GdP Sachsen-Anhalt will keine Polizisten mehr nach Berlin entsenden

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98 Antworten

  1. Regimenterr sagt:

    Im Berliner Abgeordnetenhaus tummeln sich wahrscheinlich nur Grüne und Linke.

    • Wilfried sagt:

      Ganz allgemein, es tummeln sich da nur Dumme, Unwissende und Ignoranten…

    • Achso sagt:

      Man könnte diese Vermutung zwar im Internetzeitalter superschnell überprüfen, aber warum sollte man sich durch Fakten stören lassen?

  2. 10010110 sagt:

    Wie sagte Boris Palmer einst so treffend:

    Vorsicht, sie verlassen den funktionierenden Teil Deutschlands.

    https://www.sueddeutsche.de/medien/kleine-presseschau-vorsicht-sie-verlassen-den-funktionierenden-teil-deutschlands-1.4240873

  3. Graf Zahl sagt:

    Hoffen wir, dass alle Länder der Empfehlung folgen. Mal sehen wie schnell der Senat dann lernt.

  4. Uppercrust sagt:

    Traurig, erst Wohnungsbesitzer vergraulen, jetzt den öff. Dienst. Und die Folgen dieser links-grünen-SPD Regierung dürfen dann in ein paar Jahren Andere ausbaden. Ich habe schon Kollegen, die aus Berlin weggezogen sind als die Kinder ins Schulalter kamen. Beamter wird da auch keiner mehr werden wollen, und auch keiner wird Wohnungen bauen.
    Klein-Venezuela statt Klein-Marzahn.

  5. farbspektrum sagt:

    Mit dieser Forderung werden sie leider nicht durchkommen.
    Was Palmer betrifft: Die Parteikontrollkommision beschäftigt sich schon mit seinem Verhalten. Er fällt ja auch bei anderen Themen mit seinen Verstößen gegen die Anforderungen an grüne Nomenklaturkader auf.

  6. Halle falke sagt:

    Die spinnen die Preußen ?

    • Raubvogelscheuche sagt:

      Nee. Das ist ne gute Massnahme. War lange fällig. Brauchen wir hier auch noch. Dann wächst die Freiheit der Strassenbewegungen.

  7. Das Ende ist nah sagt:

    Nun ja, ich bin nicht gerade als Links-Grün bekannt. Aber wenn die Polizisten nix zu vertuschen haben, sollen sie halt mit Bodycams ausgerüstet werden.
    Aber wenn ich an das Verhalten gerade der schwarzgekleideten BFE (Beweissicherungs- und Festnahme Einheit) denke, egal gegen welche Klientel, sehe ich dunkelrot.

  8. lederjacke sagt:

    Als Polizist* in musst du in Berlin zukünftig nachprüfbar erklären, warum du ohne Anlass den Menschen mit Migrationshintergrund oder Punkerfrisur raushepickt hast. Für Beamt*innen sollte es selbstverständlich sein, nicht zu diskriminieren. Ihr Handeln sollte natürlich auch juristischer Überprüfung standhalten. Das geht jedem Vermieter und Arbeitgeber auch so. Leider ist das in Sachsen-Anhalt noch nicht so. Die GdP möchte sich beim Thema Racial Profiling weiterhin nicht bewegen. Das spricht gegen sie!

    • TingeltangelHorst sagt:

      @Lederjacke*in: Wir können per se unterstellen, dass einige Polizisten*innen eine assistische Veranlagung haben. Dagegen kann dieses Gesetz helfen, dass Migranten*innen nicht mehr wahllos durch Rassisten*innen-Profiling diskriminiert werden. Ist also längst überfällig!

      • Sachverstand sagt:

        So einfach kann und sollte man das nicht sehen! So wie ich den Text verstanden habe, kann es auch Sachbearbeiter XYZ aus dem Bauamt treffen. Der lehnt den BA von „Souverän“ ABC ab. Darüber ist ABC so angefressen das er XYZ wg. „Diskriminierung“ anzeigt und XYZ muss darauf seine Unschuld beweisen. Beweise mal eine eigene Unschuld für Etwas, Das nie stattgefunden hat! Chickes Eigentor! Wo sind wir hier nur gelandet? Die einstige „Größte DDR der ganzen Welt“ wird einem immer sympathischer mit ihren klaren einfachen Regeln, welche „…von Kap Arkona bis zum Fichtelberg“ (H.F.Ö.) die Gleichen und für Alle verständlich waren.

        • Ronny sagt:

          Sachbearbeiter XYZ muss seine „Unschuld“ nur beweisen, wenn „Souverän“ ABC glaubhaft machen kann, ihm sei der BA aus diskriminierenden Gründen abgelehnt worden. Eine simple Behauptung genügt nicht. Kann Sachbearbeiter XYZ einen sachlichen Grund vortragen, ist der Fall erledigt. Ein sachlicher Grund für eine Ablehnung muss aber sowieso vorliegen.

          Du hast den Text demnach falsch verstanden. Die Sache an sich wohl auch. 😉

          • staatszersetzenderegelungswutmancherpolitikerancher sagt:

            Quatsch. Ein schiefer Blick, das richtge Signalwort, ein Zungenschlag zuviel unter Zeugen … und der Sachbearbeiter kann sich seine vorgeschobene fachliche Begründung sonstwohin stecken. Diese Regelung ist brandgefährlich!

          • Sachverstand sagt:

            Sieht man aktuell prima an den „Freiheitsberaubten Revolutionären und Kämpfern für das GG“, wie weit sachliche Gründe bei mancher Klientel greifen. Aber träum mal schön weiter. Den Text habe ich wohl verstanden: Der AG ÖD (Senat von Berlin) tritt seinen Beamten und Beschäftigten aber mal so richtig schön in den Allerwertesten. Und Das bei einer Konstellation RRG, sehr bedenklich!

