Durchs Fenster eingestiegen: Mieter in der Großen Klausstraße überrascht Einbrecher

14 Antworten

  1. Eh sagt:

    Und gegen so was darf man hierzulande nicht wehren, schade, dann würde so was nachlassen.

  2. VolldenSchuss sagt:

    Stimmt, in den USA ist das deutlich besser geregelt. Da darf sich jeder gegenseitig erschießen – ein Glück. Ist halt blöd, dass in 2 von 3 Fällen ausversehen jemand aus der eigenen Familie oder Nachbarschaft erschossen wird, aber hey – jeder dritte war ja wirklich ein Einbrecher. Sowas brauchen wir unbedingt.

    • Cybertroll sagt:

      Den Schuss hast wohl selbst nicht gehört.
      Erfindest Statistiken aus einem Land dessen
      Sprache noch nicht einmal beherrschst!
      FAKE NEWS

    • Cybertroll sagt:

      Deine Wild-West-Statistik ist ebenso gelogen
      wie deine Black Lives Matter Statistiken!
      In den Vereinigten Staaten werden nämlich
      deutlich mehr European Americans erschossen
      als Afro Americans und Latinos zusammen.
      Des weiteren sind auch die zu beklagenden
      Opfer der US-Cops nicht gerade ohne.
      Könnt alle bloß keifen aber verbreitet nix als Lügen!

    • Au sagt:

      Was redest du denn für ein Unsinn. Von meiner Familie steigt keiner irgendwo ein und wird deshalb erschossen, das muss man sich vorher überlegen, ob man sein Leben riskieren will. Die Opfer könnn ja sterben. Was redest du denn nur für ein Unfug?

    • Cybertroll sagt:

      Des weiteren: „Erst schießen und dann reden“ ist überhaupt
      nicht verkehrt, denn wer zu viel labert wird selbst erschossen.
      Reden kann man immer noch aber nur wenn man zuerst schießt!

  3. B rt sagt:

    In der Ecke scheint man gern übers Fenster einzusteigen, macht die doch endlich nachts zu.

  4. Täter und Opfer sagt:

    Naja, gleich den Täter erschiessen sollte man ja nicht, aber.. Wenn jemand bei mir einbricht, mich vielleicht noch bedroht und ich schaffe es, aber mich zu verteidigen, den Täter zu überwältigen und fest zu halten, bis die Polizei kommt, kann der Täter jetzt sogar gegen mich Anzeige machen, ZB. Körperverletzung und Freiheitsberaubung.
    Ja plötzlich ist der Täter das Opfer, und ich bin der Täter, der noch obendrein ne Anzeige bekommt..

    Also ist besser Jemanden einbrechen lassen, sich bedrohen, verletzen, schlimmstenfalls töten lassen, Täter mit Diebesgut entkommen lassen, und darauf hoffen, dass Täter danach gefasst wird, und man sein ganzes Hab und Gut heile wieder bekommt und der Täter dann natürlich auch für Beschädigung von Tür oder Fenster aufkommt.

    • 10010110 sagt:

      Wenn jemand bei mir einbricht, mich vielleicht noch bedroht und ich schaffe es, aber mich zu verteidigen, den Täter zu überwältigen und fest zu halten, bis die Polizei kommt, kann der Täter jetzt sogar gegen mich Anzeige machen, ZB. Körperverletzung und Freiheitsberaubung.

      Das kann er in einem Rechtsstaat wie unserem gerne tun, aber Erfolg wird er damit wohl trotzdem nicht haben. Also, völlig unbegründetes Gemecker.

      • .PUNKT. sagt:

        Da will ich dich mal sehen wie du eine Person fest hälst bis die Polizei da ist. 😁😁😁😁 Wenn du dem mit der Bratpfanne eine überziehst weil du dir anderst nicht helfen kannst sitzt du am Ende mit ner Anzeige bei der Polizei!

        Und da hat der Einbrecher gute Chancen auf Erfolg.

        • Malte sagt:

          Die Anzeige bekommst du prinzipiell, aber ob der StA dan daraus eine Straftat macht und verfolgt, ist eher zweifelhaft.
          Es werden ja sogar Polizisten im Dienst mit Anzeige und Ermittlung behaftet, die dann niedergeschlagen wird.

          • .PUNKT. sagt:

            Na klar Richter Malte zu wirst es wissen wie so vielEs andere was du hier schon reingeschrieben hast.

    • Sven sagt:

      Nein, das nennt man „Jedermann-Festnahmerecht“. Lesen Sie dazu §127, Abs. 1, Satz 1, StPO.

      Nach § 127 Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung (StPO) ist jedermann befugt, eine Person ohne rechtliche Anordnung vorläufig festzunehmen, wenn die Person auf frischer Tat ertappt oder verfolgt wird, der Flucht verdächtig ist oder ihre Identität nicht sofort festzustellen ist.

      Dass der Einbrecher auf frischer Tat ertappt wurde, wenn er sich unbefugt zu der Wohnung des Opfers Zugang verschafft hat und sich ungebeten darin aufhält, dürfte auch offensichtlich sein.

    • Informatiker sagt:

      Das stimmt nicht.

    • Opferrolle sagt:

      So viel Text gespickt mit so viel Unwissen und Dummheit und dazu der Aufwand. Wie kommen sie so durchs Leben? Da würde eine kleine Google-Anfrage helfen. Aber manche tun alles, um den Staat ins schlechte Licht rücken zu wollen.