Eltern in Sachsen-Anhalt sollen Gebühren für die Kita-Schließung zurückbekommen – Sozialausschuss des Landtags diskutiert

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3 Antworten

  1. Rj sagt:

    Na klar bekommen Eltern Geld zurück, es wurde doch keine Leistung erbracht

  2. Papa Bär sagt:

    Hoffentlich wird diesmal eine Regelung gefunden, die den Anspruch auf Rückerstattung nicht versagt, wenn nur ein Tag in der Einrichtung verbracht wurde.

  3. Hallenser sagt:

    Haben nicht letztes Jahr diesbezüglich „die Linke“ und die „AfD“ gemeinsam im Landesparlament in Magdeburg dafür gestimmt und so erreicht, dass die Eltern die Kita Gebühren für den kompletten Zeitraum zurückerhalten, der geschlossen war? In den Pressemeldungen war das damals kein großes Thema…

  4. Rupert sagt:

    Was ist mit Hortbetreuungskosten? Weiß das jemand?

    • Ach nee sagt:

      Kindertagesstätten ist der Überbegriff für Kinderkrippe (0-3), Kindergarten (ab 3) und Hort (Schule) – neudeutsch und in Wessimanier gern Kita genannt

  5. Hi sagt:

    Für keine erbrachte Leistung gibt es natürlich auch kein Geld so einfach ist das in der freien Marktwirtschaft

    • Buergah sagt:

      Ist nicht so ganz richtig. Es handelt sich nicht um eine private Leistung in freien Marktwirtschaft.