          • Ronny sagt:

            Wenn du meinst, dass eine Sitzdemo zum vermeintlichen Impfzwang auf dem Marktplatz einen Bauantrag beeinflusst oder auch nur damit zu tun hat. 😉

            Die Verwaltung arbeitet allerdings – jedenfalls bis zu einer umfangreichen und dem Rechtsstaatsprinzip gegenläufigen Änderung des Verwaltungsrechts und des GG – weiterhin nach den bisher gültigen Prinzipien. Da erfordert eben die Ablehnung eine Begründung. Wenn die einer Überprüfung nicht standhält (das macht übrigens kein freiheitsberaubter Revolutionär), dann liegt eventuell ein Verstoß gegen das Gesetz vor, zumindest aber gegen die Verfassung. Ansonsten eben nicht.

            Vielleicht kommst du mit deinen Bedenken noch soweit und erkennst die Fakten. 🙂

          • Sachverstand sagt:

            Danke @staatszersetzender…, wenigsten Einer der Antwortgeber zu meinem Einlass, der es verstanden hat worum es geht!

        • Achso sagt:

          Ein Sachbearbeiter mit Sachverstand wird auf Nachfrage ohne weiteres einen Sachgrund für seinen ablehnenden Bescheid nennen können. Wenn nicht, wird es mit der Sachlichkeit nicht so weit her sein.

    • 10010110 sagt:

      Wie erklärt man denn „nachprüfbar“, warum ein Polizist jemanden zur Kontrolle rausgepickt hat? Irgendwer wird dann immer einen Vorwand finden, um „Rassismus“ zu brüllen, und irgendwer wird immer den kontrollierten und nie der Polizei glauben.

      So kann man ja nie seine Arbeit machen; dann kann man die Polizei auch gleich abschaffen.

      • Wilfried sagt:

        Tatverdacht? Genauso, wie ein Zöllner jemanden aufm Flughafen bei der Einreise beiseite führt und die taschen auskrempeln läßt… Entschuldigen kann man sich ja noch danach… Sollte auch auf Beamte der Polizei gelten…

  9. farbspektrum sagt:

    Ein gefundenes Fressen für Chaoten, die Polizei mit fingierten Anzeigen zu überschütten.

    • Ronny sagt:

      Fingierte Anzeigen haben keine Auswirkung. Was du meinst, sind fingierte Vorwürfe. Die Beweislastumkehr betrifft Vorwürfe der Diskriminierung. Die zu fingieren, dürfte deinen „Chaoten“ nicht allzu leicht fallen. Ein „Überschütten“ ist somit sehr unwahrscheinlich.

      Aber du wirst sicher eine Latte an Überschriften und Links bieten, die allesamt nichts mit diesem Thema zu tun haben. Das Spiel wirst du ein, zwei Tage spielen, bis du ein weiteres Mal kleinlaut aufgibst. Nur um eine Woche später eine weitere Überschrift zu zitieren, die zu einem Artikel gehört, der ebenfalls etwas ganz anderes betrifft.

      In dieser Hinsicht bist du ein nie versiegender Quell der Erheiterung. 😉

      • farbspektrum sagt:

        Natürlich, ich muss doch deinem Unsinn etwas entgegensetzen:
        https://www.tagesspiegel.de/berlin/widerstand-in-berliner-polizei-beamte-gegen-behrendts-antidiskriminierungsgesetz/24948738.html

        Hier wurde die Clankriminalität in Berlin angesprochen. Warum werden eigentlich Deutsche diskriminiert, indem die Clan-Kriminaltität nur lasch verfolgt wird?

        • Ronny sagt:

          Da wird nichts, wirklich gar nichts von fingierten Anzeigen und einem Überschütten erwähnt, nicht mal Chaoten. Ganz im Gegenteil.

          Und auch deine Clans müssen die Hürde der Glaubhaftmachung erklimmen. Die besteht bereits jetzt. Es geht lediglich um die Exkulpation bei einem glaubhaft gemachten Vorwurf.

          Clan-Kriminalität wird nicht lascher verfolgt als jede andere Kriminalität. Es gibt zahlreiche Stimmen (in der Kriminologie und Justiz wohlgemerkt), die „Clan-Kriminalität“ als pures Triggerwort einstufen und in dem Begriff keinerlei Qualifizierung erkennen können. Aber was sind schon Fachleute gegen Webcam-Farbi, der Überschriften googelt. 😉

          • Ronny sagt:

            „Einige hätten Clan-Bezug“ Was auch immer das heißen soll. Kriminalität ist so ein Bezug jedenfalls nicht.

            Wurde der Haftbefehl etwa nicht durchgesetzt? Von einer fingierte Anzeige und einem Überschütten mit solchen ist auch dort nicht die Rede und auf Diskriminierung könnte sich maximal der 18-jährige berufen. Der wurde aber bereits per Haftbefehl gesucht, den ein Gericht ausgestellt hat. Diesbezüglich muss die ausführende Polizei gar nichts beweisen. Außerdem ist NRW nicht Berlin.

            Ich bin mir noch sicherer als sonst, dass du überhaupt nicht weißt, worum es eigentlich geht. Das ist natürlich nicht überraschend, aber irgendwie auch traurig.

          • farbspektrum sagt:

            Du bist merkbefreit oder es ist Absicht.
            Reul als Innenminister von NRW: „Wir haben zwei Jahre weggeguckt.“
            Und der Clan in Naumburg? Ist das auch nur ein Triggerwort?Wo man erst Maßnahmen ergriffen hat, als sie kurz davor waren eine Polizeiwache zu stürmen? Und der Diebstahl der Goldmünze in Berlin? Und der Einbruch in das Grüne Gewölbe Dresden.
            https://www.youtube.com/watch?v=obxe18SAmc8
            In welcher Welt lebst du denn ? Oder willst du die Bürger absichtlich für dumm verkaufen?

          • max sagt:

            Ich bin absolut Beeindruckt wie genau Ronny das Verhalten von Farbspektrum vohersagen konnte. Großartig!
            Jetzt bringt er das Grüne Gewölbe in einer Diskussion in der es um Diskriminierung durch Beamte geht.

          • Ronny sagt:

            Ein „Clan“ (was auch immer du darunter vertehst) ist an sich nicht kriminell. Mitglied eines „Clans“ zu sein, ist nicht strafbar. Selbst wenn „Clan“-Mitglieder Straftaten begehen, sind die nicht anders oder schwerer kriminell als Einzelgänger, die bei Mutti wohnen und Bomben basteln. Insbesondere sind die Mitglieder des „Clans“, die keine Straftaten begehen, nicht automatisch kriminell. Vielleicht sagt dir das Wort „Sippenhaft“ etwas? An diesem Komplex setzt übrigens das Gesetz an, um das es hier (eigentlich) geht.

