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Hoffentlich bezahlen das mal die Bauarbeiter
na zumindest die zweite anfahrt direkt dannach.
Die „Bauarbeiter“ sind nicht für Brandmeldeanlagen verantwortlich.
Der Eigentümer der Immobilie jedoch schon.
und die „bauarbeiter“ mit der auflage, bei „bauarbeiten“ die betreffenden anlagestrecken außer betrieb nehmen zu lassen….
vor allem 2 mal, grenzt schon an faulheit.
Staubentwicklung kann auch entstehen wenn jemand zufällig und unbeabsichtigt einen sehr alten Stapel Akten anstösst…