Für mehr Grün in den Städten: Schottergärten in Sachsen-Anhalt werden verboten, Begrünung von Dach und Fassade kann Pflicht werden

23 Antworten

  1. Bürger für Halle sagt:

    Der Vorstoß ist sehr begrüßenswert und richtig, jetzt muss er schnell umgesetzt werden. Es gilt den Trend : immer mehr Flächenversiegelung – immer weniger grün – schnell umzukehren. Dazu könnten Grundstückseigentümer auch bis zu einer bestimmten Frist rückwirkend verpflichtet werden. Der Vorstoß hat besseres städtische Klima und bessere Lebensbedingungen für alle zur Folge.

    • Willy sagt:

      @Bürger für Halle
      Also eine geschüttete Schotterfläche ist keine Flächenversiegelung! Und inwieweit hat das Ganze Einfluß auf Klima und Lebensbedingungen?

  2. Gärtner sagt:

    Na da bin ich mal neugierig, ob das Ordnungsamt Strafen verhängt. Ist ein komplett gefliester Vorgarten dann verboten oder erlaubt? Ist ja kein Schotter. Ist ein Steingarten mit Bepflanzung dann verboten oder erlaubt? Ist ja Schotter.

    • xxx sagt:

      Ein klassischer Steingarten ist kein Schotter“garten“. Übrigens schon an der unterschiedlichen Bezeichnung erkennbar.

      • Gärtner sagt:

        Weil Schotter keine Steine sind??? Ich finde die auch so etwas von häßlich. Allerdings könnte es sein, dass viele Häuslebesitzer argumentieren, dass sie ja auch hinter dem Haus Schotter verlegen könnten und dies dann keiner bemängelt und vorne der Garten als Steingarten angelegt ist. Ich habe geschotterte Gärten mit Trockengräsern gesehen, was wäre denn damit? Es trifft eigentlich nur Mehrfamilienhäuser, bei denen man aus praktikablen gründen auf Grün verzichtet. Dann wird der Vorgarten gefliest oder mit Rasensteinen belegt.
        Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.

  3. Matze sagt:

    Informationen wie immer sehr dürftig: „Kies- und Schottergärten in Sachsen-Anhalt sind künftig nicht mehr erlaubt. Das hat der Landtag mit der neuen Landesbauordnung beschlossen.“

    Gilt das für neue Grundstücke, gilt das auch für Bestandsgrundstücke?
    Heißt künftig ab sofort oder gibt es einen Stichtag oder eine Übergangsfrist.
    Die Informationen hier sind selten zu etwas zu gebrauchen.

  4. Derschuhmacher sagt:

    So jetzt wird und auch noch vorgeschrieben wie unser Vorgarten auszusehen hat … ich dachte die Diktatur ist 1989 gefallen….

  5. M.Ney sagt:

    Wollen die Grünen auch die Dachziegel einzeln begrünen? Das trau ich denen zu.Da wisst ihr was auf euch zukommt.

  6. kämmerjäger sagt:

    Wunderbar, alles paletti.
    Das sichert Arbeitsplätze auf Jahre hinaus 🙂
    https://www.fassadengruen.de/uw/ranksysteme/uw/bauschaeden/bauschaeden.html

    • Sachverstand sagt:

      Ja, wenn man die auch angeführten Wenns (Ritzen, Spalten etc.) im Link nicht beachtet. Ansonsten passiert bei einer intakten Fassade bei Selbstklimmern und Nichtselbstklimmern (unter Beachtung hier erforderlicher fachlich richtig angebrachter Rankhilfen) gar nichts. Ist wie bei Wurzeleinwuchs in Leitungen/Rohre. Hier ist Einwuchs auch nur über Risse, Löcher in den Wandungen oder undichte Verbindungen möglich.

  7. Sabine sagt:

    Vielleicht sollte man auch Mal nachdenken ob es notwendig ist jedes kleine Stückchen Grün weg zu machen um Häuser darauf zu bauen. Es ist Lebensraum von Tieren und Insekten. Da braucht man sich nicht zu wundern wenn sie vom aussterben bedroht sind .

  8. xxx sagt:

    „Gärten des Grauens“ sind hier zu bewundern.
    https://www.facebook.com/GaertenDesGrauens
    Gut, dass diesem Unsinn wenigstens hier ein Riegel vorgeschoben wird. Manche Menschen muss man eben mit Verboten vor ihrer eigenen Blödheit bewahren.

    • Matze sagt:

      Du weißt schon, dass es sich hierbei um privates Eigentum handelt, oder?

      • Eigentum verpflichtet. (Art. 14 Grundgesetz)

        • Ach nee sagt:

          Mit dem Artikel 14 sind am allerwenigsten Häuser und Vorgärten gemeint.

        • Halleistbunt sagt:

          Bullshit, Martin, Eigentum verpflichtet zu gar nichts!

          § 903 Befugnisse des Eigentümers
          1Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.

          Eigentlich solltest Du auch wissen, besonders als „Politiker“, dass das GG Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat formuliert und nicht Verpflichtungsrechte für Bürger.

          Für Dich leicht verständlich: zu was genau verpflichtet Dich der Besitz/ das Eigentum Deines Fahrrades im Sinne Art.14 GG?

  9. Lars sagt:

    Willkommen in der Diktatur. 2015 freie Meinungsäußerung eingeschränkt 2020 Demonstrationsrecht eingeschränkt. Artikel 1 im GG eingeschränkt Bewegungsfreiheit eingeschränkt und jetzt Bestimmt der Staat noch wie mein Garten bzw Grundstück auszusehen hat . Top Da herrschte zu DDR Zeiten mehr Demokratie. Was kommt als nächstes Impfpflicht…..ach nein die ist ja schon beschlossen. WILLKOMMEN IN DER DIKTATUR

  10. mirror sagt:

    Auch in einem Schottergarten versickert das Regenwasser.
    Auch in einem Schottergarten leben Insekten.

    Grundsätzlich eine grüne Stadtentwicklungsplanung zu entwickeln, bekommt unsere Politik nicht hin. Nebenkriegsschauplätze ohne signifikante Wirkung zu bespielen, da sind sie ganz groß.

  11. JEB sagt:

    Statt Schottergärten „Grüngärten“ geh ich mit. Begrünte Dächer sind letztendlich eine Kostenfrage. Denke nicht das man das ohne finanzielle Ausgleiche so ohne weiteres durchsetzen kann, zu mindestes im Eigenheimbau.

  12. Einbeck sagt:

    Ein Misthaufen bietet vielen Insekten Lebensraum!

  13. passant sagt:

    Toom Baumärkte werben für einen nachhaltigen Umgang mit der Natur. Da wäre es doch mal eine tolle Sache, die eingefassten Schlackesteinbeete, die seit der Eröffnung in Angersdorf vor zwei Jahren vor dem Markt existieren, endlich mal zu begrünen. An Pflanzen dürfte es ja wahrlich nicht mangeln. (Es sei den, in den letzten drei Wochen hat sich da was getan, dann nehme ich alles zurück).