            Der „Clan“ in Naumburg unterliegt genauso dem deutschen Strafrecht wie alle Einwohner von NRW. Das liegt nicht am „Clan“ oder etwa deiner Partei, sondern hauptsächlich an §3 StGB. Der Diebstahl der Goldmünze ist ein von mehreren Tätern begangener Diebstahl. Ob die Täter nun miteinander bekannt, verwandt, Mitglied einer Bande, eines „Clans“ oder eines Kirchenchors waren, spielt keine Rolle bei der Strafverfolgung. Selbst die Strafzumessung richtet sich nicht nach solchen Details. Der Einbruch in das Grüne Gewölbe unterscheidet sich diesbezüglich nicht.

            Ich möchte „die Bürger“ aufklären, die deinen abstrusen und wirren Spinnereien nicht glauben wollen oder können. Vielleicht erreiche ich dabei sogar dich. Manchmal, wenn du bei einem Thema schlagartig ruhig wirst, scheint ja eine Art Verständnisprozess eingesetzt zu haben. Vermutlich weil du beim Googlen auf etwas gestoßen bist, was deine jeweilige Theorie in sich zusammenfallen lässt. 🙂

            Das Antidiskriminerungsgesetz soll Diskriminierung verhindern helfen. Strafbares bleibt strafbar, die Polizei behält alle ihre Befugnisse. Lediglich Verstöße gegen Grundrechte wie z.B. „racial profiling“ sollen erschwert bzw. leichter unterbunden werden und infolgedessen sollen Triggerworte wie „Clan-Kriminalität“ unschuldigen Menschen mit „komischen“ Namen und schwarzen Haaren nicht länger das Leben unnötig schwer machen. Du kannst übrigens dabei helfen, auch wenn ich mir sicher bin, dass dir nichts daran liegt, anderen Menschen zuhelfen…

          • farbspektrum sagt:

            „unschuldigen Menschen mit „komischen“ Namen und schwarzen Haaren nicht länger das Leben unnötig schwer machen.“
            Das kannst du sicher auch belegen. Oder ist das nur eine deiner Sprechblasen?

          • Ronny sagt:

            Ja klar doch! 🙂 Das lässt sich der Gesetzesbegründung entnehmen. (Drs. 18/1996, Abgeordnetenhaus Berlin), aber auch dem Gesetz selbst. Da musst du gar nicht weit googlen. Das steht gleich in §2:

            „Kein Mensch darf im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns aufgrund (…) der ethnischen Herkunft, einer rassistischen Zuschreibung, (…) der Sprache (…) sowie des sozialen Status diskriminiert werden.“

            In §4 wird darauf Bezug genommen.

            Wenn du ganz fleißig bist (was ich stark bezweifle), kannst du auch noch den Weg über die Ausschüsse und Referate nachvollziehen und Videos von Debatten ansehen. Das ist in Berlin nämlich genauso dokumentiert und archiviert wie in allen anderen Bundesländern und dem Bund selbst.

            Wenn du dir in den Plenarprotokollen vor allem die Wortmeldungen deiner Parteigenossen ansiehst, fällt dir vielleicht auf (was ich ebenfalls stark bezweifle), wie sehr ihr euch gleicht in den Versuchen, vom eigentlichen Thema abzuweichen. Fast, als folgt ihr strikten Vorgaben. 😉

            Die wesentlichen Diskussionen dazu wurden übrigens vor einem Jahr geführt. Da warst du auffällig ruhig bei diesem Thema. Vielleicht, weil du da noch keine Vorgaben hattest und auch nicht Unverstandenes aus irgendwelchen Blogs zitieren konntest.

          • farbspektrum sagt:

            Wenn man dich nach Beispielen fragt, versteigst du dich in eine typische Politiker-Geschwätzigkeit, die allerdings eins nicht beinhaltet: ein Beispiel.

          • Ronny sagt:

            Du hast gefragt, ob ich Belege für die Zielsetzung des Gesetzes bringen kann. Ich konnte und ich brachte. Wenn du noch nie etwas von „racial profiling“ gehört hast, solltest du vielleicht auch keine Empfehlung zur Gesetzgebung aussprechen und erst recht keine Prognosen zu ihrer Umsetzung wagen. 😉

            Da du nicht auf Zack bist, ein kleine Einstiegshilfe:

            https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/kurzdossiers/308350/racial-profiling-institutioneller-rassismus-und-interventionsmoeglichkeiten

            https://de.wikipedia.org/wiki/Racial_Profiling

          • farbspektrum sagt:

            Immer noch keine Beispiele. Wenn man ein solches Gesetz einbringt muss das doch durch konkrete Begebenheiten veranlasst sein. Es sei denn, dass es um Scheinaktivität geht, um ein gewisses Wählerklientel zu befriedigen und bei der Stange zu halten

          • Ronny sagt:

            Klar, es gibt nur diese zwei Möglichkeiten. Und wenn es keine Links gibt, kommt sogar nur noch eine davon in Frage. Schließlich gibt es ja für jeden Polizeieinsatz, für jeden Verwaltungsakt einer Behörde einen ausführlichen Bericht im Internet. 🙂

            Ich habe das Gefühl, die bekannte schlagartige Stille steht unmittelbar bevor. 😉

            Google nur nicht nach „racial profiling berlin“! Immer schön Augen und Ohren zuhalten…

          • farbspektrum sagt:

            Immer noch keine Beispiele?

          • Ronny sagt:

            Es gibt keine. Das haben wir doch geklärt! Alles ausgedacht, um dich zu ärgern! 😉

            (Google kaputt?)

  10. lederjacke sagt:

    Schaust du mal ins Strafgesetzbuch. Paragraph 164 und 187. Überlegst kurz, und kommentierst noch mal sachlich.

