Einbrecher in Büschdorf gestellt – sind wieder frei

Polizei - Symbolbild

3 Antworten

  1. Fritz sagt:

    Kellereinbruch, Autodiebstahl, Fahren ohne Faherlaubnis und Verstoß gegen Betäubungsmittel…und sie dürfen gehen. Na wenn dass mal nicht Abschreckend auf die beiden wirkt. Die werden ihren Freunden nur gutes über die Staatsanwaltschaft in Halle erzählen können.

    • Andreas sagt:

      Das war noch nicht das Gerichtsverfahren. Wie lange brauchst du eigentlich, um so simple Tatsachen zu begreifen?

  2. Fritz sagt:

    @Andreas…Ich weiß dass es noch nicht vor Gericht ging und da natürlich eine Strafe anstehen kann. Aber es gab schon Fälle da haben welche Soforthaft bekommen obwohl sie „nur“ Alkohol geklaut haben. Und hier war es ja nun doch etwas mehr. Wünsche dir noch einen schönen Abend