Garagenbesitzer beklagen „Lippenbekenntnisse“ der Stadt

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17 Antworten

  1. krankes Dreckssystem sagt:

    Wer auch immer vor hat dort zu bauen, ob Stadt oder Privatinvestor, sollte die Garagen den Eigentümern zu einem angemessenen Preis abkaufen, statt sie zu bestehlen und noch für den Abriss Geld zu verlangen. Das ist eine bodenlose Unverschämtheit!

  2. HansimGlueck sagt:

    Interessante Wortmeldungen und Selbstbloßstellungen.
    Leider wird die Anmerkung des AfD-Mannes, der hier als einziger mit einem sinnvollen Einwand wiedergegeben wurde, unerhört bleiben. Ist ja auch Wahlkampf, da zählt jede Stimme.
    Wie wärs mit 5 Jahren verlängern und die Zeit nutzen, wirklich mal eine Bestandsaufnahme zu machen und dann die Flächen mit höherem Potential schrittweise umwandeln.

  3. g sagt:

    @krankes Dreckssystem
    schon scheisse so ein vetrag … und wenn man soich auch noch dran halten soll .. geht ja garnicht .

    war ja alles so schön früher mit Volkseigentum.

    ganz klar verträge auslaufen lassen!!
    Flächen beräumen damit die Stadt den Investoren auch gute Baugrundstücke anbieten kann ..

    • krankes Dreckssystem sagt:

      Die Garagen sind kein Volkseigentum, sondern Privatbesitz der Garageneigentümer, welche die Garagen einst kauften. Die Pachtverträge beziehen sich lediglich auf das Land, auf denen die Garagen stehen.
      Autos kann man von einem Grundstück wegfahren, Garagen leider nicht.

      Wenn man Leuten ihr Eigentum wegnimmt und für die Entsorgung auch noch Geld verlangt, so ist das Diebstahl, auch wenn in von Geisteskranken geschaffenen Gesetzen etwas anderes steht.

      • Mevis sagt:

        Totaler Humbug!
        Hier wird doch niemandem etwas weggenommen oder gar bestohlen!
        Und Geld wird auch nicht verlangt.
        Wenn ein Vertag ausläuft, will doch nur der Eigentümer, wie vertraglich vereinbart, sein Land zurück.
        Der Garagenbesitzer kann doch mit seiner Garage machen was er will. Es bleibt sein Eigentum. Er kann sie abbauen und woanders (eigenes Grundstück) wieder aufstellen, oder aber auch abreißen und entsorgen.
        Wozu sind den sonst Verträge da?

        • Wilfried sagt:

          Vielleicht mal kundig machen, wer „die Stadt“ eigentlich ist; jedenfalls nicht nur die Verwalter im Ratshof

  4. krankes Dreckssystem sagt:

    Es gibt genügend bebaubare Freiflächen, auf denen seit den 90ern Wohnraum vernichtet wurde. Die Stadt kann auf diesen Flächen bauen, statt Garagenbesitzern erst ihre Garagen und dann noch für den Abriss ihr Geld zu stehlen.
    Wenn „die Stadt“ unbeding auf diesen Flächen, auf denen sich derzeit die Garagen befinden, bauen will, dann soll „die Stadt“ die Garagenbesitzer gefälligst angemessen entschädigen, statt sie zu bestehlen!

  5. Wilfried sagt:

    Sinnvoller Einwand der AfD? Auf welcher vertrags/vereinssrechtlicher Grundlage?

    • HansimGlueck sagt:

      Hat mit Verein nix zu tun. Die Garagen gehören denen doch allen einzeln. Wie auch jeder Hausbesitzer Rücklagen bildet für absehbare Baumaßnahmen, darf das ruhig auch der Garagenbesitzer tun.

      • Märchenhansi sagt:

        Rücklagen gut und schön. Hausbesitzer bilden diese jedoch, um ihr Haus bei Bedarf zu sanieren oder Reparaturen durchzuführen. Denen wird nicht ihr Haus weggenommen und sie müssen dann nicht auch noch für den Abriss bezahlen.

        • HansimGlueck sagt:

          Nicht erschrecken, aber für einige Bauten sind in LSA Rückbausicherheiten zu hinterlegen.

        • Mevis sagt:

          Manche kapieren es einfach nicht.
          Die Garagen will die Stadt doch garnicht haben.
          Die können doch die Leute behalten und damit machen was sie wollen.
          Die Stadt möchte nach Vertragsende nur das Grundstück wiederhaben.

    • Seb Gorka sagt:

      Es ist wohl sowas wie die Instandhaltungsrücklage nach §21 V Nr.4 WEG gemeint.

  6. Heinz Dremmer sagt:

    Schaut Euch mal das BGH-Urteil vom 24. Juni 2015 „- XII ZR 72/14 – (und Vorinstanzen) an:
    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=71824&pos=0&anz=1
    An den Abrisskosten kann man nur zu 50% innerhalb eines Jahres beteiligt werden, man muss dann aber auch nicht überhöhte Abrisskosten akzeptieren.