Grüne wollen Stadt den Grundstücksverkauf verbieten

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33 Antworten

  1. farbspektrum sagt:

    „Grüne“ und „verbieten“ hängen wie Kletten aneinander.

  2. Schuldensumpf sagt:

    Alles verscherbeln – und trotzdem im Schuldensumpf stecken bleiben. Wie hat man das nur geschafft. Und jetzt so ein Antrag. Wie wollen die Grünlinge denn da jemals wieder rauskommen? Oder wollen sie das garnicht?

  3. farbspektrum sagt:

    Wer investiert denn bei schlechten Kreditkonditionen in ein Erbpachtgrundstück?
    Wissen die überhaupt., was sie tun?
    Welche positiven Beispiele gibt es denn für städtische Erbpacht?

  4. mirror sagt:

    Die Frage, warum in Halle die Grundstücke in A-Lage weit unter Vergleichswerten von Erfurt oder Potsdam verscherbelt werden, ist spannender.
    Flächen mit Erbbaurecht oder im Eigentum versiegeln, macht für das Klima keinen Unterschied.

    • Frau L. sagt:

      „…warum in Halle die Grundstücke in A-Lage weit unter Vergleichswerten von Erfurt oder Potsdam verscherbelt werden…“. Die Marktlage ist eine andere. Erfurt und Potsdam sind Landeshauptstädte.

  5. Seb Gorka sagt:

    Keine Ahnung von Erbbaupacht oder den Preisen in Erfurt und Potsdam, von Demokratie offenbar auch noch nicht. Trotzdem wird immer wieder Blödsinn geschrieben…

  6. Kritiker sagt:

    Es ist problematisch den Verkauf pauschal zu verbieten. Zudem kauft die Stadt auch Grundstücke an.
    Grundstücksver- und Ankauf dienen den wirtschaftlichen Interessen der Stadt.
    Zudem, wie heir schon erwähnt, gibt es Investoren, welche ein Modell der Pacht ablehnen und auch Häuslebauer wollen ihr Haus mit Grundstück vererben und nicht nur das Haus, mit einer dann teueren Pacht, weil es neue pachtbeträge gibt, wie am Rosengarten.

    Das Problem hier, die intransparenten Verkäufe des OB, mit unzulässigen Stückelungen auf die unter 100.000,- Euro Grenze, um den Rat zu umgehen. Auch die Mittelverwendung aus den verkäufen bleiben immer etwas im Dunkeln, zumindest braucht der OB dieses Geld für eigene Herzensangelegenheiten, immer schön a Rat vorbei.

    Besser wäre doch ein Konzept, um die Transparenz der Immobilienbewirtschaftung zu erhöhen und die Mitbestimmung zu verbessern. Eine Möglichkeit könnte doch sein, dass zu jedem Verkauf auch ausreichend Grundstücke als Äquivalenz entgegenstehen. Verkauf und Ankauf sollten sich flächenmäßig und auch gewissermaßen wertmäßig aufwiegen. Will die Stadt ein Grundstück verkaufen, so muss sie sich bemühen ein entsprechendes Äuivalent zu erwerben.

    • Seb Gorka sagt:

      Es gibt die beachtliche Ansicht, dass eine Gemeinde ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten auf das absolute Minimum beschränken sollte. Also z.B. Papier für Steuer- und Gebührenbescheide und Strafzettel anschaffen oder in Mess- und Überwachungstechnik investieren. Der Grundstückshandel gehört jedenfalls nicht zur Hauptaufgabe einer Gebietskörperschaft. Auch der (Aus-)Verkauf von städtischen Grundstücken sollte eingeschränkt werden bzw. bleiben. Anders als manch ahnungsloser Hilfsgoogler meint, sind Investoren sehr wohl bereit, Erbbaupachtverträge abzuschließen. Besonders gern, wenn es die Option Kauf (die auch nur finanziert werden muss) gar nicht gibt.

      Die Idee, ein Grundstück nur zu verkaufen (oder zu erbbauverpachten), wenn gleichzeitig ein Äquivalent erworben werden kann, führt zum absoluten Stillstand, wirtschaftlich und auch logisch.

      • Kritiker sagt:

        Alles fast korrekt, aber es gibt in Halle allein einige Beispiele, wo Investoren klar angesagt haben, dass Pacht definitiv nicht Infrage kommt. Leider wissen das die gemeinen Bürger eben nicht. Öfters mal Ausschüssen beiwohnen hilft da schon mal.
        Die Bewirtschaftung ist keine Hauptaufgabe, aber eine zentrale Aufgabe. Vor allem wenn es um Investitionen für Gewerbe geht! Aber auch Schulen oder Kunst- und Kultur. Bei Letzterem wird Pacht oft bevorzugt.
        Bei Schulneubau z. B. nicht.
        Pacht ist eine gute Lösung, wo sie passt und angenommen wird, auch im Gewerbe. Aber eben nicht grundsätzlich.
        Letztere Idee des Äquivalent bezieht sich nicht auf Einzelverkauf, sondern in einer Summenbilanz über einen Zeitraum X. Herr Rive hat z. B. viel aufgekauft, welch andere OB wieder verkaufen konnten.

        • Gemeiner Bürger sagt:

          “ Leider wissen das die gemeinen Bürger eben nicht.“ Wie arrogant bist du denn? Dir wird dein Mistladen bald um die Ohren fliegen, losgetreten vom „gemeinen Bürger“! Du hälst dich wohl für gesalbt , oder was? Im Drachenblut gebadet? Schlechte Nachricht: reicht leider nicht!

