Gerichtskosten um abgesagte Stadtratssitzung soll der Stadthaushalt tragen

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57 Antworten

  1. HP-Leser sagt:

    Das ist geil! Ich gehe vor Gericht verliere. Als nächstes versuche ich die Kosten dem Steuerzahler aufs Auge drücken, obwohl ich einen Formfehler gemacht habe. Erklär mir einer die Logik. Traurig!

    • Eibacke sagt:

      Die Fraktionen sind vor Gericht gegangen, um gegen ihren eigenen Antrag zu klagen?? Merkste selber??

      • Ein Kommentar sagt:

        Frau Müller hat darauf bestanden, nichts falsch gemacht zu haben. Hätte sie die Sondersitzung nach Erlangung der Kenntnis über ihr Versäumnisses abgesagt, wären wir an exakt der gleichen Stelle und ihr wäre nicht nur die Peinlichkeit erspart geblieben, sondern auch dem Steuerzahler die Tausenden von Euros an vermeidbaren Kosten.

        Salopp formuliert: Merkste selber??

        • Bürger sagt:

          hätte noch peinlicher werden können, die Sitzung hätte stattgefunden und statt dem OB wäre sein RA erschienen um genau das zuerklären, was das Gericht nun festgestellt hat.

          • 6 7 8 sagt:

            Geile Vorstellung 🙂 🙂 🙂 Ich sehe das bildlich vor mir 🙂 Die Gesichter, unbezahlbar 🙂

    • Bild-Leser sagt:

      Die Logik ist einfach, wer für uns alle den Kopf hinhält, soll wegen kleiner Fehler nicht auch noch finanziell bluten. Engagieren Sie sich doch, dann werden wir Ihre Entscheidungsfreude ja mal bewundern können.

  2. MS sagt:

    Das war doch klar in diesem Selbstbedienungsladen…

  3. Haleluja sagt:

    Er halte dieses Vorgehen für „einen Skandal, wenn die von Frau Müller durch vorsätzliche Fristverletzung verursachten Kosten vom Steuerzahler bezahlt werden“, sagte Kläger Johannes Menke, Stadtrat für die Freien Wähler. „Wenn ich verloren hätte, hätte ich die Kosten schließlich auch aus meiner eigenen Tasche bezahlt.“
    Richtig, das ist ne riesen Sauerei!
    Frau Müller sollte sofort ihren Schreibtisch räumen und für die Kosten aufkommen.

    • Fahrlässigkeit sagt:

      Typisch Linke : Einnahmen privatisieren , Kosten sozialisieren = soziale (gesellschaftliche ) Gerechtigkeit.

    • Menke verzichtet besser auf Anwaltszulassung sagt:

      Nein, Menke ist einfach ein inkompetenter Blender, der nicht einmal den Unterschied zwischen materiellem und prozessualem Kostenerstattungsanspruch kennt. Wenn er alles richtig gemacht hätte, hätte er auch bei der eigentlich zu erwartenden Niederlage die Kosten erstattet bekommen. Weil er aber nur Schaum schlägt und Unwissenden ein Zauberwerk vorführt, kommt so etwas zustande.

      Eine Schande für den Berufsstand. Bitte Zulassung zurückgeben. Naja, das erklärt den mäßigen Erfolg bisher.

      • Norman K. Ontrollé (Trollcommander, Halle, Abschitt Paulus-Nord) sagt:

        Selbst für einen hartgesottenen Troll wie mich ist es schwer hinzunehmen, wenn solch ein Hetzer wie Du bar jeder Sach- und Verfahrenskenntnis hier einen unbescholtenen Einwohner mit unbeschreiblichen Dreckwerfereien zu beerdigen versucht. Da hilft auch Dein ständiger Namenswechsel nicht, der übrigens – genau wie langzeilige Nicks – eher meine Spezialität ist.

        Menke hat verdient gewonnen. Er hat die Chance zum Einhaken ergriffen, sein persönliches Vermögen eingesetzt, hat seine berufsbedingten Wissensvorteile und Verfahrenskenntnisse eingesetzt und hat dem Rat mal so richtig das Stopschild gezeigt. Ein solches Verfahren zu gewinnen, ist nicht selbstverständlich. Der Vortrag Menkes ging erheblich weiter, als der hier hauptsächlich diskutierte Ladungsfehler ausmachte. Du weist davon nichts, weil du nur ein beschränktes, borniertes Wichtigtuerwesen bist, das in einer RRG-gespeisten Heißluftblase wohnt.

