Fällungen für Gimritzer Damm unter Polizeischutz

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13 Antworten

  1. Quatsch! sagt:

    So ein Quatsch: „Denn die sind laut Bundesnaturschutzgesetz zwischen 1. März und 31. Oktober gar nicht zulässig.“ Es gibt immer die Möglichkeit, Ausnahmen zu gewähren. Und wenn die Polizei dabei steht, muss ja automatisch alles korrekt abgelaufen sein sonst würden die nicht kommen und Amtshilfe leisten.

    • Apfelmus sagt:

      Genau so ist dies auch abgelaufen. Was im Artikel verschwiegen wird: Seitens des Vorhabenträgers wurde eine Befreiung dieses Fällverbotes beantragt und durch die zuständige UNB auch genehmigt. Das weglassen dieses Faktes suggeriert, dass hier rechtswidrig gehandelt wurde. Auch der Vergleich zum damaligen „Schnellschuss“ unseres OB hinkt, da die damalige Bautätigkeit einschließlich Fällungen gänzlich rechtswidrig ablief.

    • DeadCity sagt:

      Wenn die Polizei dabei ist seht, wenn ich sowas höre, dein Rechtsverständnis ist auch nicht mehr im Norm verhalten.

    • 10010110  sagt:

      Die Polizei steht auch dabei während Fußgänger und Radfahrer bei rot über die Kreuzung fahren und macht nix, oder sie fährt ohne mit der Wimper zu zucken an Falschparkern vorbei. Also muss das auch alles korrekt sein?

  2. geraldo sagt:

    Immer mit gutem Beispiel voran…

  3. JPM sagt:

    Wir hätten seit Jahren längst fertig sein können, wenn nicht ständig irgendwer klagen würde, obwohl die Situation vor Ort seit zig Jahren einschätzbar ist…

    • Herr Ständig sagt:

      Es gab doch aber gar keine ständigen Klagen.

      • farbspektrum sagt:

        „gegen den zwei Klagen von Privatpersonen vor dem Oberverwaltungsgericht in Magdeburg vorliegen.“ (MZ)

    • theduke sagt:

      Stimmt.
      Die Kosten, die vielleicht entstanden wären, wenn die OB-Kumpel-Firma Papenburg etwas höhrer Preise angesetzt hätte, hätte man verschmerzen können, wenn sie es vor 7 Jahren hätten durchziehen können.
      Ich möchte nicht wissen, was der Spaß inzwischen gekostet hat, ohne das wirklich was passiert ist. Plus, die künftigen Mehrkosten die in der 7 Jahren am Bau entstanden sind.

    • Urhallenser sagt:

      Du sagst es. Aber in Deutschland darf eben jeder klagen bis zum Sanktnimmerleinstag! Und das ist mitunter unerträglich!!!

      • hallenser sagt:

        tja, BGH und EGH stehen noch aus und vielleicht noch die UNO.
        Und die Anwälte sind dire wirklich lachenenden Dritten. Die wohnen garantiert nicht in HaNeu und saufen ja auch nicht ab.
        der Stadt werfe ich nur vor, daß sie überhaupt das Hochwassergebiet als Bauland freigegeben hat. Hier sehe ich einen Anspruch auf Entschädigung.

  4. hallenser sagt:

    Hochwasserschutzanlage oder Baumalle ?
    Die Bäume sind doch nur gewachsen, weil der Damm total verwarlost war. Auf Hochwasserschutzanlagen haben Bäume nichts zu suchen! Wenn man alte Bilder sieht, habe früher dort nie Bäume gestanden. Also gilt hier die Gefahrenabwehrverordnung und nicht die Baumschutzsatzung. Und es wäre schön gewesen, wenn die Richter auch mal ihren verstand etwas weiter über den Paragraphenrand eingesetzt hätten. Die Klagen hätten auch abgewiesen werden können.