Gestohlene Fahrräder verladen / Eigentümer gesucht
Am Freitag den 08.01.2021 informierte ein Zeuge gegen 10:35 Uhr die Polizei, dass im Bereich Edvard-Grieg-Weg in Halle (Saale) zwei Person an einem E-Bike hantierten und dies anschließend in einen Transporter verluden.
Durch die Polizei konnte das Fahrzeug mit dem 57-jährigen Fahrer am angegebenen Verladeort kontrolliert werden. Im Zuge der Durchsuchung des Kleintransporters konnten 16 hochwertige Fahrräder im Laderaum fest- und sichergestellt werden. Sechs der Fahrräder stammten nach Recherchen aus angezeigten Diebstahlshandlungen im Stadtgebiet von Halle (Saale). Durch die Kriminaltechnik wurden umfangreiche Spuren gesichert und der 57-jährige vorläufig festgenommen.
Im Rahmen einer anschließenden Haftrichtervorführung wurde der Beschuldigten unter Auflagen entlassen. Weitere intensive Ermittlungen schließen sich an.
Nach jetzigem Stand der Ermittlungen gehen die Polizeibeamten des Polizeirevieres Halle (Saale) davon aus, dass die nachfolgend aufgezeigten Fahrräder durch weitere Straftaten rechtswidrig erlangt wurden.
Dank an den Zeugen und die Polizei! 🙂
Warum wurde der Transporter nicht gleich konfisziert?Seltsam?
Woher weißt du, dass der Transporter nicht gleich konfisziert wurde? Seltsam.
10.45 Uhr mit 16 Fahrrädern unterwegs..abgefahren und eingeladen..?..dumm und dreist verträgt sich nicht
Sind die Gefängnisse schon so voll? Sind die Richter so überlastet? Immer nur laufen lassen!?! Man muss es nicht mehr verstehen 🙈🙈!
Was meinst’e, wieviel Jahre soll er für diese Nummer bekommen?
Welchen Buchstaben ersetzt denn der Apostroph in deinem Satz?
Versuchs mal mit verstehendem Lesen; ich empfehle die StrafProzessOrdnung. Dort wird dir geholfen…
Bezahl doch einfach deine Hundesteuer nicht dann haste eine Zelle .
Fester Wohnsitz , schwere Kindheit , schlechtes Elternhaus hilft immer . Vertrau auf unsre Justiz . Ein jeder Dieb weis wie das geht.
Hoffentlich melden sich Besitzer. Sonst bekommt der …. die Räder nämlich zurück. So geschehen in Hamburg mit tausenden Fahrrädern.
Besitzer ist derzeit die Polizei. Die meisten Eigentümer haben ihr Eigentum verloren, als sie die Versicherungssumme ausbezahlt bekommen haben.
Kann dem Transporterverlader eine Straftat diesbezüglich nicht nachgewiesen werden, erhält er selbstverständlich sein Eigentum wieder zurück. Sieh mal in §1006 BGB, erster Absatz, erster Satz. Das BGB gilt nicht nur in Hamburg.
So schnell wiederum geht es nicht; dann ist er vlt. nicht für den Diebstahl zu belangen, aber immer noch wegen Hehlerei, wenn er das Eigentum nicht nachweisen kann. Und bei der Anzahl dieser Räder wird das wohl schwierig, noch dazu beim angezeigten E-Bike…
Nein, Polizei oder Staatsanwaltschaft müssen ihm nachweisen, dass er nicht Eigentümer ist. Auch dafür gibt es §1006 BGB. (Stichwort: gutgläubiger Erwerb, §932 BGB)
Wenn die Sachen, und danach sieht es in diesem Fall aus, aus Diebstahlshandlungen stammen, gibt es dazu Daten. Also mindestesn die Anzeige des Bestohlenen und die darin enthaltene Beschreibung, Seriennummer usw. Werden die ihm vorgehalten, muss er spätestens im Gerichtsverfahren den Nachweis führen, doch der Eigentümer oder berechtigte Besitzer zu sein.
Gibt es keine solche Daten und auch keine weiteren Indizien (Stichwort (dringender) Tatverdacht) und wird ihm auch sonst nicht nachgewiesen, dass er nicht der Eigentümer ist, wird ihm sein offensichtliches Eigentum (s. §1006 BGB) selbstredend wieder ausgehändigt.
Hehlerei kommt überhaupt nur in Frage, wenn ihm oder jemand anderem ein vorheriger Diebstahl (oder eine andere Vermögensstraftat, vgl. §259 StGB) an diesen Sachen nachgewiesen wurde. Hehlerei ist eine Anschlussstraftat.
Die Zahl mag Verdacht erregen, ein Beweis ist sie aber nicht.
16 Fahrräder aber man sieht hier nur drei
Da läuft was falsch
Unsere Tochter wurde auch das bike gestohlen. Danke
Am Fahrzeug welches Kennzeichen???
Ein amtliches.