  11. klaus sagt:

    Eine Umkehrung der Beweislast ist nicht statthaft. Man kann nicht beweisen, was es nicht gibt. Insofern ist dieses Gesetz in dieser Form wie immer: gut gemeint als Gegenteil von Gut gemacht

  12. Metsämies sagt:

    Entweder hat man bei der GdP nicht die juristische Expertise diese Gesetzesvorlage richtig zu verstehen, oder will es schlichtweg nicht.
    Denn der Effekt des Gesetzes ist lediglich, dass Polizisten bei Diskriminierungsvorwürfen darlegen müssen, was ihre Beweggründe waren. Da polizeiliche Maßnahmen auch jetzt theoretisch schon nur anlassbezogen legal sind, sollte es nicht sehr schwer sein, tragbare Gründe zu nennen.
    Die Beweislastumkehr dient also schlichtweg dazu, geltendes Recht durchzusetzen.

    • Achso sagt:

      Hinzu kommt, dass das Gesetz nur für Angestellte und Beamte des Landes Berlin gilt, also z.B. auch nicht für Bedienstete des Bundes. Und logischerweise auch nicht für Angestellte und Beamte des Landes Sachsen-Anhalt.
      Wenn die GdP in Sachsen-Anhalt die Rechtslage so merkwürdig auslegt, wie sie es tut, schafft das auch nicht gerade Vertrauen.

      • Wilfried sagt:

        Wenn sich da mal nicht noch in den Ausführungsbestimmungen der kleine Passus „und ihnen gleichgestellte Funktionsträger“ o.ä. finden läßt…
        Und auch Bedienstete des Landes Berlin sind ja nicht nur auf diesem Territorium tätig, sondern gern auch mal in BRG oder SN, oder LSA

  13. Fabian sagt:

    Trotz der massiven clankriminalität in Berlin schaffen es die Behörden nicht die Beweislastumkehr für fragliches Vermögen auf den Weg zu bringen…. aber bei Beamten die es dort eh schon schwer haben… unfassbar

    • Metsämies sagt:

      Wenn der Berliner Senat eine Beweislastumkehr für Vermögen einführen möchte, kann das tatsächlich noch länger als der Bau des Hauptstadtflughafens dauern.
      Allerdings mit dem simplen Grund, dass derartige Eingriffe in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallen.

  14. Lockdown2020 sagt:

    Für die links.grünen Politiker ist der überproportional hohe Anteil von Tatverdächtigen mit Migrationshintergrund in der Kriminalstatistik das Resultat, dass dieser Personenkreis aufgrund seines fremdartigen Erscheinungsbildes häufiger von der Polizei kontrolliert wird. Wenn nun die Beamten wegen Diskriminierung angezeigt werden und ein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet wird, ruht die Beförderung. Und so was kann dauern. Jeder Polizist der nicht masochistisch veranlagt ist wird keine Migranten mehr kontrollieren. Folge der Anteil derer in der Kriminalstatistik sinkt und der Beförderung steht nichts mehr im Wege.

  15. lederjacke sagt:

    Was soll denn ein fremdartiges Erscheinungsbild sein? Da wäre dann schon ganz viel Rassismus im Kopf. Genau dagegen richtet sich die Gesetzesnovelle. Warum soll die Polizei überhaupt anlasslos kontrollieren? Und woher weiß sie, ob es sich überhaupt um einen Migranten handelt?

    • 10010110 sagt:

      Wie will man denn jemals glaubhaft beweisen, dass man einen „fremdartig“ aussehenden Menschen nicht nach visuellen Merkmalen ausgewählt hat? Wenn man z. B. an einem bekannten Drogenumschlagplatz jemanden kontrolliert, weil er sich eben an einem bekannten Drogenumschlagplatz aufhält und weil er vielleicht noch verdächtig nach einem Drogenhändler oder -kunden aussah, dann kann das doch von vorn herein nicht „anlasslos“ sein, denn man will ja durch die verstärkten Kontrollen diesen Drogenumschlagplatz „säubern“.

  16. Viktor sagt:

    Es ist der ganz allmähliche Gang der Linken durch die Institutionen, an deren Ende eine linke Räterepublik steht. Das ist ihnen in Weimar nicht gelungen, unsere Berliner Republik betrachte ich als am Ende aber als schwächere Republik als die Weimarer.
    Wann erkennen wir endlich und setzen uns gegen Linke zur Wehr?

    • Wählerin sagt:

      Viktor, was glaubst du denn, wie lange die Berliner Republik hält? Ich habe jahrelang SPD gewählt, damit ist nun Schluss. In der Weimarer Republik hat die SPD versagt, in der DDR ist sie mit der KPD zusammengegangen und hat Unglück über Deutschland gebracht. Jetzt spielt diese Partei keine Rolle mehr, da sie erneut versucht, mit den Kommunisten von den linken gemeinsame Sache zu machen. Wer sollte die Berliner Republik retten? Alle zu schwach.

      • Sachverstand sagt:

        1) Gründung der SED 1946, finde den Fehler! 2) Mit dem Unglück ist das so eine Sache. Das mit Abstand größte Unglück dieses Landes ist untrennbar mit dem Begriff Nationalsozialismus verbunden. Die daraus resultierende Teilung muss sich zuvorderst die CDU unter Adenauer auf die Fahne schreiben. BRD wurde vor der DDR gegründet. Damit sind die pösen Kommunisten hier raus. 3) „Weimarer Republik“ stimmt, da SPD nicht mit der KPD gegen Hitler zusammengegangen. 4)Die „Berliner Republik“, offiziell auch BRD, hält nach dem Umzug der BR von Bonn nach Berlin auch bereits gute 20 Jahre. 5) Was ein RRG Senat mit dieser Beweisumkehr sich gegen seine Arbeitnehmer (Beamte, Beschäftigte) leistet, ist wahrhaft kein Ruhmesblatt linker Politik und spricht nicht gerade von sozialer Kompetenz und Fürsorgepflicht für die „eigenen“ Leute. Ein umfänglich schlechtes Beispiel!

