Einwohnerantrag zu Impfpflichten und Corona-Maßnahmen nicht möglich
Mit einem Einwohnerantrag an den Stadtrat von Halle (Saale) will die Bewegung Halle gegen die Impfpflicht vorgehen. Doch dieser Antrag ist nicht zulässig, informiert das Landesverwaltungsamt.
Es hat die Landkreise und kreisfreien Städte darüber in Kenntnis gesetzt, dass Angelegenheiten im Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und zu Impfpflichten kein Gegenstand von Einwohneranträgen sein können.
Mit einem Einwohnerantrag kann die Einwohnerschaft beantragen, dass der Gemeinderat oder der Kreistag eine bestimmte Angelegenheit behandelt. Allerdings darf ein Einwohnerantrag ausschließlich Angelegenheiten zum Gegenstand haben, welche die kommunale Selbstverwaltung, also den eigenen Wirkungskreis der Gemeinden und Landkreise betreffen und die in der gesetzlichen Zuständigkeit des Gemeinderates oder des Kreistages liegen. Über einen Einwohnerantrag kann also nicht veranlasst werden, dass sich der Gemeinderat oder der Kreistag mit allgemeinpolitischen Fragen befasst, wie beispielsweise Fragen der Bundes- oder Landespolitik oder Angelegenheiten, für die die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister bzw. die Landrätin oder der Landrat nicht zuständig sind.
Nicht um Aufgaben des eigenen Wirkungskreises, sondern um staatliche Aufgaben handelt es sich bei Aufgaben, die den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes oder sonstige durch den Bund oder das Land beschlossene Maßnahmen betreffen, wie etwa Impfpflichten und ihre Durchsetzung in der Corona-Pandemie. Solche staatlichen Auftragsangelegenheiten, die vom Oberbürgermeister und vom Landrat im Auftrag des Bundes oder des Landes zu erfüllen sind, sind vom Einwohnerantrag ausgeschlossen. Dem Gemeinderat und dem Kreistag kommen hier keine gesetzlichen Zuständigkeiten oder Weisungsbefugnisse gegenüber Oberbürgermeister bzw. dem Landrat zu.
Ein Einwohnerantrag, der staatliche Aufgaben der Umsetzung von Maßnahmen des Infektionsschutzes und der Impfpflicht betrifft, ist unzulässig und kann vom Gemeinderat bzw. Kreistag nicht zugelassen werden.
Eine entsprechende Rundverfügung ist an die Landkreise und kreisfreien Städte versandt worden. In den letzten Wochen waren vereinzelt diesbezügliche Anfragen bzw. Anträge in Gemeinderäten bzw. Kreistagen aufgekommen. Mit dieser Erläuterung soll den Gremien noch einmal die rechtliche Basis an die Hand gegeben werden, auf deren Basis sie entsprechende Entscheidungen treffen können.
Richtige Sherlocks.
Aber warum überlegt man nicht vorher ob es überhaupt Sinn macht mit dem Einwohnerantrag?
Ach ja die Leute sind ja bekanntermaßen nicht gerade die hellsten Kerzen auf der Torte.
Nach deinem Kommentar zu urteilen, bis du auch nicht die hellste Kerze.
Netter Ablenkungsversuch. Aber wer nicht einmal zwischen eigenem und übertragenen Wirkungskreis unterscheiden kann, sollte lieber in die Grundschule gehen, anstatt bei den Großen mitspielen zu wollen. Aber du bist vermutlich auch jemand, der nicht den Unterschied zwischen Arbeitsagentur, Jobcenter und Sozialamt kennt.
Doch kenne ich Roochbert.
“ Aber wer nicht einmal zwischen eigenem und übertragenen Wirkungskreis unterscheiden kann, sollte lieber in die Grundschule gehen, anstatt bei den Großen mitspielen zu wollen“
Wirkungskreis? Grundschule? Warst du denn wirklich da oder verwechselst du einfach nur etwas?
