Eilantrag gegen die Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um das Gebiet der Stadt Halle (Saale) erfolglos

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15 Antworten

  1. 10010110 sagt:

    Er fahre aus Freizeitgründen regelmäßig und mehrmals in der Woche in mehr als 15 km außerhalb des Hoheitsgebietes der Antragsgegnerin liegende Gebiete (Landschaften, Wälder, Flüsse oder Seen) […]

    Alle wollen zurück zur Natur – nur nicht zu Fuß.

    Erstmal schön die Umwelt schädigen, um seiner Liebe zur Natur zu fröhnen, das sind mir die richtigen. 🙄

    • Haleluja sagt:

      Solche Schlaumeier, wie du es bist, verpesten das Leben.
      Ich bin am Sonntag nach Osnabrück gefahren, um einen pflegebedürftigen Menschen in ein Pflegeheim zu bringen, nachdem man ihn vor Weihnachten kurzerhand nach mehreren Schlaganfällen entlassen hat, obwohl man wusste, dass er alleine lebt. Das war diesem Krankenhaus scheissegal. Bis Sonntag habe ich ihn gepflegt. Da zählt keine 15 km Grenze.
      Diese Dreckspolitiker, die richtig Kohle abfassen und nichts tun, sollten richtig mit einem Fußtritt herausbefördert werden.

      • eseppelt sagt:

        und vorher noch Rodeln im Harz mit Sven? Du bist echt peinlich mit deinen Ausreden, warum du die Bazillen überall rumschleppst

        • Haleluja sagt:

          Bisher habe ich Sie immer für loyal eingeschätzt. Kann mich noch gut an eine Szene erinnern, als Liebich Sie aufforderte, mit Ihnen zu sprechen. Das fand ich unheimlich gemein und unfair. Aber Ihr Gemüt scheint ja ähnlich zu sein.

      • Frau sagt:

        Den ersten Satz bestätige ich. Den letzten Satz ignoriere ich mal. Aber ansonsten hätte ich genauso gehandelt. Natürlich. Auch wenn ich normal die Regeln befolge, ist solch eine Situation unter Ausnahme zu sehen. Du warst ja nicht zu touristischen Zwecken unterwegs oder aus Langeweile. Also, gut gemacht!

    • MÖP sagt:

      Vielleicht fährt er ja mit E-Bike 😉

  2. Fritz sagt:

    Auf der Karte oben ist es ab Altstadt eingekreist. Gilt die 15 Kilometer Regel nicht ab der Stadtgrenze?

    • eseppelt sagt:

      versuchs nochmal mit der Interpretation der Karte. Gar nicht so schwer. Gibt sogar eine Erläuterung daneben

    • xxx sagt:

      Klein Fritzchen, bis zur grünen Linie darfst du 🙂 Egal von wo aus in Halle. Es zählt die Stadtgrenze, auf dem Bild in blau gekennzeichnet. Jetzt verstanden?

  3. Veh sagt:

    Na das ist doch wohl derr Gipfel! Es wird ein Radius von 15 km festgelegt und nun klagt einer, weil er sich in seiner Bewegungsfreiheit beschränkt fühlt. Na geht’s noch? Das sind solche Typen, die dann andere mit reinziehen und man wundert sich, das die Zahlen nicht sinken. Bewegungsfreiheit im Radius von 15 km, wenn er die ausschöpft hat er ganz schön zu laufen jeden Tag.

    • Franz2 sagt:

      Es klagen meist die, die nichtmal den Radius von 15Km komplett ausschöpfen würden. So wie gegen das Teslawerk in Brandenburg irgendwelche obskuren Spinner aus Bayern (einige hundert Km entfernt!!) ins Feld ziehen.

  4. Revoluzzer sagt:

    Sogar in Bayern wurde dieser Irrsinn jetzt gekippt…aber bei uns ist das Virus wahrscheinlich ab 15,5 km Radius viel aktiver unterwegs…🤦🏻‍♂️

  5. Naja... sagt:

    „…Zugleich soll ein Viruseintrag aus Landkreisen und kreisfreien Städten mit einem sehr hohen Inzidenzwert in andere Gebiete mit niedrigerem Inzidenzwert verhindert werden.“ Interessant, was rauskommt, wenn man einfach nur die Begründung zur Verordnung anschreibt, ohne dass es auf den vorliegenden Fall zutrifft.

  6. W. Hentschel sagt:

    Ist vollkommen klar, dass die Behörden inzwischen die riesigen Spielräume der ihnen gegebenen Rechtsgestaltungskompetenz so klug handhaben, dass ihnen juristisch nicht
    beizukommen ist.
    Das muß man politisch angehen, also Meinungsäußerung (wann ist die nächste Demo?) aus allen Rohren und nicht vergessen bei der nächsten Wahl!

    • Malte sagt:

      Zur nächsten demo könnte dann aber noch die EindV zutreffen, also schön vorsichtig sein. Und Wahl? Selten so gelacht…