefährlichen Bereich vorbeigeschoben? Nicht einmal? Warum sollen es dann Radfahrer machen?

  10. Autofahrer sagt:

    Les ich das richtig? Radfahrer können nicht ungestört durchfahren wegen einen Drängelgitter? Das dass vllt da ist das die Bahn sie nicht über den Haufen fährt? Und wenn Radfahrer auf der Straße fahren dann gelten eigentlich ja auch rote Ampeln was ein ungestörtes Durchfahren stört
    Aber ok rote Ampeln interessieren ja viele Radfahrer nicht

    • geraldo sagt:

      Als Autofahrer kannst du das nicht verstehen. Dazu braucht es schon einen Perspektivwechsel.

    • Zum Glück wird Verkehrsrecht nicht von dir ausgelegt, sondern von kompetenten Richterinnen.

      • g sagt:

        oh erleuchteter … die ist wieder so ein genialer Schachzug wie die von ihnen initiierte Ampelsteuerung an der pfarrstrasse… ich verneige mich ehrfurchtsvoll vor ihrem überragenden geist.
        ich werde für sie um ein langes und erfülltes leben bitten … irgendeine höhere macht wird mich schon erhören.
        der tag wird kommen an dem Halle ihnen ein Monument errichten wird …

        • Die Ampelsteuerung an der Pfarrstraße hat der zuständige Verkehrsplaner in die Wege geleitet und eine dazu qualifizierte Firma umgesetzt. Ich bin auch nicht für den Donner vorhin zuständig und nicht für das Aufgehen der Sonne am Morgen.

          Mit mir hätte es die aktuelle für alle Seiten schlechte Lösung natürlich nicht gegeben, sondern eine einspurige Lösung. Weniger Kapazität als die heutige Ampel kann das auch nicht wirklich bringen.

          Das Thema dieser Bügel war schon mehrfach am Runden Tisch Radverkehr, aber manchmal bedeuten neue Personen auch neue Bereitschaft zur Lösung von Problemen.

          • g sagt:

            genau was ich von ihnen denke … überall alles anzetteln, verschlimmbessern und alle Verkehrsteilnehmer gegeneinander aufhetzten .. aber zum ende heißt es dann „das war ich nicht“ …
            beim Donner und der Sonne glaub ich es ja … aber sonst bitte nicht verstecken .. wirkt sonst einfach nur armseelig.

    • HansimGlueck sagt:

      Ja stell dir doch einfach mal ein Drängelgitter auf einer Straße vor, dass du vielleicht aussteigen musst, um dein Auto um die Ecke zu schieben.

  11. migo sagt:

    In der Praxis halte ich es so: stadtauswärts auf der Fahrbahn (schon weil der Radweg linksseitig verläuft, was ganz schlecht ist), stadteinwärts auf dem Radweg, ausgenommen den Drängelgitterbereich, dort auch auf der Straße. Funktioniert gut.

  12. geraldo sagt:

    Radfahrer sind genauso schlau oder blöd wie andere Menschen. Die flinken, schlauen werden bei wenig Verkehr über die glatte Fahrbahn sausen und bei viel Verkehr auf dem nicht benutzungspflichtigen Radweg grinsend am Stau vorbeiradeln. Und nun: Heul doch! Oder fahr selber Rad!

    • MiGo sagt:

      Genau so ist es! Auch deshalb fährt man Rad – und, damit man fit bleibt und keine Medikamente gegen die sogenannten Zivilisationskrankheiten nehmen muss.

  13. geraldo sagt:

    @Falschparker Fritz

    Falschparken ist keine Lappalie. Es ist ein aktives Handeln (Auto abstellen), bei dem der Täter bewusst in Kauf nimmt, damit andere Menschen zu behindern oder sogar zu gefährden, und das aus purem Eigennutz.

    • Geranie sagt:

      Es ist eine Lappalie und Täter gibt es schon gar nicht. Höchstens natürliche Auslese für völlig unfähige Menschen.

      • rupert sagt:

        @Geranie

        Ersten: Sicher gibt es Täter. Der Begriff Täter passt schon.