Uhhh G-1 alter Falter richtig geistreich deine Antwort! Nicht!!!
Da kommt ja nicht einmal irgendwas, nur Dummheit.
Der vorige Kommentator hat Recht. Es ist doch allgemein bekannt, dass Bundes- und Landesrecht über Kommunalrecht steht.
Weil die Helena in rechtlichen Angelegenheiten (und nicht nur dort) keine Leuchte ist.
AfD-/Schwurbler-Gesocks eben. Schaffen es nicht mal zulässige Anträge zu formulieren.
CDUSPDFDPGRÜNLINKE/Schwurbler-Gesocks. Schaffen es nicht mal einfachste Tatrekonstruktion.
Medien/Schwurbler-Gesocks ebenfalls.
Du schreibst wirr.
„Schaffen es nicht mal einfachste Tatrekonstruktion.“
Na und? Absicht?
Der Förderalismus ist halt immer noch nicht in aller Köpfe angekommen. Dabei wäre es doch eigentlich(?) so einfach… Kommunalrecht, Landesrecht, Bundesrecht…
Ich dachte der Bezirk Halle mit dem 1.Sekretär und den Kreisleitungen entscheidet das ?
Alles klar, siehe Satz 1
Da merkt man mal, dass die sich nicht im Ansatz mit unseren Mehrebenensystem auskennen.
Genau da wird eine Wahl rückgängig gemacht.
Lupenreine Demokrat!
Welche Wahl?
Hää? Wurden für dich die Stimmen falsch ausgezählt?? Eibacke
„Lupenreine Demokrat!“
Wieder erwischt.
Wo? Auf welcher Ebene? Wahlen rückgängig machen, weil es einen nicht passt? Trump Anhänger?
Die Merkel zu Thüringen .
Schon vergessen?
Da wurde nichts rückgängig gemacht.
Man eh, du scheinst echt vor die Schleuse zu schwimmen.
Das sieht man mal wieder, was für geistige Nebelkerzen die Bewegung ist.
nö, das sieht man eher, daß die politik nur bissle mit ’ner nebelkerze nebel verteilen braucht, um die sicht auf die dinge zu verschleiern, denn:
es geht hier darum, daß die stadt sich mit dem thema auseinandersetzt (WENN genug unterschriften gesammelt wurden), OB DANN eine resolution verfaßt wird.
die meisten hier haben stimmig bemerkt, daß die stadt Halle nicht in landes/bundesdinge eingreifen kann. WAS sie aber kann: eine resolution verfassen. das wurde schon früher getan zu allen möglichen anderen themen (bildung, umwelt…). die stadt würde damit ein statement zur gesundheitspolitik (hier besonders die sinnhaftigkeit, menschen ohne coronaimpfung an ihrer berufsausübung zu hindern) geben.
Ihr versteht das Kalkül nicht. Es geht bei solchen Anträgen einzig und allein darum, auf sich aufmerksam zu machen. Und um dann auf der Straße vermeintlich begründet rumzutönen, dass „die da oben“ ja machen was sie wollen. Dass sie des Volkes Stimme ignorieren. Und das der Tag kommt, wo abgerechnet wird. Usw.
War doch klar. Das wussten aber auch die Organisatoren der Anfrage. Sie haben jetzt jede Menge Anschriften. Und wer später evtl. aus der Reihe tanzt, der wird halt mal mit einem Fackel an der Wohnanschrift überrascht und wieder auf Linie der Schwurbler gebracht.
Super gar keine Fragen erst zulassen
das ist „Demokratie“
oder ?
Pipi Langstrumpf „..da mach ich mir die Welt sowie sie mir gefällt“
Inhalt des Textes nicht verstanden? Der Stadtrat und die Stadt Halle ist hierfür nicht zuständig. Lesen, verstehen, dann kommentieren!
