Gimritzer Damm: Eilverfahren zum sofortigen Baubeginn möglich

Das könnte dich auch interessieren …

7 Antworten

  1. geraldo sagt:

    § 1: Der Dr. der Rechtswissenschaften hat immer Recht.
    § 2: Sollte der Dr. der Rechtswissenschaften einmal nicht Recht haben, so tritt unverzüglich § 1 in Kraft.

  2. saalespaziergänger sagt:

    Was soll das Gejammere der Stadspitze über die Klagen? Oder wer hat die Neubebauungen in den z.T. festgesetzten Überschwemmungsgebieten (HQ 100) genehmigt? Woher kommen denn die Klagen und wer kann es sich leisten?
    Falls es entlang der Saale nochmal regnen sollte, finden sich bestimmt noch mehr Kläger. Mann muss sie nur weiter bauen lassen, dann werden es immer mehr…

    • hallenser sagt:

      Stimmt, da waren Schrebergärten, das Grünland mußte also erst in Bauland umgewidmet werden, und da sollte man mal nach den Verantwortlichen suchen. Aber trotzden, bevor ich mir dort ein Haus, überlege ich doch vorher, wie hoch das Wasser kommen kann. Und wer sich die Hochwassermarken an der Giebichensteinbrücke ansieht,merkt sehr schnell, es kann noch viel höher steigen, auch ohne Deichneubau !
      Oder sind die Kläger ger nicht die Anwhner, sondern „Investoren“, die ihr Geld davonschwimmen sehen ?

  3. hallenser sagt:

    Gott sei Dank hat es das bundesrepublikanische Klagerecht nicht schon vor 185 Jahren gegeben, wir würden sonst vielleicht immer noch mit Postkutschen über Feldwege unterwegs sein, auch gegen die Eisenbahn hatte es damals klagen gegeben, aber das letzte Wort haben die Landesherren und nicht die Gerichte gesprochen.

    • geraldo sagt:

      Da wünscht sich einer die Monarchie zurück. Empfehlige Auswandern nach (ehemals Groß-)Britannien. Aber vorher Englisch pauken…

      • Sachverstand sagt:

        I wo, dass ginge einfacher. Per Gesetz eine Klausel festsetzen, dass bei solchen Projekten von allgemeine(m)r Interesse und Wichtigkeit, seitens der Kläger ein entsprechendes Fachgutachten vorzulegen ist. Damit sollte sich Vieles bereits im Vorfeld klären und erledigen.

      • hallenser sagt:

        nee, nurtwas mehr veranwortung für die Landesherren, so ist letztendlich der Richter der Buhmann der nur seine Paragraphen kennt, sonst wärs der „König“, sprich Mnisterpräsident mit all seinen Fachleuten.