        Zitat: „Als Täter in der Alltagssprache wird nach klassischem Verständnis jemand bezeichnet, der etwas getan hat.“
        https://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%A4ter

        Auch die Rechtslage bestätigt dies:
        Zitat: „In der Rechtsprechung sind bei verkehrswidrigem Halten oder Parken je nach der Schwere des Verstoßes und nach dem Grad der Behinderung Mithaftungsquoten von 25 bis zu voller Haftung angenommen worden.“
        https://verkehrslexikon.de/Module/Mithaftung%20bei%20Parkverstoessen.php

        Zweitens: Unfälle aufgrund von Falschparkern sind kein Naturgesetz, verunfallte Beteiligte keine „natürliche Auslese“.

        Drittens: Die Verunglimpfung von Menschen, die den falsch abgestellten Autos ausweisen müssen, sagt viel über Ihr Sozialverständnis. Es fügt sich perfekt in die Aussage meines Vorredners (…die Stelle mit dem puren Eigennutzen).

  14. HansimGlueck sagt:

    Wobei man mal ehrlich sein muss, dass Drängelgitter deutschlandweit im Radfahreralltag auftauchen. An manchen Radwegen sehr sehr oft.
    http://www.bahntrassenradeln.de/details/st2_10.htm
    Ich warte ja noch auf die irre deutsche Lösung, für das Stück des Drängelgitters jedes Mal den Radweg durch Beschilderung offiziell aufhören zu lassen.
    An Kreuzungen halte ich sie persönlich für eher sicherheitsgefährdend, da ich alle Konzentration aufbringe, da sturzfrei durch zu fahren, die ich sonst nutzen könnte, nach links und rechts zu schauen. Ja, ich bin ein schauender Radfahrer, soll es geben.

    • g sagt:

      sie sind aber offenbar nicht in der Lage ihre „Konzentration“ auf mehr als eine Tätigkeit zu lenken ….ich denke sie sind auch in der Fahrschule gescheitert.

      • geraldo sagt:

        Drängelgitter sind häufig so angeordnet, dass man beim Passieren des Hindernisses die Gefahr, vor der man angeblich geschützt werden soll, im Rücken hat.

      • HansimGlueck sagt:

        Sie haben mehr als 2 Augen?

        • g sagt:

          Konzentrationsfähigkeit an die Augenzahl zu binden ist wirklich witzig.
          wäre ich nie drauf gekommen. .. das nenn ich kreativ.
          i.ü. bin ich gestern da lang gefahren .. selbst wenn man nur mittelmässig fahrtechnisch begabt ist sollte das drängelgitter kein Problem darstellen.
          Aber den spuren nach zu urteilen fahren die unaufhaltsamen radler ja sowieso über den Grünstreifen daneben…

  15. Genussradler sagt:

    Die Reaktionen hier zeigen: Autofahrer sind schlicjtweg überfordert, wenn sie die Straße mit Fahrradfahrern teilen müssen.

    Deshalb der Aufruf an alle unfähigen Autofahrer: Gebt euren Lappen endlich ab oder steigt auf das Fahrrad um.

  16. Besserwisser sagt:

    Es ist schon erstaunlich, wie viel Mist hier Kund getan wird.
    Gesetze gelten für alle. Das lernt man z.B. in der Fahrschule.
    Und Radfahrer ?? – Sind eben Radfahrer – ohne Qualifkation, ohne Steurbeiterg, ohne…….
    Aber dafür Forderungen, Forderungen, Forderungen…
    Immer von den anderen.

    • rupert sagt:

      @Besserwisser

      Haben Sie schon mal gesehen, wie die Fahrschulen in Halle regelmäßig Ihre Autos mit den Fahrschülern parken? Etwa am Frankeplatz im Fussgängerbereich… gehen Sie mal vorbei.

      • geraldo sagt:

        Oder in der Reilstraße auf Höhe der Haltestelle Hegelstraße. Dabei befindet sich der nächste Mietparkplatz keine 50m weg.

  17. Besserwisser sagt:

    Wer macht keine Fehler ????
    Aber Falschparken und fehlverhalten von Rdfahrer istein unterschied.
    Keine knautschzone – denkt dran 1
    siehe hier –
    https://www.mz-web.de/leipzig/an-wartenden-autos-vorbei-radfahrer-wird-von-bahn-erfasst-und-schwer-verletzt-32729830

    • geraldo sagt:

      Unterschied erkannt, aber falsch interpretiert. Fehlverhalten von Radfahrern schädigt meist diese selbst, Fehlverhalten von Autofahrern schädigt häufig auch/nur andere.