        Die Müller heult nun über ihren Scherbenhaufen und findet Solidarität bei ihren ebenfalls bornierten Politclubfreunden, die sich von einer Gerichtsentscheidung gegen ihre eigene Kraftmeierei so richtig angepißt fanden. Der Club dieser Tropfnasenbären wird sich noch wundern. Deren Geschäftsordnung wird ihnen nun regelmäßig um die Ohren fliegen. Aus allen Rohren werden die jetzt beschossen … bis sie aufgeben oder untergehen.

        Die Herrschaft der Duz-Freunde (heute im Firlefanzausschuß der Meerheim, andauernd: „Bernhard“, „Thomas“, „Du“ ) die den Rat als ihren Privatclub sehen, den sie permanent gegen jene Einwohnerschaft verteidigen, der sie munter die Kosten ihrer liederlichen Politnikallüren auferlegen, diese Herrschaft ist bereits angeschossen. Sie wird fallen. Mit oder ohne Wiegand, diese Causa spielt da bereits keine Rolle mehr.

        Menke hat einen wichtigen Beitrag geleistet, den Rat zu zwingen, sein eigenes Recht einzuhalten. Da hapert es nicht nur, dieser Rat hat gewaltige Rechtsverstöße begangen und Millionenschäden verursacht. Menke hat ein kleines Zipfelchen des aktuellen Plots aufgenommen und das Ding durchgefochten. Dafür gebührt dem Mann Respekt.

        Nun noch zu Dir: Du bist eine widerliche Gestalt. Du lügst und quatscht dummes Zeuch in Serie. Das ist jetzt mindestens der dritte herabsetzende Post, den ich Dir zuordne. Übrigens: wäre Menke wirklich derart unfähig hätte er
        a) jetzt nicht mit der Einstweiligen Verfügung gewonnen
        und wäre
        b) als Freier Rechtsanwalt schon längst pleite gegangen.

        Also hole Dir von Deinem Gönner Deinen Scheck und schleich ab! Du bist verbrannt!

  4. Raketenmann sagt:

    Das ist ja das Schöne in der Politik, dass grundsätzlich andere für Fehler, Unvermögen und Fahrlässigkeiten zur Kasse gebeten werden. Ich verstehe auch immer noch nicht, warum die geimpften Stadträte nicht zurücktreten, aber dass ist halt so eine Sache mit der Übernahme von Verantwortung.

  5. Agentur KEBO sagt:

    Kompromiss:

    Die Müller-Unterstützer resp. Wiegand-Gegner sammeln bei ihren Befürwortern. Glaubt man den Angaben zu ihrer Unterstützung innerhalb der Bevölkerung, dürfte das für jeden nur einen Kleinstbetrag ausmachen. Sicher steuern auch zahlreiche Saalekreisbewohner ein paar Cents oder sogar Euro bei. Hier schreiben ja eine Menge Landbewohner gegen Wiegand an.

    Problem gelöst und gleichzeitig ein guter Überblick über die Zustimmung unter den Wählern. Für die Strategiefindung zu den anstehenden Wahlen ein wichtiger Indikator.

  6. df sagt:

    Müller absetzen!

  7. M sagt:

    Frau M. soll die Kosten gefälligst selber tragen. Was ist denn das schon wieder für ein Zirkus? Sofort Bürgerentscheid! Wer die Musik bestellt hat muß diese auch bezahlen!

  8. Ein Kommentar sagt:

    Das hätte schon ein „Geschmäckle“ wenn der Steuerzahler dafür aufkommen muß. Vielmehr sollte man nach dem Verursacherprinzip die Kosten umlegen. Dies wäre im aktuellen Fall Herr Menke und die Jünger aus dem hallischen Kristallpalast. Was hat er den erreicht mit seinem juristischen Schnellschuß!?? Außer einer Beschäftigung der Gerichte mit einer Lapalie nur eine Verschiebung der Sitzung um 14-Tage!! Wow, dass nenne ich mal einen Erfolg auf ganzer Linie!!
    Es zeigt nur widerum schmerzlich das die Protagonisten der Causa Wiegand außschließlich auf juristische Winkelzüge und Torpetierung bauen.
    Eine transparente Aufarbeitung und das zurück gewinnen von verlorenem Vertrauen kommt den Egomanen natürlich nicht in den Sinn!! Warum auch, ist ja in diesem Job nach Berndscher Definition völlig unwichtig.

