Fahndung der Polizei nach Diebin

27 Antworten

  1. SusiM sagt:

    Frage: Hat diese Person, offensichtlich eine Frau, mit einer ihr nicht gehörenden Karte Geld abgehoben? Oder hat sie Geld was sich noch vom Vorgänger im Schlitz befand mitgenommen?
    Ich weiß für einige Leute spielt das keine Rolle.
    Juristisch denke ich aber schon.
    Das eine ist im Vorsatz geschehen das andere im Affekt.
    Bin kein Jurist, aber das Ding im Affekt ist es nicht wert es an die große Glocke zu hängen. Verfolgt werden muss es aber trotzdem.
    Bei mir in der Gegend haben in der Nacht WIEDER Vollhirnis Gegenstände und Verkehrsschilder auf den Radweg geschmissen.
    Nach diesen Idioten sollte gesucht werden. Denn das ist versuchte Körperverletzung.

    • Faktencheck sagt:

      Da ein Richter die Veröffentlichung geprüft hat, wird das sicherlich geklärt sein. Hast du denn Anzeige erstattet gegen diese „Vollhirnis“?

      • Toter Frosch sagt:

        Wie ist denn hier das korrekte Verhalten? Sparkassen haben ja derzeit mehr geschlossen als offen – Mitarbeiter sind somit nicht da. Kohle einstecken ist doof. Lieber liegen lassen? Polizei rufen?

        • einMensch sagt:

          finger weg lassen und schön zusehen wie der automat das geld wieder einzieht…..so sieht korrektes verhalten aus!

          • Sozialfuchs gegen Mafia sagt:

            Im Grunde hast schon recht aber wer sagt denn
            das der Automat das Geld wieder einzieht?

            Karte rein und tippen. Karte raus und Geld kommt raus.
            Die Karte kommt zuerst raus damit der Automat weiß
            das der Kunde noch anwesend ist aber woher will der
            Automat wissen das der Kunde wieder fort ist?

            Dann müsste schon eine Zeitschaltung im
            Automaten vorhanden sein aber es müsste dann
            auch dem Kunden ein Hinweis gegeben werden.

            Solch einen Hinweis habe ich noch nicht gesehen.

        • Sozialfuchs gegen Mafia sagt:

          Das Geld stecken lassen wäre ebenso verkehrt wie es zu entnehmen.
          Das Geld kannst durchaus ziehen aber lediglich zur Übergabe an die
          Polizeibeamten und diese wählst per Notruf.
          Das Geld ziehen alleine schon deshalb damit
          keine Dritte Person es zieht und verduftet.
          Du nimmst das Geld praktisch bis zum
          Eintreffen der Beamten in Obhutnahme.

        • Sozialfuchs gegen Mafia sagt:

          Alternativ kannst natürlich auch den Geldautomaten blockieren und rufst die Polizei. Dann solltest aber auch den anderen Kunden sagen was Sache ist denn sonst beginnen diese zu meckern. Letztich ist es jedoch schnuppe wenn das Geld den Beamten übergibst. Auf den Geldautomaten würde ich in jeden Fall nicht zählen. Das sind Maschinen und keine Menschen!

        • Sozialfuchs gegen Mafia sagt:

          In jeden Fall wirst nicht in Verdacht geraten selbst der Dieb zu sein. Weshalb? Ganz einfach: Du siehst das Geld im Geldautomaten stecken, rufst die Polizei und hast ggf. das Geld in Verwahrung genommen. Bist natürlich schön brav vor Ort geblieben. Da müsste schon jemand nicht alle Latten am Zaun haben wenn derjenige selbst das Geld hätte stehlen wollen. Das sagt schon der logische Menschenverstand.

    • Erklärbär sagt:

      Es ist grundsätzlich nur vorsätzlich begangenes Unrecht strafbar, es sei denn das Gesetz stellt explizit Fahrlässigkeit unter Strafe.

      Das „Mitnehmen“ des Geldes, welches sich noch vom vorherigen Nutzer in der Ausgabeklappe des EC-Automaten befindet, wäre Unterschlagung.

      Affekt, im strafrechtlichen Sinne, sind starke Gemütsregungen, zum Beispiel Furcht, Wut oder auch Verwirrung.
      Hat also mit diesem Fall absolut gar nichts zu tun.

      Ein Verkehrsschild auf einen Radweg zu werfen, ist keine versuchte Körperverletzung.

      Moral von der Geschicht: Wenn man von etwas rein gar nichts versteht, einfach mal auf einen Kommentar verzichten.