  17. Maria sagt:

    da bin ich nicht sicher, dass dieses Gesetz vor Gericht kippt. Schon vergessen, dass die PDS/Linke in Mecklenburg-Vorpommern beim Verfassungsgericht jüngst eine Linke zur Richterin gewählt hat, die ihrerseits Kontakte zu einer vom Verfassungsschutz beobachteten Organisation hat? Was glaubt ihr, wann die erste Linke in Karlsruhe sitzt?

    • Wilfried sagt:

      Da scheinst du wirklich eine panische Angst davor zu haben? Mich würde eher bedrücken, wenn da HDJ oder Jungnationale Fuß fassen würden.
      Merke: Auch Linke sind, wie übrigens auch die Menschen jüdischen Glaubens, Bürger dieses Staates. Berufsverbote hatten wir in der Vergangenheit schon genug…

      • Joker sagt:

        Ja mit Berufsverbot haben die Linken hierzulande Erfahrung. Immerhin man dies 40 Jahre unter der linken Diktatur in der DDR ausreichend praktiziert. Und Diktatur bleibt nun mal Diktatur. Ob Rechts oder Links – es ist alles undemokratisch und menschenverachtend

        • Wilfried sagt:

          Berufsverbote gab es bitte auch in der alten Bunten Republik. Da maggst dich mal schlau drüber machen…

  18. Historiker und Philosoph sagt:

    Das neue Phänomen lautet „Selbst-Rassismus“ und meint, dass eine neue Form von. Rassismus entsteht, nämlich gegen den eigenen Phänotypen.

    Solche Aktionen wie die der Linken und der SPD-Hinterherlâufer und -Möglichmacher werden in der Konsequenz zu neuem Rassismus führen, diesmal gegen die eigenen. Denk ich an Deutschland in der Nacht…

    • Hans im Glück sagt:

      „Deutsch“ ist aber kein Phänotyp. Als (studierter?) Historiker und Philosoph wirst du wissen, dass manche Entwicklungen weder von Ochs‘ noch von Esel aufgehalten werden können.

  19. Wähler sagt:

    Ich will ja keine Angst machen aber seht ihr nicht, was da in Deutschland passiert? Das Land wird Stück für Stück auseinandergenommen, ganz leise und in kleinen Schritten.

    Die Linken sind die neuen Nazis, genau wie damals besetzen die erst unbedeutende Stellen, um dann, wer weiß, wann es heute sein wird, schlagen sie zu und putschen. Sie putschen nicht so offensichtlich wie damals. Aber schaut euch die in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern mal an, welche verfassungs- und gesellschaftspolitischen Gesetze dort in den zurückliegenden zwei, drei Jahre beschlossen und umgesetzt wurden.

    Wacht endlich auf! Die Nazis sind wieder da, diesmal von links!

    • Wilfried sagt:

      Nana, daß die Nazis wieder da sind, merkt man an den vielfältigen braunen und kackefarbenen Organisationen, und ihrem fortwährenden HH oder Siegheil-Geschrei…
      Und auch, was still und heimlich sich in rechten Burschenschaften und Zirkeln im BWl- und Jurastudium tummelt…

  20. wien3000 sagt:

    Bitte mal die Kirche im Dorf lassen:
    Eine solche Beweislastumkehr wegen Diskriminierung findet man auch im § 22 AGG des Bundes. Dort muss z.B. ein Arbeitgeber beweisen, dass seine Stellenausschreibung nicht gegen die Vorschriften des AGG verstößt. Ziemlich das selbe, hier nur für öffentliche Stellen, hat Berlin in § 7 LADG gemacht. In beiden Fällen muss der Anspruchsteller die entsprechenden Tatsachen so darlegen, dass eine Diskriminierung wahrscheinlich ist. Eine einfache Geschichtenerzählung reicht also nicht, das ganze muss schon schlüssig und glaubhaft sein. Ein Polizist kann sich also gegen einen Diskriminierungsvorwurf erwehren, wenn er einen plausiblen Grund für die möglicherweise diskriminierende Handlung (z.B. Personenkontrolle eines Ausländers) hat. Dieser könnte z.B sein, dass der kontrollierte Ausländer einem gesuchten Verdächtigen sehr ähnlich sieht, welcher sich in der Umgebung aufhalten soll o.ä. Es ist der Polizei und anderen Behörden zumutbar mal kurz zu überlegen, warum sie diese Handlung jetzt vornehmen wollen.

    • farbspektrum sagt:

      Muss jetzt die Polizei begründen, warum sie einen Ausländer kontrolliert und bei einem Deutschen nicht?
      In Berlin wurde doch zur Freude der Verbrecherwelt die Verdachts- und anlassunabhängige Kontrolle wieder abgeschafft. Reicht das nicht?

      • Ronny sagt:

        Wann wurde denn in Berlin die Verdachts- und anlassunabhängige Kontrolle wieder abgeschafft?

          • Ronny sagt:

            Das ist ein Kommentar in einer Boulevardzeitung zur sog. Schleierfahndung. Eine rechtliche Wirkung entfalten Meinungsäußerungen jedenfalls nicht. Dazu bedarf es etwas mehr. Das Gesetzgebungsverfahren in Berlin unterscheidet sich im Wesentlichen nicht von dem anderer Länder.

            Verdachts- und anlassunabhängige Kontrollen sind auch in Berlin möglich. Diese Tatsache wird u.a. als Grund für die Notwendigkeit des LADG angegeben.

            Ich habe den (anlassabhängigen) Verdacht, du hast dich immer noch nicht mit dem Thema beschäftigt. 😉

          • farbspektrum sagt:

            Immer noch keine Beispiele. Aber danke für den Link zum „Neuen Deutschland“. Die bringen allerdings auch keine Beispiele und der Ton ist deinem ähnlich. Ich erinnere mich an die tiefe Glaubwürdigkeit des ND.

          • Ronny sagt:

            Du bist nicht auf Zack! Einen Link zum ND habe ich nicht gepostet.