    • Hans G. sagt:

      Nach dem Verursacherprinzip müsste ja Frau Müller dafür aufkommen. Herr Menke hatte mit seinen Bedenken offensichtlich Recht.

      Aber gehörst Du eigentlich zur Inkompetenztruppe im Stadtrat? Da hört man exakt den selben wirren Schmarrn. Dort regt man sich auch auf, wenn man mit „Verwaltungsrecht geknüppelt“ wird. Ich finde es erstaunlich, dass der OB sogar für Sachen verantwortlich gemacht wird, an denen er nicht mal beteiligt ist.

      • Hans G. gen Kompetenz sagt:

        Das Verursacherprinzip hilft hier nicht weiter, da Frau Müller als Teilorgan für die Stadt handelt. Die Haftungsregeln im Kommunalrecht sollen die Entscheidungsfreude ankurbeln, damit nicht jeder Ehrenamtler gleich in Angst leben muss, wenn mal was schiefgeht. Aber lieber mit Alltagstheorien die eigene Empörung intellektualisieren. Alles Gute mit der Einstellung Hans. So werden Sie zum Boss der Kommentare!

        • Hans G. sagt:

          Das kannst Du „Ein Kommentar“ erklären. Deswegen steht da auch „Nach dem Verursacherprinzip müsste…“, es war nur ein Verweis wessen grenzenlose Inkompetenz hier das Problem war. Bei deiner Lesekompetenz könntest Du vielleicht bei der Müller anfangen, da muss keiner Angst vor dem anderen haben.

  9. Leonberger sagt:

    Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand. Es gibt so viele widersprüchliche
    Gerichtsurteile. Da es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit der Stadträte handelt muss die Stadtkasse dafür aufkommen. Stellt Euch vor: Der Bürger fordert in einer anderen Sache,
    der Stadtrat möge bitte den Klageweg beschreiten da eine Anordnung getroffen wurde,
    welche hanebüchend ist. Der Stadtrat tut es und verliert, sollte er dann auch bezahlen ?
    Die Frage man hätte vorher einen Anwalt fragen können, lasse ich nicht gelten, da diese
    Geld verdienen wollen und Chancen auf Sieg einräumen. Das Gericht hätte im Fall der nicht
    frisgerechten Einladung auch anders entscheiden können.

    • Ein Kommentar sagt:

      Ausgedachte, völlig realitätsfremde Beispiele eignen sich leider nicht allzu sehr zur Verdeutlichung. Bitte nachbessern!

    • Hans G. sagt:

      Also die Vorschriften sind ziemlich klar.

      Ansonsten dürfte man erwarten, dass jemand der dem Stadtrat vorsteht eine Einberufung der Sitzung auf die Ketten bekommt und ggf. auf die Beschwerde reagiert. Sie war sich ja laut MZ voll bewusst, dass sie die Einladung versaut hat, diese dann nicht abzusagen ist wohl mehr als fahrlässig. Ich hoffe der Antrag zur Übernahme dieser Kosten geht nicht durch oder wird ebenfalls vor Gericht kassiert.

      • Kostenerstattungsanspruch sagt:

        Frau Müller kriegt ihr Geld bzw. muss die Stadt sie freistellen. Wer das nicht möchte, möge eine Gesetzesänderung vorantreiben. So sind nunmal die Regeln.

    • Leonberger hat recht sagt:

      Die Frage des Obsiegens wegen Ladungsfristverstoß allein aus der Geschäftsordnunh ist in der Tat noch nicht durchentschieden.

  10. mirror sagt:

    Hat der OB die Gerichtskosten für das Gerichtsverfahren zum Thema Geld für die Moritzburg bezahlt? Hat er die Kosten für die Niederlage um das Vergabeverfahren Deichbau bezahlt? Hat er die Kosten im Verfahren um die Planfeststellung Deichbau bezahlt?

    • Ein Kommentar sagt:

      Was hat denn Wiegand mit den Gerichtskosten für Müller v. Menke zu tun? Löse dich doch mal von deinem Liebling. Du kramst Dinge von vor Jahren hervor, die nichts mit dem Fall hier zu tun haben. Das hilft überhaupt nicht. Du bist emotionalisiert. Das ist kein sehr objektiver Ausgangszustand! Du selbst bzw. deine Gefühle verstellen dir die Sicht auf das Wesentliche!

