Freundin des besten Freundes vergewaltigt: Prozess gegen 23-Jährigen beginnt heute am Landgericht

Landgericht Halle

14 Antworten

  1. Bettina sagt:

    Wer als Heranwachsender schon die kranken Phantasien eines Erwachsenen auslebt, der sollte auch wie ein Erwachsener bestraft werden. Aber sicher wird es bei den 2 Jahren bleiben, von denen tatsächlich nur die Hälfte bei gutem Essen und geregeltem Tagesablauf abgerissen wird.

    • Realist sagt:

      Naja, da einheimische Kartoffel gibt’s zumindest schon mal keinen Migrationsbonus vor Gericht. Also keine reine Bewährung, wie sonst üblich.

    • Freitag sagt:

      Ach Bettina, der arme hatte bestimmt eine Schlimme Kindheit und nie liebe erfahren.

      Ich glaube fest daran, dass er nicht wusste was er tut, woher soll er auch wissen, das ein NEIN, auch wirklich NEIN heißt.

      Und jetzt mal ehrlich, 15 Jahre nach Erwachsenstrafrecht wäre angemessen.

    • : sagt:

      Du musst es ja wissen.

    • Stille Wasser sind tief sagt:

      und manche dreckig…so unschuldig sind manche Mädels nicht.
      Aber wenn man nein sagt sollte es auch nein sein und das hat der andere auch zu verstehen.

      • Skeptiker sagt:

        „…so unschuldig sind manche Mädels nicht.“

        Dann mal raus mit der Sprache:
        Wann darf man denn – Deiner Meinung nach – ein Mädchen vergewaltigen?
        Wann ist es denn „schuldig“?
        Wenn man es kennt? Wenn das Mädchen „nur“ 2x NEIN sagt? Wenn es einen Rock anhat? Oder wenn es kurz zwinkert?

        Ich bin gespannt!

      • S. H. sagt:

        Du jungfräulicher Perversling bist hier mal ganz still. So weit kommt es noch, dass Frauen selbst schuld an einer Vergewaltigung sind.

    • S. H. sagt:

      Korrekt, aber im besten Deutschland aller Zeiten folgt ein Justizversagen nach dem anderen.

  2. Et sagt:

    Um Gottes Willen, nur nicht bestrafen, ob einer Demokratie dich schon gar nicht, der hat doch bestimmt eine schlechte Kindheit gehabt und wurde selbst missbraucht, oder so was. Am Besten, na ja ich sag’s nicht

  3. Mutti sagt:

    War bei meiner Tochter vor einigen Jahren genau das gleiche der Fall: Vergewaltigung durch den besten Freund ihres Freundes. Keine Gefängnisstrafe, zwei Jahre Bewährung hat er nur bekommen. Das gleiche prophezeie ich hier auch in diesem Fall.
    Straftäter einer gewissen Klientel werden gehätschelt in Halle.

    • Hallo sagt:

      Man(n), Frau auch, hält sich von bestimmten Typen besser fern.
      Da wo es Gang und gäbe ist, dass der Bro auch über die eigene Freundin drüber rutscht, muß mensch nicht haben.

    • S. H. sagt:

      Deiner Tochter alles Gute im Nachgang. Die Justiz ist hier zu Lande genauso krank wie die Strafakte mancher Vergewaltiger.

  4. Emmi sagt:

    Krankes Hirn, der hat eine Schwelle übertreten oder er hatte sie nie. Das hat nichts mit Jugendsünde zu tun, wegsperren

  5. Hallo sagt:

    Da ist viel möglich, der Bursche kann aus einer Gülletür zugewandert sein wo dies Normalfall ist.
    Oder die Göre hatte es sich im Nachhinein anders überlegt als sie nicht mehr rauschig.
    Oder die beiden wurden vom Freund ertappt und es ist eine Schutzbehauptung.
    Oder …

  6. Radfuchs sagt:

    Ich glaube auch nicht an eine hohe Strafe. Maximal Bewährung und ein paar Sozialstunden. Dass es sich hier um eine Minderjährige handelte, wird das Gericht auch nicht interessieren. Er hat bestimmt eine Wohnung und eine gute Sozialprognose, da wird dann sehr milde geurteilt.

    • du bist gemeint sagt:

      Ahnungsloser Troll.

    • Hallo sagt:

      15-Jährige in Osnabrück vergewaltigt: 30-Jähriger kommt mit Bewährungsstrafe davon

      • tja... sagt:

        dann „gleiches Recht für alle“ oder was?

      • S. H. sagt:

        Und ganz wichtig – der Täter war ein syrischer Flüchtling. Laut dem Richter sei er dennoch auf dem guten Weg, ein normaler Mitbürger zu werden. Wenn deutsche Gerichte Vergewaltigungen für „normal“ erachten, braucht man sich über nichts mehr zu wundern.

  7. Nachhilfelehrer sagt:

    An alle Hobbyjuristen, Vorverurteiler und Besserwisser: quasi als Weiterbildungsseminar würde ich empfehlen, dass ihr zur Verhandlung geht. Die ist öffentlich. Evtl. bei der Zeugenaussage des Opfers wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Ansonsten könnt ihr aber direkt vor Ort geifern. Problem: ihr müsst die Wohnung verlassen.

    • Mephisto sagt:

      Wie kommen sie darauf, das die Verhandlung öffentlich ist? Das Opfer war zum Tatzeitpunkt 15: da wird die Öffentlichkeit nicht zugelassen

      • Nachhilfelehrer sagt:

        Die Verhandlung ist öffentlich, weil der Täter volljährig ist. Darauf kommt es an. Bei der Befragung des Opfers kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Die Verhandlung gegen die Mutter, welche ihr Baby hat sterben lassen, war ja auch öffentlich. Das Baby (Opfer) war somit auch Minderjährig. Böses Beispiel, weiß ich selbst. Aber Verhandlungen gegen volljährige Täter sind grundsätzlich öffentlich. Grundsätzlich= gibt also Ausnahmen. Hier aber nicht

  8. Teuscher sagt:

    1. Die Vergewaltigung ist nicht bewiesen! Alle Kommentatoren waren nicht dabei! Habt ihr Dummschwätzer mal nachgedacht wenn so ein Vorwurf euch unberechtigt trift!? Fragt mal Kachelmann!
    2. Zur Festellung gibt es die Justiz!?
    3. Das Alter des „Opfers“? Der Beschuldigte 20 Jahre und der „Beste Fraund“ auch?…ziemlicher Altersunterschied bei Minderjährigen!
    Allsoooooo….Urteil abwarten….dies gilt auch für die Presse!!!!!!!

  9. Wildes Ding sagt:

    Hier gilt immer noch die Unschuldsvermutung.Man sollte den Prozess erst abwarten bevor man hier rum „bellt“.

  10. Bildungsbürger sagt:

    Ich hoffe der wird auf den bock gespannt.