            Melde dich bitte, sobald du herausgefunden hast, was der Polizei in Berlin hinsichtlich ihrer Befugnisse im Rahmen verdachtsunabhängiger Kontrollen erlaubt ist und was nicht und was sich daran durch das Berliner LADG (nicht) ändern wird. Dann können wir gern weiter diskutieren. Dann ist immer noch nicht ganz klar, was du mit deinen ständigen Falschmeldungen eigentlich erreichen willst, aber wenigstens stehen wir dann auf einer, wenn auch sehr kleinen, aber immerhin vorhanden gemeinsamen Faktenbasis. So lange du aber so weit hinterher bist, wird nichts Produktives zu schaffen sein. Zögere nicht! Im Juni soll das Gesetz schon in Kraft treten. 🙂

            P.S. Übrigens ist Herr Schupelius auch nicht gerade eine glaubwürdige Instanz in Sachen Rechtsstaat. Aber er weiß immerhin, was Menschen wie du hören bzw. lesen wollen, damit sie nicht so viel recherchieren und nachdenken müssen. 😉

  21. Toni sagt:

    Ich finde, dass dieser Selbst-Rassismus (finde ich eine treffende Bezeichnung von „Historiker und Philosoph“) immer stärker um sich greift. Und dieser Selbst-Rassismus wird nicht von Rechten sondern von Linken forciert.

    Bin jedoch unschlüssig, was zu tun ist, um diese Art von Rassismus zu überwinden.

  22. farbspektrum sagt:

    “ In dem Bereich habe sich eine Parallelwelt mit eigenem Kodex und der Ablehnung des geltenden Rechts entwickelt.“
    Es ist wirklich an der Zeit, dass Ausländer genauso wie Deutsche behandelt werden.
    https://www.n-tv.de/panorama/Fast-400-Einsaetze-gegen-Clans-in-Berlin-article21802085.html

    • Ronny sagt:

      Keine Angst, die deutschstämmige „Unterwelt“ mit ihren Kodizes und Ablehnungen von Recht und Ordnung bleibt natürlich nicht straffrei. Da gibt es leider nicht so griffige Schlagzeilen und Triggerworte. Sie ist absolut gesehen sogar häufiger dran mit der „Behandlung“. (Belege finden sich in sämtlichen PKS, ausnahmslos!) Nur relativ gibt es Abweichungen in der präventiven „Sprechstunde“, vor allem in Berlin, und die sind eben oft nicht sehr verfassungstreu. Man darf nur nicht die Augen davor verschließen. Das ist das Problem mit der partiellen und selektiven Wahrnehmung. Du näherst dich langsam der Problemlage. 😉

      Diese selektive Wahrnehmung ist auch einer der Gründe, warum man (nicht nur) in Berlin die Notwendigkeit eines Antidiskriminierungsgesetzes gesehen und in einem relativ langwierigen und demokratisch einwandfreien Prozess mit überwiegender Mehrheit befürwortet hat. Wo und wie du Beispiele für diese Vorgänge und die darin vorgebrachten Argumente findest, habe ich dir schon mehrfach gezeigt. Nur falls du jetzt wieder zum trollig werden ansetzen wolltest. 😉

      Ausländer und „Clans“ haben sicher Schnittmengen, wie alles andere in unserer Gesellschaft auch. Synonyme sind es jedoch nicht. Auch nicht in der verqueren Welt von Rainer W und Konsorten. Nur falls du jetzt einen oder mehrere davon ausgräbst. 🙂

    • Mitteldeutscher sagt:

      Hier mal ein echter Einblick von jemandem, der mit der Sache beruflich zu tun hatte und nicht nur schwurbelt:

      https://www.spiegel.de/panorama/justiz/clan-kriminalitaet-aufmarsch-der-clan-kriminalisten-kolumne-a-1250765.html

      • farbspektrum sagt:

        Viel Geschwafel vom Ledersofa aus. Nach seiner Meinung gibt es in der Realität nur, was eine Gericht rechtskräftig verurteilt hat. Alles andere kann einfach nicht vorkommen.
        Man muss sich nur die Ereignisse in Naumburg anschauen. Und dazu kommen noch viele Beispiele in ganz Deutschland.
        Und um nur einen seiner Irrtümer aufzuklären: Die Mafia besteht in ihrem Kern aus Familenclans. Und deshalb ist es auch so schwierig, sie zu zerschlagen. Genau wie in Deutschland.

    • Ronny sagt:

      Jede Kriminalität gefährdet den Rechtsstaat. Deswegen wird sie doch auch bekämpft. Oder wozu sind Polizei, Staatanwaltschaft und (Straf)Justiz da? Wozu gibt es Strafgesetze?

      Das sind so Binsenweisheiten, wie sie nur aus der hintersten Reihe kommen können. Hattest du gehofft, weil er Türke ist, verleiht das seiner Aussage irgendwie mehr Wert und mehr Gewicht als einem Strafrichter, der die Justiz nicht nur von Google kennt? Der Tichy weiß einfach, welche Knöpfe er beim ganz einfachen Volk drücken muss. 😉

  23. farbspektrum sagt:

    Wie man sieht, ist die Forderung, dass Ausländer gleichberechtigt wie Deutsche behandelt werden, berechtigt. Das hat man erkannt. Die einen setzen ein neues Gesetz ein und die anderen das SEK.
    Wie es schon im Grundgesetz Art 3. (1) heißt:Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich

    • Ronny sagt:

      Deswegen werden ja Ausländer auch bestraft, wenn sie Straftaten begehen, selbst die aus den „Clans“. Du hast es selbst verlinkt. 😉

      Ausländer sollen eben nur nicht anders (härter, öfter, schneller) bestraft werden und auch sonst nicht anders von Behörden behandelt werden als alle Anderen, nur weil sie ein wenig aus der Masse herausstechen. Sei es aufgrund des Aussehens, des Namens oder der Sprache. Denn auch Ausländer sind Menschen und somit vor dem Gesetz gleich. Auch das hast du schön erkannt.