    • Adler sagt:

      Nee hat er nicht, der Bürger darf diesen Unsinn mit seinen Steuern bezahlen. Raus aus Hlle mit diesem OB er hat unseren Ruf der Stadt Halle genug ruiniert.

  11. Sachverstand sagt:

    „Sachsen Anhalt heute“, 15.3.2021, 19:00-19:30 Uhr, Schalte nach Halle zu Frau Tanja Ries, zu Herrn Menke in Kurzform: Inhaltliche Ablehnung der Sondersitzung, sieht im Vorgang „Impfung außer der Reihe“ kein Problem, selber geimpft. Noch Fragen (Kienzle)?

    • Ein Kommentar sagt:

      Ja, ein paar hätte ich, Herr (Hauser) mit (hoffentlich) Sachverstand. Wieso wurde während einer Fernsehsendung zu einer Radioreporterin geschaltet? Herr Menke sagte mehr zu Schaden und Kosten für die Stadt und zu fehlender Sorgfalt in einem so wichtigen Verfahren wie der Dienstenthebung eines Oberbürgermeisters. Auch die etwas zweifelhafte Aussage der Frau Müller, dass sie zwar wusste, dass es sich um ein besonderes Verfahren handelt, aber deswegen und trotz ihrer langjährigen Mitgliedschaft im Stadtrat nicht auf die Idee kam, nach vielleicht abweichenden Bestimmungen zu fragen, fehlt in deiner Zusammenfassung. Menke kam nicht mal 30 Sekunden zu Wort, die Radioreporterin redete dagegen 2:30 Minuten und gab Menkes Worte erkennbar nicht wortgetreu oder objektiv wieder, um nicht zu sagen, nach eigner Ansicht verfälscht. Er wurde aber zuvor mit Bild und Ton interviewt, es gab also authentisches Bild- und Tonmaterial von ihm. Warum hast du das nicht mal erwähnt, geschweige denn problematisiert?

      Für eine Antwort wird die Langform bevorzugt. Es geht sonst sehr schnell sehr viel Information verloren, wie man sieht.

      • Sachverstand sagt:

        Ich mache es für Sie trotzdem nochmals kurz, zum besseren Verständnis erst einmal das Fr. Ries keine pure Radioreporterin ist, sondern auch ständig im MDR-TV präsent ist. Zum eigentlichen: Herr M.->inhaltliche Ablehnung->sieht im Vorgang kein Problem->selber geimpft (die genannten angeblich verfälschten Eckpunkte)->somit kein pers. Interesse->Klageeinreichung. Juristen würden hier sicher von einer Kausalkette sprechen. Und die Frage ob der Herr M. bei anderer eigener Interessenlage sich an dem Einladungspillepalle abgearbeitet hätte, können Sie sich kommentarlos selber beantworten.

        • Ein Kommentar sagt:

          Schwache Kür, Herr (Hauser)! Schwache Kür.

          Herr Menke wurde auch zu seiner Motivation befragt. Warum nun die Radioreporterin besser wiedergeben können soll, was den bewegt, als der um den es dabei geht, ist wohl ein Aspekt des Radiojournalismus, der mir verborgen bleibt. Aber nehmen wir ruhig an, Herr Menke will seine eigenen Interessen vertreten. Das halten ja manche sicher schon für einen Skandal. Lassen wir auch §43 KVG außen vor, obwohl der das eindeutig klärt. Er macht in dem Schnipsel des Interviews, den man in dieser Radiokolumne mit homöopathischem Nachrichtenanteil gelassen hat, weil es sonst vielleicht noch auffälliger geworden wäre, auf die Rechtsunsicherheit aufmerksam, die mit der fehlerhaften Ladung einhergeht. Das sah das Gericht ganz genau so und das sieht auch Frau Müller ein. Obwohl sie sogar die Gedanken von Menke lesen kann, schweigt Frau Ries beredt zu dieser verbal geäußerten Aussage Menkes, zu der schriftlichen Begründung des Gerichts und zu der kleinlauten, mit viel Gnatz verzierten Einlassung der Frau Müller. Und Herr (Hauser) offensichtlich doch ohne Sachverstand kommentiert „kommentarlos“ auf dem Weg zum Fraktionsbüro.

  12. Bürger von Halle sagt:

    Da die geimpfte Stadtverwaltung fährlässig handelte, um die Sitzung zu sabotieren, sollen die gefälligst die Kosten aus ihrer eigenen Tasche bezahlen…
    Dieser Sauhaufen von Sesselfurzern…
    Es ist nur eine Verzögerung Wiegands Suspendierung!!! Weiter nichts!!!
    Einfach nur lächerlich!!