„Die Herrschenden (Landesverwaltungsamt) geben den Untertanen (Stadtrat) Anweisungen“
Super gar keine Fragen erst zulassen
das ist „Demokratie“
oder ?
Pipi Langstrumpf „..da mach ich mir die Welt sowie sie mir gefällt“
Lesen, verstehen, dann kommentieren! ?
Ein kleiner Tipp für die „Bewegung“ (die meisten der Teilnehmer sehen nicht so aus, als würden sie sich regelmäßig bewegen): wenn man die Wörter „Delta“ und „Omicron“ umstellt, dann bekommt man „erotic old man“. Ich würde mal darüber querdenken.
„Einwohnerantrag … ist unzulässig.“ Klar war das von Anfang an.
Jetzt kommt es darauf an, wohin sich die Sache entwickelt. Schläft sie wieder ein – ok, Lachnummer. Gewinnt sie politische Durchschlagskraft, wäre gesichert, dass man von Anfang an zu Gesprächen bereit war, um gewaltfreie Lösungen zu versuchen …
Ein gewisser OB Pratsch wollte im ersten Moment auch nicht zuständig sein. Als man ihm den Zettel mit den Forderungen des Neuen Forums hinlegte, schob er ihn mit der linken Hand zurück und sah dabei dem neben ihm sitzenden Genossen ins Gesicht. Es war eine sehr demonstrative Geste.
Die Angelegenheit wurde dann eine Woche später in der Pauluskirche entschieden. Ende November interessierte sich niemand mehr für die Meinung eines OB Pratsch.
Ich vermute, dass sich Ende November auch keiner mehr für deine Ansichten interessiert. Seit 2 Jahren faselt ihr von Volkszorn, Volksgericht, Volkes Urteil, Zuständen wie 1989. Alles was man jeden Montag sieht, ist ein kleines Grüppchen von Menschen, die nicht einmal einen Politiktest der 9. Klasse bestehen würden. Wenn das die intellektuelle Spitze des Protestes ist, dann bin ich ganz entspannt und werde heute Nacht gut schlafen. Vielleicht liest du zum Einschlafen mal ein Buch? Wie wäre es mit: Geuss, Philosophy and Real Politics. Gute Nacht.
PS: Ich lese keine Antworten, dafür fehlt mir die Zeit und dir das Niveau. Nicht ärgern. Einfach lesen!
Vielleicht liest auch du zum Einschlafen mal ein Buch? Wie wäre es mit: Reinwarth. Am Arsch vorbei geht auch ein Weg.
Klar war das von Anfang an? Wo wurde das so gesagt?
Und ihr träumt gerade von einer gewaltfreien Revolution?
Dann schickt eure Demo- Ordner los und schmeißt das Nazi- und Hool- Gesocks in den ersten Reihen eurer Veranstaltung konsequent raus!
„Klar war das von Anfang an? Wo wurde das so gesagt?“
Dass das nicht zulässig ist, kann jeder sagen, der die Voraussetzungen für einen Einwohnerantrag kennt. Die stehen wiederum im Gesetz. U.a.:
– „Einwohner […] können beantragen, dass die Vertretung bestimmte Angelegenheiten berät“
– „Einwohneranträge dürfen nur Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Kommune zum Gegenstand haben […]“
– „Einwohneranträge, die ein gesetzeswidriges Ziel verfolgen, sind unzulässig.“
Eine „Impfpflicht“ liegt schon nicht im Zuständigkeitsbereich einer Kommune, selbst wenn es eine solche gäbe. Ob und wie dieser Antrag seinerseits gesetzeswidrige Ziele verfolgt, sei mal dahingestellt. Ergebnis des Antrags wäre aber ohnehin nur eine Beratung im Stadtrat.
Totgeburt. Dient lediglich dazu, performative Empörung zu ermöglichen, wie du es hier auch in einigen Kommentaren vorgeführt bekommst.