      Nun hast du Wesentliches beisammen, was zum Entwurf des LADG Berlin geführt hat. Jetzt musst du nur noch ein wenig an die Realität mit ihren Fakten glauben, dass nicht alles „heididei“ und rosarot ist, dich also von der Vorstellung verabschieden, Ausländer hätten es viel besser als du. Dem ist nämlich leider nicht so, sie haben es nicht mal gleich gut. Das sieht man in Berlin besonders deutlich, lässt sich aber z.B. auch In Merseburg beobachten. Wenn man denn mit offenen Augen und Ohren durch die Welt spaziert. 😉

      Vielleicht findst etwas dazu bei Tichy. Das bezweifle ich aber ganz stark, da es nicht zur dortigen Agenda passt. Aber auch wenn es zahllose Suchergebnisse bei Google gibt, die wiederum nur einen kleinen Ausschnitt präsentieren, musst du das natürlich auch alles nicht glauben. Dazu zwingt dich niemand. Wenn du dich aber wieder mal fragst, warum alles an dir vorbei entschieden wird, kann das eben auch daran liegen, dass du nicht viel von der Realität mitbekommst bzw. wahrhaben willst.

      • farbspektrum sagt:

        „Deswegen werden ja Ausländer auch bestraft, wenn sie Straftaten begehen,“
        Das hat aber nur eine kleine Partei bewirkt. Etliche Politiker haben zugegeben, dass sie jahrelang weggeschaut haben.

        • Ronny sagt:

          Ausländer tauchen lange vor Regierungsbeteiligung der FDP in den PKS auf und deine Partei war noch feuchter Traum von Frey und Voigt, als schon polizeiliche Rundumschläge gegen angebliche Parallelgesellschaften und „Clans“ verteilt wurden. Du bist nur nicht auf Zack! Das ist alles. Wenn du die Geschichte immer nur nach dem beurteilst, was die ersten drei Seiten Google ausspucken, schaffst du den Anschluss natürlich nie. 😉

          Du fällst eben sehr leicht auf Triggerwort rein. Aber für Leute wie dich wurden sie ja auch entwickelt. Du musst nicht über deinen Tellerand sehen, wenn dir das, was auf deinem Teller liegt, schon genügt. Bescheidenheit – auch die intellektuelle – ist eine Zier. Lass dir nichts anderes einreden! 🙂

          • farbspektrum sagt:

            „Der Polizistin Judith S. soll er mit voller Wucht in den Unterleib getreten haben, zudem trat er laut Anklage mit Anlauf gegen den Kopf des am Boden liegenden Kollegen (27) der Frau.“
            https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/prozessauftakt-in-essen-clan-brueder-treten-auf-polizisten-ein-70582830.bild.html

            Ist es dir nicht peinlich? Alle wissen es, nur du nicht.

          • farbspektrum sagt:

            „Essens Polizeipräsident Frank Richter hatte am Donnerstag in der „Rheinischen Post“ auch über Drohszenarien gegenüber Polizisten berichtet: „Es kommt zum Beispiel vor, dass abends ein dicker Mercedes-AMG vor dem Polizeipräsidium steht und die Insassen einem bestimmten Polizisten einen schönen Feierabend wünschen. Damit sagen die Clans ihm: Pass auf, wir wissen, wer du bist.“ (welt)

            „Gleichwohl gibt es subtile Drohungen, wie auch Thomas Jungbluth, Chefermittler im Landeskriminalamt NRW gegenüber DER WESTEN bestätigte: „Die Schwierigkeit ist, das dann strafrechtlich so darzustellen, dass es auch greifbar ist. Manche Bedrohungen sind nur subtil. Das heißt: Es ist strafrechtlich nicht zu fassen, gleichwohl hat es eine Wirkung. Diese subtilen Bedrohungen machen schon etwas mit den Kollegen.“

            Solche subtilen Drohgebärden könnten ein „Schöner Feierabend“-Gruß oder ein „Ich hoffe deiner Familie geht es auch über Weihnachten gut“ sein.“
            https://www.derwesten.de/staedte/essen/kriminelle-clans-essen-nrw-polizei-es-hat-kein-polizist-angst-id228023899.html

          • Ronny sagt:

            In Essen wird Kriminalität verfolgt wie auch in Berlin und Halle. Merseburg müsstest du selbst einschätzen können. Wird dort irgendwo ein Ausländer laufen gelassen, obwohl im eine Straftat nachgewiesen wurde?

          • farbspektrum sagt:

            „Im gleichen Atemzug belustigte er sich laut Anklage über die Gesetzeshüter: „Was wollt ihr machen? Uns passiert doch eh nichts.““
            https://www.focus.de/panorama/welt/issa-rammo-berliner-clan-boss-droht-polizist-du-legst-dich-mit-dem-teufel-an_id_11625190.html

          • Ronny sagt:

            Auch in Berlin werden derartige Äußerungen in der Verhandlung nicht anders gewertet als im Rest der Republik und sie haben auch dort den gleichen Einfluss auf die Rechtsfindung, Strafzumessung und Strafvollstreckung.

            Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. So auch in diesem Fall geschehen. Er ist für die Beleidigung bestraft worden. Mehr wurde ihm nicht vorgeworfen. An diesen Fakten wirst du nicht rütteln können, egal wie lange du noch nach „Clan-Kriminalität“ googelst. Kriminalität ist Kriminalität, nicht weniger, aber eben auch nicht mehr.

            Sieh es mal so: Du verbreitest hier fortwährend Falschmeldungen und an den Fakten ändert sich dadurch trotzdem nichts. Ist das gleiche Prinzip. 😉

  24. Thoma sagt:

    Die Linken als die neuen Rassisten? So hatte ich das noch gar nicht gesehen. Aber mit den Beschreibungen hier im Forum kann ich dem inhaltlich zustimmen!

  25. farbspektrum sagt:

    „Angehörige von kriminellen Clans versuchen nach Darstellung der Polizei zunehmend, Polizeibeamte in ihrem privaten Umfeld einzuschüchtern. Der Osnabrücker Polizeipräsident Michael Maßmann berichtete im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ über solche Fälle in Niedersachsen. So seien etwa Menschen mit Clan-Bezug vor dem Wohnhaus eines Beamten aufgetaucht, in einem anderen Fall sei ein Polizist in einem Fitnesscenter angesprochen worden. “ (weserkurier)

    In Peine wurde eine Polizistin von einem Clan so bedroht, dass sie umzieht.