  13. Boah Menke, echt ey... Nix kann er außer PR sagt:

    Menke offenbart, dass er keine Ahnung hat und aus Glück gewonnen hat. Selbstverständlich besteht der materielle Kostenerstattungsanspruch gegenüber der Stadt. Da braucht es keinen Beschluss.

    Einfach nur peinlich dieser Mann!

    Ständige Rechtsprechung: https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/perma?d=MWRE100003312

  14. Jim Knopf sagt:

    Wer die Musik bestellt muss sie auch bezahlen.

  15. 6 7 8 sagt:

    Frau Müller hat´s verbockt – und das auch noch bewusst! Also muss sie selbst zahlen. Klare Sache.

  16. Steuerzahler sagt:

    Halle hat es doch, da kann man einem abgewählten Oberbürgermeister unter nahezu gleichbleibender Beibehaltung der Bezüge bis Herbst 2026 jeden Monat etwa 10.000 € zahlen…

  17. Stephan W sagt:

    Die unzähligen und unnötigen Prozesse und Widersprüche des Bernd W. z.B. hinsichtlich des Hochwasserschutzes gehen natürlich nicht zu Lasten der Bürger.

    • Kevin R sagt:

      Doch, aber die hat Bernd W. nicht verursacht, sondern seine Widersacher. Gleiches Prinzip wie hier.

  18. Hallenser01 sagt:

    Es wird immer skandalöser. Entweder tragen die Antragsteller (Fraktionen Linke, SPD, FDP und Grüne) die Kosten oder die Stadtratsvorsitzende. Auf jeden Fall die unterlegene Seite.

    • Kostenerstattungsanspruch prüfen statt Pöbeln sagt:

      Frau Müller hat im Kommunalverfassungsstreit einen Kostenerstattungsanspruch gegen die Stadt. So jedenfalls die ständige Rechtsprechung. Hintergrund ist, dass die prozessuale Kostenlast beim sog. Binnenorganstreit nicht abbilden kann, dass Frau Müller für die gesamte Stadt vor Gericht steht und nicht als Privatfrau. Wem das nicht passt, der möge sich für eine Gesetzesänderung einsetzen. Dann wird wohl niemand mehr Ehrenämter annehmen oder nur gegen gestellte Rechtschutzversicherung. Bitte denken Sie daran, dass weder Herr Menke noch Frau Müller von der Tätigkeit leben können.

      • Ln sagt:

        Worauf beruft sich denn diese „ständige Rechtsprechung“? Die ziehen das ja auch nicht aus dem Hut.

      • Hallenser01 sagt:

        Frau Müller hätte korrekt einladen müssen. Die Regelungen dafür sollte sie als Vorsitzende kennen. Die Kosten hätten vermieden werden können. Hr. Menke sagt, er hätte die Kosten übernommen?! (Steht zumindest oben) und was verstehen Sie unter Pöbeln?

        • kitainsider sagt:

          Frau Müller hat die Einladung korrekt an die Verwaltung gesandt. Dort wurde diese liegen lassen. Dafür ist der Oberbürgermeister verantwortlich. Ganz klar geregelt. Leute wie Wiegand können sich nur so lange halten, weil viele Menschen einfach Unwissend sind.

  19. kitainsider sagt:

    Das ist das Mindeste. Eigentlich gehört der ganze Vorgang untersucht. Das Versenden der Einladung ist Aufgabe der Verwaltung, weil die wird dafür bezahlt. Und die durfte nicht

    • Deine Kita wurde insolviert sagt:

      Ehh, ich hab’s satt, euch Kindergartenkaspern hinterherzuräumen! Der Ladungsfristverstoß war nur ein Teil des Problems. Und dazu hat sich übrigens das Team Ratsangelegenheiten kompetent geäußert!

  20. Eisfee sagt:

    Welch komplexe Ausmaße der Egoismus und Größenwahn des selbstgerechten OBs annimmt, ist langsam reif für ein Drehbuch… 🥳😈👻🎭
    Hier werden nun Menschen mit reingezogen, die vielleicht nicht kompetent genug sind, aber ein reines Gewissen vorzeigen können.

    Gewissen ist eine Wunde, die nie heilt.

  21. Da hast Du Dir aber Muehe gegeben