Fahndung nach Ladendieb

7 Antworten

  1. Thomas Jacob sagt:

    wenn ein Gericht diese Fotos erst nach 7 Monaten freigibt, sollen sie den Dieb doch alleine suchen

    • Kronprinz sagt:

      Es ist ja nicht so, dass das Gericht am Tag nach dem Diebstahl den Antrag bekommt und dann sieben Monate wartet. Das Gesetz schreibt vor, dass erst alle anderen Möglichkeiten zur Ermittlungen genutzt werden müssen, dass heißt, die Polizei muss Zeugen befragen, Spuren sichern und auswerten und so. Erst wenn keine anderen Möglichkeiten mehr da sind, darf das Bild veröffentlicht werden.

      Das Gericht ist an das Gesetz gebunden, es kann gar nicht anders.

  2. Fritz sagt:

    Mittlerweile hat die Polizei ( und Staatsanwaltschaft) hier auf `dubisthalle` ganz schön viele öffentliche Fahndungsaufrufe hineingestellt da sie merken dass sie nur mit Hilfe der Öffentlichkeit viele Fälle lösen. Fehlt es etwa an Personal???

    • Kronprinz sagt:

      Das zu wenig Personal da ist, stimmt wohl. Aber erklären Sie doch mal, wie die Polizei diesen Fall aufklären will mit mehr Personal? Indem mehr Polizisten den Dieb auch bloß nicht kennen?

      Die Öffentlichkeit war schon immer ein sehr gutes Hilfsmittel, denken Sie nur an Steckbriefe oder Fahndungsplakate. Irgend jemand wird den schon kennen, also jedenfalls wünsche ich ihm das…

    • So sieht es 6 sagt:

      Die Polizei und Staatsanwaltschaft stellen hier gar nichts ein. Der Betreiber der Seite übernimmt die Bilder und Meldungen von Seiten der Polizei und Staatsanwaltschaft.