Fußgängerin auf Überweg am Rannischen Platz angefahren

22 Antworten

  1. Verpfuschter Rannischer sagt:

    Ist das eigentlich ein Fußgängerüberweg?
    Dort sind nur Streifen auf der Straße und ansonsten keine Verkehrszeichen.
    Wie soll ein Autofahrer denn zum Beispiel bei Dunkelheit und nasser Fahrbahn bzw wenn Schnee liegt sehen und wissen, daß da ein “ Fußgängerüberweg“ sein soll?

    • Seb Gorka sagt:

      Ja, das ist eigentlich ein Fußgängerüberweg. Streifen auf der Straße sind Verkehrszeichen. Bei Schnee gelten Verkehrsregeln unverändert, wie sie auch bei Nässe, im Dunkeln und an Feiertagen gelten. Da machen Vorfahrtsregeln keine Ausnahme. Beides lernt man übrigens in der Fahrschule. Natürlich nur, wenn man aufpasst und seine Ausbildung nicht verpfuscht…

      • farbspektrum sagt:

        Du hast wie immer viel keine Ahnung.
        Für Ortsfremde gilt:“Das Bayerische Oberlandesgericht hat hierzu eine Entscheidung getroffen. Das Gericht urteilte, dass Autofahrer Verkehrszeichen, die sie aufgrund der Witterung nicht erkennen, auch nicht beachten müssen.“

        • eseppelt sagt:

          Ja, der viele Schnee und Regen gestern…

          Gib endlich deine Fahrerlaubnis ab.

          • farbspektrum sagt:

            Du solltest dir die Antwort von der Gurke genau durchlesen.
            „Bei Schnee gelten Verkehrsregeln unverändert,“
            Der gilt eben bei Schnee für Ortsfremde nicht.
            Und das war die dazugehörige Frage:
            „Wie soll ein Autofahrer denn zum Beispiel bei Dunkelheit und nasser Fahrbahn bzw wenn Schnee liegt sehen und wissen, daß da ein “ Fußgängerüberweg“ sein soll?“

        • Seb Gorka sagt:

          Die Vorfahrtsregeln sind wiederum keine Verkehrszeichen, auch nicht für Ortsfremde in Bayern.

    • Benedikt sagt:

      Ja, das ist ein Fußgängerüberweg. Das entsprechende Verkehrszeichen ist nicht erforderlich.

      Im übrigen muss am beim Einbiegen in eine Straße querenden Fußgängern Vorrang gewähren, auch wenn kein Fußgängerüberweg vorhanden ist.

      • farbspektrum sagt:

        Steht denn irgendwo, aus welcher Richtung das Auto kam?

        • Seb Gorka sagt:

          Die Bedeutung dieser dreieckigen, auf der Spitze stehenden Schilder ist dir bekannt? Wenn ein Autofahrer vor der Einfahrt auf den Rannischen Platz, also auf gerader Strecke(!), mitten auf der Straße einen Fußgänger „übersieht“ und – beim höchsten Sonnenstand an einem Sommertag auf trockener, griffiger Fahrbahn(!) – auch nicht rechtzeitig anhalten kann, sollte er wohl besser auf das Autofahren verzichten. Was soll das das erst im Dunkeln bei Schnee werden? Und wenn er den Fußgänger nicht sieht, sieht er sicher auch ein (weiteres) Verkehrschild nicht, egal aus welcher Richtung er kommt und in welche er fährt.

          Aber vielleicht findest ja du noch so ein vielsagendes „Urteil“ vom „Bayerischen Oberlandesgericht“…

    • mbs sagt:

      Ja ist es. Die Streifen reichen aus, um den Weg als Fußgängerüberweg/Zebrastreifen zu degradieren. Schilder sind dann nur eine zusätzliche Informationen für Fahrzeugführer, aber nicht zwingend vorgeschrieben. Man hat also dort für Fußgänger zu halten.

  2. Verpfuschter Rannischer sagt:

    Danke Benedikt und mbs für die sachliche Antwort

  3. geraldo sagt:

    Die Zebrastreifen sind nur eine zusätzliche Erinnerung an 9 Abs.3 StVO.

    • farbspektrum sagt:

      Zur Erinnerung, das gilt nur für Abbiegende aus dem Kreisverkehr. Der Zebrastreifen gilt auch für Einbiegende in den Kreisverkehr.

      • Seb Gorka sagt:

        Das gilt für alle Abbiegenden. Der Rannische ist kein Kreisverkehr, Zebrastreifen ist kein Begriff aus der StVO und §1 der StVO gilt trotzdem und uneingeschränkt, beide Absätze und auch in Bayern.

    • Fußgänger sagt:

      Eine Vielzahl der Autofahrer kennt die Regel vom Fußgänger-Vorrang schlichtweg nicht. Für diese müssen extra Straßenmalereien her. Weil sie entweder dumm, bekloppt oder beides sind.

    • StVO sagt:

      Geraldo, ich bin froh, dass Du nur auf dem Rad die Welt unsicher machst. Leider glaubst Du ja auch noch im Recht zu sein. Nein Zeichen 293 hat überhaupt nichts mit §9 Abs. 3 StVO zu tun, es „erinnert“ auch nicht daran.

      Zeichen 293 ist dort, weil Autos auch auf einigen Wegen zum Rannischen Platz auf Fußgänger achten sollen. Deswegen findest du Zeichen 293 auch nicht auf jeder Abzweigung.

      • Seb Gorka sagt:

        Zeichen 293 ist an den drei der sieben Straßen nicht angebracht, weil dort Gleise der Straßenbahn liegen und on diesem Fall Zeichen 293 nicht angeordnet werden darf. Auf Fußgänger achten müssen Verkehrsteilnehmer aber auch ohne Zeichen 293.

        • farbspektrum sagt:

          Alle Verkehrsteilnehmer müssen aufeinander achten. Das ergibt sich aus $1 der StVO.
          Aber hier geht es darum, wer wem Vorrang zu gewähren hat.
          Aber du hast ja wie immer keine Ahnung.

          • Seb Gorka sagt:

            Ich warte einfach auf Schnee, bevor ich über die Straße gehe. Dann muss ich keine deiner Ahnungen zu haben.

      • geraldo sagt:

        Du irrst dich, ich mache die Welt auch im Auto unsicher.
        Die Gefahr für Fußgänger sind nicht die einfahrenden Fahrzeuge, die sind gut zu sehen. Die Gefahr sind die Ausfahrer: Die haben die Fußgänger im Rücken und selbst wenn sie den Kopf nach links drehen bleibt die Ungewissheit, ob so ein flinker Kreiselfahrer weiter im Kreis fährt oder „bloß“ das Blinken vergessen hat.

  4. farbspektrum sagt:

    Die Zebrastreifen haben einen anderen Zweck. Wenn ein Ausfahrender auf Fußgänger warten muss, müsste der Fußgänger ohne Zebrastreifen auf Einfahrende warten, um die Straße zu überqueren.

  5. Uwe Anders sagt:

    An alle: es ist ein Fußgängerüberweg und kein Fußgängerschutzweg. An einem Fußgängerüberweg hat auch der Fußgänger Pflichten. Er hat die Pflicht, sich im Zweifel zu überzeugen, ob er gesehen wird und das KFZ auch anhält. Einfach kurz vor einem KFZ über den Überweg zu laufen ist nicht in Ordnung