Fahrraddieb im Steinweg bedroht Zeugen mit Messer und beißt zu – Staatsanwaltschaft erlässt Haftbefehl

Polizei - Symbolbild

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16 Antworten

  1. Imme sagt:

    Lob für die Zivilcourage!
    Hoffentlich hat der Dieb keine ansteckenden Krankheiten.

    • Hallo sagt:

      Nur weil es ein Syrer ist, heißt das noch lange nicht, dass er ansteckende Krankheiten hat!
      Aber Sie scheinen mir diverse Auffälligkeiten zu haben, sonst würden Sie hier nicht Ihren offenen Rassismus zur Schau stellen.

      Im Übrigen, mein Fahrrad wurde von einem Deutschen gestohlen!
      Und nun?

      • HalliHallo sagt:

        @hallo: Warum verbinden Sie ansteckende Krankheiten mit Ausländer ? Verstehendes Lesen scheint nicht Ihre Stärke zu sein. Imme hatte in kleinster Weise sich rassistisch geäußert. Ein netter Versuch ihrerseits andere wegen Rassismus zu verurteilen. Wer im Glashaus sitzt…

      • Imme sagt:

        Menschenbisse sind genau wie Tierbisse mit einem hohen Risiko verbunden ansteckende Krankheiten zu übertragen. Wieso sie hinter meiner Aussage Rassismus vermuten bleibt natürlich ihr Geheimnis.
        Des weiteren sollten sie sich die Zahlen des RKI zur weltweiten Verbreitung von z. B. Hepatitis C ansehen. Das erhöhte Infektionsrisiko begründet sich nicht aus der Tatsache, daß der Täter Syrer war. Wenn der Täter allerdings in Syrien geboren und aufgewachsen ist, ist das Risiko durch seinen Biss an Hepatitis C zu erkranken ca. 8 Mal größer.

        • Silberfuchs sagt:

          Ja. Das stimmt. Dem kann ich nichts entgegensetzen.
          Hepatitis C ist u.a. auch in der Türkei eine Volkskrankheit.

  2. 07 sagt:

    Ach der schon wieder, warum wurde der nicht schon längst abgeschoben?

  3. Radfuchs sagt:

    Dabei hätte der Dieb doch einfach nur etwas länger warten müssen, schließlich war das Fahrrad nur mit einem Zeitschloss gesichert.

  4. Falsche Richtung sagt:

    Psychiatrien die neuen Gefängnisse

    • Maik sagt:

      Du darfst gerne den richterlichen Bereitschaftsdienst übernehmen. Wir freuen uns immer über Nachwuchs. Eigener PKW und die Bereitschaft, nachts im gesamten südlichen Sachsen-Anhalt unterwegs zu sein und in die Krankenhäuser und die JVA zu fahren und zwischendurch Haftbefehle zu erlassen, sind Voraussetzung. Der Dienst dauert von 21 Uhr bis 6 Uhr morgens und schließt sich an den regulären Arbeitstag an. Zuschläge für Nachtarbeit oder solch einen Schnulli aus der freien Wirtschaft gibt es übrigens nicht. Nur leider verfügst du nicht über die entsprechenden Qualifikationen. Schade Schokolade.

      • Malte sagt:

        Ja, das Leben kann schon so grausam sein… Nun ist es ja gewiss nicht so, daß verbeamtete Richter sich an der Grenze zur Mittellosigkeit oder zum Prekariat bewegen. Für ein gut dotiertes B- Gehalt sollte die auch nicht tägliche Bereitschaftstätigkeit schon mal drin sein. Da haben andere Berufsgruppen und Beschäftigte weit mehr zu knabbern. Ich kann dich zwar verstehen, aber das ist Jammern auf hohem Niveau. Also halt den Ball flach und hadere mit deinem Schicksal; Augen auf bei der Berufs- und Tätigkeitswahl. Als niedergelassener Anwalt bist du meistens von solchen Bereitschaftsdiensten befreit, allerdings eben auch ohne B-Gehalt…
        Als Krankenpfleger hättest du übrigens auch Nacht-, Schicht- und Wochenendzuschlag, aber halt keine Beamtenbesoldung auf Lebenszeit.

        • Maik sagt:

          Gott sei Dank weiß ich, dass Richter keine Beamten sind. Und eine B-Besoldung gibts für diese auch nicht. Beim nächsten Mal fragst du einfach Wikipedia. Im Übrigen hadere ich nicht mit meinem Job, sondern mag diesen sehr gerne, sonst würde ich ihn nicht machen.

      • Schwede sagt:

        Tolle Aussage Herr „Richter“. Auf solche Superstars wie du einer bist können wir stolz sein. Würden solche Birnen wie du das Recht härter durchsetzen und jede „Fachkraft“ wieder laufen lassen, könnte viele Leute ruhiger schlafen.

        • Maik sagt:

          Schon mal etwas von Rechtsbeugung und Haftgründen gehört? Im Übrigen steht dir der Weg in den Justizdienst offen, entsprechende Qualifikation vorausgesetzt. Aber das weißt du sicher alles.
          PS: warum sollen denn solche Leute wieder laufen gelassen werden?

  5. Aboud Eva sagt:

    ‏Das schlimmste Weihnachtsgeschenk für das syrische Volk. Diese Person schämt mich und ich weiß nicht, was ich sagen soll. Sollte er ihn nach Syrien zurückbringen, um dem unvermeidlichen Tod zu begegnen, oder hier bleiben und die Gesellschaft beleidigen.
    😓😓😓😓😓😓😓😓😓😓😓😓
    Ich wünsche allen nur Sicherheit und dass diese Person nicht aus Syrien kommt.😖 frohe Weihnachten 🎄

  6. Hornisse sagt:

    Was,haben noch nicht alle Zugereisten ein Fahrrad?Was sollen wir denn noch alles wegen solchen Leuten ändern?Die Gesetze oder das Weihnachtsfest?Hätte sich doch von Mutti Merkel eins zu Weihnachten wünschen sollen.Das hätte zu 100% geklappt.