    „Raub und Diebstahl als Beruf
    In einem aufrüttelnden Buch schreibt der Migrationsforscher und Islamwissenschaftler Ralph Ghadban, wie kriminelle Clans den Staat zu ihrer Beute machen – und die Staatsgewalt aus ihren Revieren vertreiben. “
    https://www.bayernkurier.de/inland/38361-raub-und-diebstahl-als-beruf/

    Aber Beispiele für die Diskriminierung von Ausländern gibt es immer noch nicht.

    • Ronny sagt:

      Du lieferst sie Tag für Tag. 😉

      Die Beispiele für vermeintlich besondere Kriminalität, die du hier mühsam zusammen suchst, ist – man kann durchaus sagen: leider – normal, alltäglich, jedenfalls nicht neu, auffällig viel oder von besonderer Qualität. Auch die Tatsache, dass von Ausländern Straftaten begangen werden, ist keine neue Erkenntnis, zumindest nicht für die meisten, auch wenn du immer wieder auf’s Neue überrascht zu sein scheinst. 🙂 Ihr Anteil ist jedoch nach wie vor nicht besonders hoch und aktuell auch nicht gestiegen.

      Und auch organisierte Kriminalität ist in der (deutschen) Kriminalgeschichte überhaupt keine neue, aktuelle oder ganz und gar akute Entwicklung. Es gab (und gibt) die sog. Russen-Mafia, die Jugo-Mafia, Vietnamesen-Mafia, die (italienische) Mafia und was alles darunter gezählt wird. Es gibt Rockerbanden. Die Enkel-Trickser sind meist streng und hierarchisch organisiert. Selbst die sog. Drücker-Kolonnen sind noch hier und da anzutreffen. Butterfahrten mit ihren sehr oft die Nötigung erreichenden Verkaufsveranstaltungen sind faszinierenderweise noch nicht völlig verschwunden. Polnische Diebesbanden mit angeschlossener Schnellverwertung sind nicht mehr so häufig, aber auch die gibt es noch. Das hat sich mit der EU-Osterweiterung ein wenig verlagert, sowohl hinsichtlich des Ausgangspunkts als auch der Betätigung. Und Bettlerbanden gibt es, auch wenn Betteln vielleicht nur selten zur Kriminalität gezählt wird. Das Gebiet der Wirtschaftskriminalität („white collar crime“) weist häufig Strukturen auf und welcher Schaden dort entsteht – google lieber nicht danach. 😉

      Wie du siehst, bist du einfach nur nicht auf Zack! Du lässt dich von aktueller „Berichterstattung“ zu vermeintlich Neuem triggern (gerade scheinst du immer ältere Berichte auszugraben) . Das ist dir nicht vorzuwerfen, denn für uninformierte Schlagzeilen-„Leser“ sind solche Trigger ja gemacht. Vorzuwerfen ist dir, dass du daraus eine allgemeingültige Regel ableitest, was die Kriminalitätsaffinität bestimmter Bevölkerungsgruppen oder sogar pauschal aller Ausländer betrifft. Das ist eben dieser Rassismus und die daraus erwachsende Diskriminierung im Alltag, die z.B. mit dem LADG Berlin wenigstesn auf Behördenebene bekämpft werden soll. Insofern hast du – wenn auch wieder völlig unbewusst – das Problem sehr schön verdeutlicht. 🙂

    • farbspektrum sagt:

      Jetzt bin ich aber enttäuscht, immer noch keine Beipspiele für Diskriminierung?
      Könnte es sein, dass es sich beim Berliner Antidiskriminierungsgesetz um eine selbsttragende schillernde Politblase handelt? Könnte es sein, dass sich die in der Corona-Krise fast vergessenen Grünen wieder ins Rampenlicht drängen?

      • Ronny sagt:

        Deine Beiträge sind mehr als genug Beispiel.

        Aber natürlich ist es nur ein Blase. Du wirst sehen, sobald das Gesetz in Kraft treten soll, wird sie platzen. Halt aber trotzdem lieber nicht solange die Luft an. Vielleicht passiert es ja doch. 😉 Hast du für diesen Fall schon etwas vorbereitet?

        Die Gesetzgebungsinitiative reicht weit vor die „Corona-Krise“ zurück. An der Entstehung der endgültigen Fassung haben die Grünen wohl den geringsten Anteil. Ich hatte dir doch den Hinweis gegeben, wo und wie du dich informieren kannst, damit du (endlich) weißt, worum es überhaupt geht und sogar schon gesagt, dass die großen Diskussionen bereits vor einem Jahr stattfanden. Ein erneutes Beispiel, wie kurz dein Google-Wissen nur zurückreicht. Du bist eben wirklich nicht auf Zack! 🙂

        • farbspektrum sagt:

          Jedesmal, wenn ich sehe, dass du in diesem Thread etwas gepostet hast, denke ich: Jetzt hat er endlich ein Beispiel gefunden.

          „haben die Grünen wohl den geringsten Anteil“
          „Berlins grüner Justizsenator plant ein Antidiskriminierungsgesetz. “
          https://www.tagesspiegel.de/berlin/kritik-an-rot-rot-gruenem-gesetz-bekommt-berlin-keine-hundertschaften-anderer-bundeslaender-mehr/25860730.html

          • Ronny sagt:

            Entscheidend war hier der Teil „an (…) der endgültigen Fassung“. Schön, dass du das mit der partiellen und selektiven Wahrnehmung immer so schön anschaulich demonstrierst. 😉

            Du findest selbst genügend Beispiele für Alltagsdiskriminierung (übrigens nicht nur im Internet), wenn du nur endlich anfängst, dich tatsächlich für die Sache zu interessieren. Aber wie man ein ums andere Mal sieht, bist du noch keinen Deut weiter gekommen. Da sind sogar die Grünen in Berlin mehr auf Zack als du! 🙂

          • farbspektrum sagt:

            „Du findest selbst genügend Beispiele für Alltagsdiskriminierung “
            Wenn du sie nicht mal findest, wie soll ich sie dann finden?

          • Ronny sagt:

            Weil du mehr Zeit hast und dich auch sonst für überlegen hältst? Oder kommt jetzt das große Eingeständnis? 🙂

            Mit Scheuklappen ist es aber wirklich schwer. Das gestehe ich dir natürlich zu. Man kann sie aber absetzen. Das ist schon ganz anderen geglückt! 😉