Geschäfte über 800qm dürfen in Sachsen-Anhalt nicht öffnen

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15 Antworten

  1. Nurso sagt:

    Alles Quatsch ob 800 qm oder mehr so lange die Schutz Maßnahmen OK sind spielt es keine Rolle wie groß das Geschäft ist ist meine Meinung

  2. Tim Buktu sagt:

    Es ist absolut lächerlich angesichts der Fallzahlen. Mal sehen, wie lange noch mit dem Totschlagsargument der Belastung des Gesundheitswesens hantiert wird. Bis es einen Impfstoff gibt, den es vielleicht nie geben wird? Als ob wir es mit einem Killervirus zu tun hätten, welches 10% Todesrate hat. Die Suppe muss weiter kochen und alle machen mit. Die Großinvestoren reiben sich schon die Hände… Was darf es heute sein? Vielleicht die Lufthansa? Oh ja, wir hätten da auch noch ein paar lukrative Immobilien.
    Hört mit dem Kasperletheater auf.

    • Rudi sagt:

      Es ist so vieles lächerlich.
      KInder ab 2 Jahren müssen in Sachsen-Anhalt, dem einzigsten Bundesland, Mundschutz tragen.
      In Kitas dürfen wieder 12 Kinder von einem Betreuer beaufsichtigt werden, aber die Benutzung eines Spielplatzes wird mit einer Ordnungsstrafe geahndet.
      Das ist krank, was hier abgeht!

  3. Urhallenser sagt:

    Grade in den großen Läden kann man doch mehr Abstand halten als im kik ….

  4. mirror sagt:

    Der OB hat heute in der PK von einer Duldung für einzelne Geschäfte gesprochen. Wer zahlt eigentlich die Strafe, wenn ein Geschäft mit Duldung öffnet und von der Polizei (Landesbehörde) wegen Verstoß gegen die Eindämmungsverordnung angezeigt wird?

    • 10010110 sagt:

      Probiere es doch mal aus, indem du Anzeige erstattest. 😉

    • Hallenser sagt:

      Bei wem sollte die Polizei (Landesbehörde) die Anzeige stellen?

      • mirror sagt:

        Staatsanwaltschaft vielleicht?

        • Hallenser sagt:

          Die ist aber nur für Straftaten zuständig. Vielleicht macht sie eine Ausnahme, wenn du ihr erklärst, warum sie doch zuständig ist. Schließlich geht es ja um den dein Leben bestimmenden Erzfeind Wiegand. Da werden sie Verständnis haben.

          Nein, wenn am Montag ein Geschäft mit Duldung öffnet, ist das keine Straftat. Auch wenn dann die Verordnung noch gelten würde, die jedoch am Sonntag außer Kraft tritt, wäre es maximal eine Ordnungswidrigkeit und selbst dann läge im Endeffekt keine vor, eben wegen der Duldung.

          Aber natürlich darfst du weiterhin davon träumen. Irgendwie scheint dich Halle nicht loszulassen. Du arbeitest hier nicht, du wohnst nicht hier, du kaufst hier nicht ein. Ist es wirklich nur Wiegand, der dich um den Schlaf bringt? Oder warst du mal scharf auf seine Freundin und die hat dich abblitzen lassen? Sei es wie es wolle, halt dich lieber an Fakten und die Wahrheit, statt hier Fake News zu verbreiten. Ist auch besser für’s Karma!

  5. Aufständige sagt:

    Mist.

  6. Katja sagt:

    Unglaublich! Wie viele Geschäfte sollen noch sinnlos in den Ruin getrieben werden!? Es wird alles immer unglaubwürdiger!

  7. Marlene Schoof sagt:

    Tausende Arbeitslose, Ruin der Unternehmen, weil in Magdeburg 7 in Quarantäne sitzen? Ohne Worte, der größte Besch…überhaupt

  8. Ted Striker sagt:

    Es macht docht wohl schon einen Unterschied, wenn meinetwegen 300 Leute durch Höffner, Kraft oder Ikea mit x-tausend m² Fläche pro Stunde laufen als der kleine Aldi mit 500 m² um die Ecke, der von mindestens 1.000 Leuten in der selben Zeit besucht wird, :/