Geschäfte über 800qm dürfen in Sachsen-Anhalt nicht öffnen
Kaufhof ist mit seiner Klage gegen die Öffnungsregel in der Corona-Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht hat einen Antrag auf einstweilige Außervollzugsetzung für Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern Verkehrsfläche abgelehnt. Das Urteil ist nicht anfechtbar.
Die Flächenbeschränkung für großflächige Einzelhandelsgeschäfte ist laut Gericht eine notwendige infektionsschutzrechtliche Schutzmaßnahme. Die Regelungen bezwecken demnach die fortgesetzte Eindämmung weiterer Ansteckungen mit dem Coronavirus und damit den Erhalt der Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens und insbesondere der Krankenhäuser zur Behandlung schwer und schwerstkranker Menschen. Die Epidemie sei trotz der Verlangsamung der Infektionsketten nicht bewältigt. Es sei weiterhin wichtig, soziale Kontakte mit dem Ziel der Vermeidung von Infektionen im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich zu beschränken.
Der Landesregierung komme in der unsicheren epidemischen Lage bei der Beurteilung, welche Maßnahmen sie zur Verwirklichung der Ziele für geeignet, erforderlich und angemessen halten dürfe, ein gerichtlich nur begrenzt überprüfbarer Einschätzungs- und Prognosespielraum zu. Mit der Flächenbeschränkung habe sie ihren Spielraum nicht überschritten. Die Maßnahme sei verhältnismäßig. Das Ziel, Kontakte zu meiden, könne im Einzelhandel derzeit noch nicht vollständig durch strenge Hygienemaßnahmen abgelöst werden. Bei der Entscheidung, Lockerungen im Bereich der Ladenschließungen zuzulassen, habe die Landesregierung in zulässiger Weise an das typisierende, pauschalierende Merkmal der Großflächigkeit der Ladenflächen angeknüpft. Die darin liegende Ungleichbehandlung sei gerechtfertigt, weil die Anziehungskraft eines kleineren Geschäfts im Regelfall hinter derjenigen eines großflächigen Einzelhandelsgeschäfts zurückbleiben dürfte. Die Öffnung von Einzelhandelsgeschäften bis zu 800 qm führe zudem zu einer Verbesserung der wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung, so dass gerade im Flächenland Sachsen-Anhalt eine gemäßigte Wiederbelebung des Einzelhandels erreicht werde. Besucherströme insbesondere aus dem ländlichen Raum, die vom großflächigen Einzelhandel hervorgerufen würden, könnten hierdurch in wesentlichen Teilen begrenzt werden. Es komme nicht maßgeblich darauf an, ob und inwieweit sich infektionshygienische Maßnahmen in einem großflächigen Verkaufsraum zumindest mit dem gleichen Sicherheitsniveau wie bei Geschäften mit einer Verkaufsfläche von weniger als 800 qm durchführen ließen. Mit der Entscheidung, den Buchhandel sowie den Fahrrad- und Kfz-Handel von der Flächenbegrenzung auszunehmen, habe die Landesregierung nicht willkürlich gehandelt. Dem Buchhandel komme zur Wahrung der Informations-, Presse- und Wissenschaftsfreiheit sowie zur Deckung des schulischen Bedarfs, und dem Fahrrad- und Kfz-Handel zur Sicherung der Mobilität der Bevölkerung ein besonderer Versorgungsauftrag zu.
Schade
Alles Quatsch ob 800 qm oder mehr so lange die Schutz Maßnahmen OK sind spielt es keine Rolle wie groß das Geschäft ist ist meine Meinung
Es ist absolut lächerlich angesichts der Fallzahlen. Mal sehen, wie lange noch mit dem Totschlagsargument der Belastung des Gesundheitswesens hantiert wird. Bis es einen Impfstoff gibt, den es vielleicht nie geben wird? Als ob wir es mit einem Killervirus zu tun hätten, welches 10% Todesrate hat. Die Suppe muss weiter kochen und alle machen mit. Die Großinvestoren reiben sich schon die Hände… Was darf es heute sein? Vielleicht die Lufthansa? Oh ja, wir hätten da auch noch ein paar lukrative Immobilien.
Hört mit dem Kasperletheater auf.
Es ist so vieles lächerlich.
KInder ab 2 Jahren müssen in Sachsen-Anhalt, dem einzigsten Bundesland, Mundschutz tragen.
In Kitas dürfen wieder 12 Kinder von einem Betreuer beaufsichtigt werden, aber die Benutzung eines Spielplatzes wird mit einer Ordnungsstrafe geahndet.
Das ist krank, was hier abgeht!
Grade in den großen Läden kann man doch mehr Abstand halten als im kik ….
Der OB hat heute in der PK von einer Duldung für einzelne Geschäfte gesprochen. Wer zahlt eigentlich die Strafe, wenn ein Geschäft mit Duldung öffnet und von der Polizei (Landesbehörde) wegen Verstoß gegen die Eindämmungsverordnung angezeigt wird?
Probiere es doch mal aus, indem du Anzeige erstattest. 😉
Bei wem sollte die Polizei (Landesbehörde) die Anzeige stellen?
Staatsanwaltschaft vielleicht?
Die ist aber nur für Straftaten zuständig. Vielleicht macht sie eine Ausnahme, wenn du ihr erklärst, warum sie doch zuständig ist. Schließlich geht es ja um den dein Leben bestimmenden Erzfeind Wiegand. Da werden sie Verständnis haben.
Nein, wenn am Montag ein Geschäft mit Duldung öffnet, ist das keine Straftat. Auch wenn dann die Verordnung noch gelten würde, die jedoch am Sonntag außer Kraft tritt, wäre es maximal eine Ordnungswidrigkeit und selbst dann läge im Endeffekt keine vor, eben wegen der Duldung.
Aber natürlich darfst du weiterhin davon träumen. Irgendwie scheint dich Halle nicht loszulassen. Du arbeitest hier nicht, du wohnst nicht hier, du kaufst hier nicht ein. Ist es wirklich nur Wiegand, der dich um den Schlaf bringt? Oder warst du mal scharf auf seine Freundin und die hat dich abblitzen lassen? Sei es wie es wolle, halt dich lieber an Fakten und die Wahrheit, statt hier Fake News zu verbreiten. Ist auch besser für’s Karma!
Mist.
Das ist aber der Spruch von „Bernd, das Brot“ aus dem KiKa. Hast Du gemopst.
Unglaublich! Wie viele Geschäfte sollen noch sinnlos in den Ruin getrieben werden!? Es wird alles immer unglaubwürdiger!
Tausende Arbeitslose, Ruin der Unternehmen, weil in Magdeburg 7 in Quarantäne sitzen? Ohne Worte, der größte Besch…überhaupt
Es macht docht wohl schon einen Unterschied, wenn meinetwegen 300 Leute durch Höffner, Kraft oder Ikea mit x-tausend m² Fläche pro Stunde laufen als der kleine Aldi mit 500 m² um die Ecke, der von mindestens 1.000 Leuten in der selben Zeit besucht wird, :/