Für 48 Stunden darf geböllert werden – aber Innenstadt weitgehend tabu
Auch wenn es in diesem Jahr wegen Corona keinen Böllerverkauf gab, dürfen die Altbestände in Halle verfeuert werden. Offiziell erlaubt ist das Abbrennen von Böllern und Raketen vom 31.12. (00:00 Uhr) bis 01.01. (24:00 Uhr), also insgesamt 48 Stunden.
Allerdings gelten gesetzliche Regelungen. So müssen zu Kirchen, Krankenhäusern, Altenheimen und Fachwerkhäusern 200 Meter Abstand gehalten werden. Die Kreise oben in der Karte markieren die entsprechenden Einrichtungen.
Dies würde eigentlich auch ein Verbot der Böllerei auf dem Marktplatz in Halle einschließen, ist doch der Marktplatz gleich von mehreren Fachwerkhäusern in der Brüderstraße, Schmeerstraße und Talamtstraße umgebeben. Und direkt am Platz steht auch die Marktkirche. Auch rund um den Franckeplatz darf wegen des Elisabeth-Krankenhauses und der Franckeschen Stiftungen eigentlich nicht geböllert werden, ebenso wie am Gastronom (Altenheim) oder Zentrum Neustadt (Altenheim). Auf der Karte sind grob eigentlich geltende Verbotszonen markiert. All die Jahre zuvor wurde die Einhaltung jedoch nicht kontrolliert.
Feuerwerkskörper werden entsprechend ihrer Gefährlichkeit in Klassen bzw. Kategorien eingeteilt. Die Gefährdungsklasse muss auf den Gegenständen vermerkt sein. Bei dem Silvesterfeuerwerk handelt es sich um die Klassen I und II bzw. Kategorien 1 und 2.
Unter die erste Klasse bzw. Kategorie fallen u.a. Wunderkerzen, Knallerbsen und sogenanntes Jugendfeuerwerk. Der Umgang und Verkehr mit Pyrotechnik dieser Klassifizierung ist nur Personen gestattet, die mindestens das 12.Lebensjahr vollendet haben.
Zur zweiten Klasse bzw. Kategorie gehören u.a. die handelsüblichen Silvestersortimente wie Raketen, Batterien, Böller, Römische und Bengalische Lichter, Vulkane und Fontänen. Der Umgang und Verkehr mit Pyrotechnik dieser Klassifizierung ist nur Personen gestattet, die mindestens das 18.Lebensjahr vollendet haben.
Abbrennen darf man nur in Deutschland zugelassen pyrotechnische Erzeugnisse, welche eine Kennzeichnung haben. Diese Erzeugnisse müssen ein CE-Zeichen und ein Zulassungszeichen (Registriernummer) haben. Außerdem müssen auf pyrotechnischen Gegenständen die Artikelbezeichnung, Angaben zum Hersteller oder Einführer vorhanden sein und zu ihnen Gebrauchsanweisungen vorliegen.
Darüber hinaus ist Folgendes zu beachten:
– Striktes Einhalten der Gebrauchsanweisungen;
– Feuerwerkskörper der Klasse II bzw. Kategorie 2 sind nur im Freien
zu verwenden;
– Bäume, Oberleitungen, Tankstellen oder leicht entzündliche Gegenstände
dürfen sich nicht in der Nähe von Abbrennorten befinden;
– Angegebene Sicherheitsabstände beachten und Raketen mit Führungs-
stab keinesfalls in den Boden stecken;
– Menschen, Fahrzeuge, Mülltonnen, Briefkästen oder Balkone sind keine Zielobjekte;
– Unbedingt Kinder beaufsichtigen und vor Gefahren schützen;
– Blindgänger nicht noch einmal entzünden und mit Wasser unschädlich machen
mhh schöne karte aber absolut unbrauchbar
ein karte wo man was erkennt wäre hilfreich
Was willst du denn noch erkennen? Effektiv ist alles zwischen Bergmannstrost und Zoo (N/S) sowie Neustadt Centrum und Hauptbahnhof (W/O) tabu.
Schade dass sie das nicht verboten haben, dann wäre uns vieles erspart geblieben. Ich höre die im Neujahr schön wieder jammern über die Leute die geballert haben und so unvernünftig waren und da waren sicher auch welche dabei die Corona überstanden haben, Unvernuft und die Stadt hat nicht konsequent nein gesagt und ist schuldig
Ein Gesetz wie alle Jahre….
Was für ein Armutszeugnis, dass die Stadt es nicht mal schafft, ein Böllerverbot zu verfügen und das dann auch durchzusetzen.
Andere Städte sind da schlauer. Aber mit Schlauheit waren die Hallenser ja noch nie gut Freund…
Muss man leider so sehen – ja! Dass die Menschen keine Disziplin und keinerlei Selbstverantwortung und keinerlei Mitgefühl für andere haben, musste ja nun leider dieses Jahr traurigerweise jeder selbst erfahren.
Daher wäre die einzig logische Konsequenz strenge Gesetze, Verbote und Kontrollen.
Eine Ausgangssperre zu Silvester wäre das mindeste gewesen, was man an Solidarität gegenüber den vollkommen überlasteten Krankenhäusern und dem dort arbeitenden Personal hätte aufbringen müssen.
Diese Menschen hatten schon kein Weihnachten. Jetzt kommen noch mal tausende und Abertausende dazu, die sich alle heute bei Partys neu infizieren und mit polenböllern die Hände abfetzen……..
Kapitulationserklärung der Stadt Halle. Sehr enttäuschend, dass Herr Dr. Wiegand nicht zu der Entschlossenheit und Strenge aus dem Frühjahr zurück gefunden hat.
Sogar für 48 Stunden, na wenn das mal keine Verbesserung ist
Ja,wo war das Ordnungsamt gestern ?? Halle Neustadt hat scheinbar schon rein gefeiert !! Kann man hoffen das heute die Kontrollen was bringen und die Leute auch ihren Müll entfernen !!
Ne Kontrollen wird’s nicht geben deshalb haben sie ja das Böllern erlaubt. Keine Leute dafür da. Aber den Verlauf von Raketen verbieten, das nenne ich mal konsequent.
Abregen! Leute, die sich treffen und knalle(r)n wollen tun es mit und ohne Verbot! Die meisten werden vernünftig in ihren Wohnungen bleiben
Dein Wort in Gottes Ohr!
Das sehe ich nicht so. Hier wird schon fleißig Feuerwerk gezündet.
Es wurde gestern schon fleißig geböllert. Also zu einem Zeitpunkt, zu dem es noch verboten war. Es wird sich also nicht daran gehalten. Somit wäre ein allgemeines Verbot auch an Silvester nicht mehr als Symbolpolitik. Bringt das irgendwem was?
Das wird dieses Jahr schön rumsen. Die, die böllern wollen, haben sich Zeug aus den Nachbarländern besorgt. Und das ist zig mal gefährlicher. Da haben die Sanitäter wenigstens auch was zu tun.
zu DDR Zeiten war die Knallzeit immer am 31.12. von 17,00 Uhr bis zum 1.1. 8,00 Uhr
Gibt es die DDR noch?
ne aber die Zeit du Frosch
Diese Zeit wäre auch völlig ausreichend. Kann nicht verstehen wieso 48 Stunden geböllert werden darf.
Diese Zeit wäre auch völlig ausreichend. Kann nicht verstehen wieso 48 Stunden geböllert werden darf.
Ich hab’s gewusst, es wurde geballert wie jedes Jahr, der Appell von OB hat wirklich gefruchtet, ich hab’s gewusst.