  2. Franz sagt:

    Das ist peinlich wegen100 Euro Geldentnahme.

  3. ???? sagt:

    Ich würde das von der Beschreibung als unehrliche Finderin bezeichnen. An ihrer Stelle hätte ich den Betrag gegen Quittung bei der Polizei abgegeben.

  4. 10010110 sagt:

    Wenn das Geld noch im Schlitz steckte, dann kann der rechtmäßige Besitzer noch gar nicht lange und weit weg gewesen sein. Es wäre der Frau ein leichtes gewesen, sich mal umzugucken, wer gerade den Automaten verlassen hat, und ihn/sie auf das noch steckende Geld hinzuweisen. So sieht das wie eine arglistige Täuschung aus.

    • Sozialfuchs gegen Mafia sagt:

      Wech eine Logik. Da hätten sich aber so einige gemeldet…

    • Sozialfuchs gegen Mafia sagt:

      Also, ich würde es nicht so machen.
      In so einem Fall muss man Fakten schaffen.
      Die Fakten befinden sich jedoch auf dem Videomaterial.
      Ohne Polizei geht bei so etwas überhaupt nix.
      Es steht ja kein Name auf den Geldscheinen.
      Bei EC Karten ist das etwas ganz anderes…
      Da würde ein Personalausweis ausreichen.

      • 10010110 sagt:

        Na selbst wenn man den Besitzer nicht unmittelbar ermitteln kann, dann kann man einfach warten, bis das Geld wieder eingezogen wird. Das dauert maximal 30 Sekunden. Dann muss man auch keine Polizei einschalten.

        • ???? sagt:

          @10010110:
          Das wäre natürlich das Beste, aber diese Funktion kennt auch nicht jeder. Und bei mancher Haushaltskasse kann ich mir den Moment der Versuchung auch vorstellen. Also wie ich schon schrieb: Brav bei der Polizei abgeben sollte möglich sein. Auch ein paar Tage später noch, damit solche Pranger wie diese Fahndung nicht passieren.

  5. Jetzt sagt:

    Fasst sie so schnell ihr könnt, solche Frauen brauchen wir in Haltet überhaupt nicht, an in die Wüste oder wohin auch immer, nur nicht hier.

  6. Hallenser 55 sagt:

    Du meine Güte !!! Wegen 100,00 € Öffentlichkeitsfahndung !!???
    Da haben wir doch hier in der Stadt ganz andere „Schätzchen“, wo sich so ein Aufwand wirklich lohnen würde.
    Und dann noch vom März ! Bald ein Jahr rum, was soll der Quatsch.

  7. ???? sagt:

    Hätte das Mädel, das eine günstige Gelegenheit sah, sich bei mir gemeldet, hätte ich ihre Schuld sofort beglichen.
    Nein Quatsch! Aber wegen 100 € öffentlich am Pranger ? ? ? ?

  8. Franz2 sagt:

    Krass wie alle hier die Frau in Schutz nehmen – muss wohl daran liegen, dass sie nicht außerhalb von Deutschland geboren wurde. Wären die Rollen anders und es wäre ein Mensch mit Migrationshintergrund gewesen, dann sofort im Affekt „sofort nach Hause schicken … Zuchthaus …!“

    • ???? sagt:

      @Franz2:
      Meistens hast Du Recht mit der Richtung, aber für mich spielt die Herkunft keine Rolle. Das Verhalten meiner Mitmenschen versuche ich zu verstehen, oftmals erfolglos.
      Wie @IstDochSO . . . denke ich auch, hätten viele das Geld genommen, wenn es schonmal so daliegt. Allerdings ist es natürlich etwas anderes, wenn so ein Schein auf der Straße liegt, oder in einem Geldautomaten. Hier war natürlich der Eigentümer zu ermitteln (durch Bank oder Polizei)

  9. IstDochSO sagt:

    also wenn einer das geld vergisst raus zu nehmen würde doch der großteil es einfach nehmen!
    kann mir auch keiner erzählen das ein gefundener 100€ schein im fundbüro abgegeben wird.

    • AchSO sagt:

      Kann mir keiner erzählen, dass der Großteil sowohl unehrlich als auch dumm ist. Es sollte sich allmählich herumgesprochen haben, dass Geldautomaten kameraüberwacht sind.

    • Franz2 sagt:

      Warum ist es mittlerweile normal, das Geld eher zu behalten anstatt es der Bank zu melden bzw. die Person, die vor einem da war – wenn möglich – darauf anzusprechen ?