Frank Oettler wegen Nazi-Beleidigung vor Gericht

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19 Antworten

  1. Rudi sagt:

    „Du Faschist“ muss nicht zwingend eine Beleidigung sein, sondern kann auch eine Gesinnung ausdrücken, die sich der Betreffenden u. U. gefallen lassen muss, wenn es einen konkreten Anlass gab. Bei „Du Nazischwein“ ist sicher der Wortstamm problematisch. Aber Symphatien mit den Nazis zu haben, kann auch eine Tatsache sein. Und streng genommen haben alle Nazis nun mal schweinische Gedanken. Mal sehen, was da raus kommt.

    • Gordon sagt:

      Nazi und Faschist zusammen wäre jetzt schon mal per Definition nicht möglich. Auch ist beides für sich heutzutage sehr unwahrscheinlich. In Kombination mit Schwein ist es sicher eine Beleidigung.

  2. Jens sagt:

    Biste Mitglied bei dieser Ansammlung von Marxisten?
    Die sind wohl besser nur weil die alle Hartz 4 Bezieher sind?

  3. mevis sagt:

    Nicht alle kriegen Hartz 4.
    Der Beklagte geht meines Wissens arbeiten.

  4. farbspektrum sagt:

    Da steht aber nur, dass er diese Äußerungen gegenüber einem Asylgegner gemacht hat. Natürlich sind für die einfach Gestrickten alle Kritiker an der Asylpolitik Faschisten und Nazischweine.

  5. Fadamo sagt:

    Wenn man hier den namen des beschuldigten nennt,dann kann man auch hier den kläger benennen.

    • Vulcanus sagt:

      Der Beschuldigte hat sich an die Presse, der „Kläger“ hat sich an die Staatsanwaltschaft (die ist eigentlich Kläger) gewandt. Der eine will Öffentlichkeit, der andere nicht. Aber bei der Gerichtsverhandlung, zu der Oettler ja einlädt, erfährst du auch den Namen des Beleidigten.

  6. Zumindest ist der Indianer von der HAVAG mal wieder im Gespräch, war ja lange ruhig.