Glockenkonzert: Halle will Montagsdemo wegbimmeln und darf nicht

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12 Antworten

  1. 10010110 sagt:

    50 Jahre lang Montagsdemos? Irgendwann weiß der doch selber nicht mehr, warum er das macht.
    Er will vielleicht als hallisches Original in die Geschichte eingehen? 😀

    • Fenton sagt:

      In einer Reihe mit dem Pfeifer und dem Klatscher ???
      Der Mann hat noch Ziele…

    • Wir schaffen das sagt:

      Das ist reine Vorsorge, um nicht in 1 oder 2 Jahren mit fadenscheinigen Begründungen abgewimmelt zu werden.

    • stekahal sagt:

      50 Jahre geht doch noch, es gab ja mal einen, der sich „Führer“ nannte und der hat Veranstaltungsplätze gleich für 1000 Jahre baunen lassen.
      Aber müssen solche Veranstaltungen immer auf den hauptplätzen einer Stadt stattfinden ? Fußballstadien wäredoch viel praktischer, da passen viel mehr Leute rein und es gibt keine Störungen durch Glockengeläut, Straßebahnen oder maktschreier.

  2. Storch Heinar sagt:

    Wenn der Führer wüsste, was für Heulsusen unsere vorzeige Neonazis geworden sind. Der Kleine kann einem fast leid tun.

  3. Fadamo sagt:

    Wer ein Konzert hören will,der sollte in die Konzerthalle gehen.Dafür wurden sie erschaffen.

  4. Wir schaffen das sagt:

    Blood and Honour ist in Deutschland seit 2000 verboten. Das ist inzwischen 18 Jahre her. Irgendwann kann man es doch auch mal gut sein lassen, statt es ständig wiederkäuen zu müssen.

    Auch ein gewisser Herr Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) hat einst mit Steinen geworfen, es nach seinem Sinneswandel jedoch sogar in den Bundestag geschafft.

    Ob man Liebich nun leiden kann oder nicht, es gibt einen Artikel 8 im Grundgesetz. Dieser Artikel gilt für jeden, auch für Liebich.

    Und wenn dieses Gebimmel nun gerade am Montag und gerade um 18 Uhr stattfinden muss, statt vielleicht Mittwoch um 17:30 Uhr, da könnte man schon Willkür unterstellen.

    Die Zeiten, in denen man politisch unbequeme Leute ruhig gestellt hat, sollten seit spätestens 1990 vorbei sein. Scheint aber nur theoretisch so zu sein.

  5. Hans Schmidt sagt:

    die Rechten haben das gleiche Recht zu demonstrieren, wie die Linken. Woher nimmt sich die veröffentliche Meinung eigentlich das Recht, zu entscheiden, wer demonstrieren darf und wer nicht? Sind die Linken am Ende wohl die wahren Antidemokraten? Dann haben wir ein Thema!!!

    • Tibor sagt:

      Das Verwaltungsgericht hat ein Entscheidung im Sinn der „veröffentliche Meinung“ getroffen. Was gibt es denn immer noch zu meckern? Zur Demo hingehen musst du schon noch selbst. Sonst bleibt es bei dem traurigen Häuflein.

  6. Zafon sagt:

    Nur ist bei Liebich bei weitem kein Sinneswandel zu erkennen, das ist der große Unterschied.

  7. Wilfried sagt:

    Liebich sollte arbeiten gehen, dann hätte er für solchen sinnfreien Quatsch keine Muße. Aber vielleicht zählte das dann noch unter Kinderarbeit oder Ausnutzung von Behinderten…

  8. stekahal sagt:

    Tja wir leben eben in einem Rechtsstaat und recht muß eben auch recht bleiben, wenn dabei auch manchmal der gesunde Menschenverstand auf der Strecke bleibt. Wo bleibt da das Hausrecht des Grundstückseigentümers ?
    Die Demos würden von selbst aufhören, wenn keiner mehr hingeht.