Für 1,5 Mio Euro: Plattenbauten in Halle-Neustadt mit 170 Wohnungen wurden versteigert

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9 Antworten

  1. mirror sagt:

    Der Gesellschaftsvertrag der GWG „Zweck des Unternehmens ist eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung breiter Schichten der Bevölkerung. Dazu gehört auch die angemessene Wohnungsversorgung einkommensschwacher Bevölkerungskreise.“ sollte dringend geändert werden in: „Optimierung der Stadtrendite zur Förderung des Spitzensports und der Kulturszene“.

    • Gordon sagt:

      Ach du würdest gerne das Motto ausrufen: „Zweck des Unternehmens ist es, seit Jahren leerstehende Wohnblöcke zu finanzieren.“

      • mirror sagt:

        … besser wäre sanieren; sowohl die leerstehenden als auch die maroden, in die HartIV-Empfänger gesteckt werden. Rückbau zur Stadtteilentwicklung wäre auch eine Alternative. Besser als neue Probleme durch Privatisierung wie im Südpark zu schaffen.

  2. Hansimglück sagt:

    Quatsch Gordon. Die GWG wollte die Blöcke abreißen und die entsprechende Förderung einstreichen, hat sie dafür „leergezogen“. Kein Minusgeschäft. Jetzt soll noch Geld rausgeholt werden. Leider wird die Versteigerung neben den anderen Ruinen, die da immer angeboten werden, bei dem Einstiegspreis ne Menge Heuschrecken aufwirbeln.

  3. Ardan Sortek sagt:

    Na ja, der Versuch etwas zu verkaufen bedeutet ja nichts zwangsläufig auch einen Käufer zu finden. Schauen wie mal wie die Pläne nach der Auktion aussehen.

  4. user1 sagt:

    Die GWG ist nach eigener Auskunft ein städtisches wohnungsunternehmen.somit eine juristische Person des privatrecht welches von der öffentlichen Hand gehalten wird.diese sind genau wie die juristische Person des öffentlichen rechts Stadt Halle (UPIK DUNSnummer 332498880) selber — nicht grundrechtfähig — -siehe urteil bundesverfassungsgericht 1BVR 1766/15.

    somit kein recht auf Eigentum ,da nur der verwalter somit Treuhänder der in dem fall Gebäude und der dazu gehörigen Liegenschaften.

    die können also nix versteigern oder verkaufen.

    • Spiegelleser sagt:

      Und all juristische Personen des privatrechts welche von der öffentlichen Hanbd gehalten werden haben es trotzdem gemacht. Hätten die doch mal user1 gefragt. Der weiß nämlich richtig Bescheid!

      Ähm, NICHT!

      😀

  5. Hansimglück sagt:

    hübsches Urteil, falscher Sachverhalt
    die GWG ist eine GmbH

  6. Wilfried sagt:

    Auch ein Verwalter oder Treuhänder kann Rechtsgeschäfte abschließen, sofern er vom Eigentümer dazu beauftragt wurde…