      • Seb Gorka sagt:

        Sicher – ich schrieb es – ist Kauf die oftmals bevorzugte Variante für Investoren. Aber nur, solange es eben eine Wahl gibt. Niemand wird sich für die für ihn ungünstigere Variante entscheiden. Schon gar nicht aus Vernunft oder Nächstenliebe.

        Die Bewirtschaftung ist etwas anders als das Wirtschaften. Handel (mit Grundstücken) ist noch weiter weg von kommunalen Investitionen zugunsten des Privatgewerbes. Schulen werden in der Regel vom Land betrieben. Privatschulen werden nicht selten mit öffentlichen Mitteln gefördert. Da spielt es jedenfalls keine nennenswerte Rolle, ob das Grundstück gekauf oder „nur“ per Erbbaupachtvertrag im Bestand des Schulbetreibers ist.

        (Einfache) Pacht und Erbbaupacht unterscheiden sich auch nochmal.

        Deine Idee der „Äquivalenz“ hat nichts mit Äquivalenz zu tun. Wenn OB Wiegand verkauft, können andere OB wieder kaufen und die „Aquivalenz“ ist im Zeitraum X gleichermaßen gewahrt.

        Du hast Schwierigkeiten mit den grundlegenden Begriffen. Das lässt leider nur den Schluss zu, dass du mit den dahinterstehenden Konzepten und Prinzipien ebenfalls nicht vertraut bist. Deine Kritik geht nicht zuletzt deshalb abermals fehl, wenn auch der Ansatz durchaus begrüßenswert ist und ausbauwürdig erscheint.

        • Dein Lord sagt:

          Falsch! „Schulen werden in der Regel vom Land betrieben.“ = Quatsch

          Kommunal: Schule + Ausstattung. Land: Lehrerschaft. Stadt gründet, Land bestellt Personal. Solltest du wissen al s LVwA-Heinrich!

          • Seb Gorka sagt:

            Da hast du recht, Drachenlord. Träger ist in erster Linie die Gemeinde. Ich war gedanklich (nur) bei Schulneubau, weil es ja auch um Grundstückskauf bzw. -pacht durch Investoren geht, und habe da wohl Fördermittel/Zuschüsse für die Errichtung mit Unterhalt vermengt bzw. die Formulierung verhauen. Ich bin eben nur ein durchschnittlich gebildeter Blembo (und nun auch noch ein LVwA-Heinrich mit ALS), dem selten zugestimmt wird, aber dann ganz still.

        • kritiker sagt:

          Stimmt schon, nicht Bewirtschaftung sondern das Haushalten oder Wirtschaften mit Grundstücken.

          In Halle spielt das Thema privater Schulneubau und Pacht schon eine Rolle! Aber das wirst du ja eigentlich wissen.

          Anstatt „Äquivalenz“ könnte man das Wort Ausgleich oder Kompensation von Grundstücksflächen nehmen. Tatsache ist doch, man kann als Stadt nicht nur verkaufen, sondern sollte gleichzeitig bemüht sein auch Grundstücke zu erwerben. Verkaufen um zu konsumieren, hat seine Grenzen.
          Welche Konzepte fanden denn am Charlottenzentrum ihren Aufschlag? Mach 4 aus 1, um den Rat zu umgehen?

          Du hast schwierigkeiten zu akzeptieren, dass Pacht eben oftmals keine Alternative ist, da diese variante nicht akzeptiert wird. Beides hat seine Berechtigung, unter Beteiligung der Vertreter der Stadtbürger! Wutbürger sollten außenvor bleiben 🙂

          Der „gemeine Bürger“ versteht in diesem Zusammenhang das Wort „gemein“ nicht, ist wohl schon zu altertümlich?

          • Seb Gorka sagt:

            Am „Charlottenzentrum“ wurde nichts „aufgeschlagen“. Die einzelnen Grundstücke sind so aufgeteilt, wie sie es in den letzten 30 Jahren (und prinzipiell auch davor) waren. Grundstücksteilungen sind noch aufwändiger umzusetzen als Zusammenlegungen und weder gefordert, notwendig, noch sinnvoll.

            Wenn die Auswahlmöglichkeit zwischen kaufen und pachten besteht, wird sich die weit überwiegende Mehrzahl für den Kauf entscheiden. Deswegen lautet die Forderung, nur noch zu verpachten. Ausschließlich. Keine andere Wahl. Ich weiß, Deutsch ist nicht deine Muttersprache, aber nochmal wiederholen wir das bitte nicht!

            Das würde dann auch akzeptiert werden. Investoren wollen investieren und auch mit einem Erbbaurecht kann man spekulieren und Geld verdienen.

      • Stiller Beobachter sagt:

        Selten muß man Gorka zustimmen!

    • Torquemada sagt:

      Nur Geseier.ist das Das fängt an mit einer hirnlosen Stadträtin im Planungsausschuss (die sich erst noch beraten lassen musste um dann ein einziges Beispiel zu ihrer vollmundigen Behauptung einer Vielzahl von Ereignissen nachzuliefern), geht über dümmliche Aeusserungen im Finanzausschuss weiter und findet dann hier im Forum seinen Höhepunkt.

      Der OB hat hiermit gar nichts zu tun. Die teuere Pacht am Rosengarten beruht auf Interessen einer raffgierigen Stiftung mit christlichem Hintergrund deren Stiftungsratsposten gerne von sog. Stadträten übernommen werden und die auch gerne groß am Saaleufer „investiert“. Zu guterletzt wird vom Kritiker noch die Haushaltsdeckung, die bereits von Ratsfraktionen versaut wurde, versuchsweise sabotiert.

      Alle „Kritiker“-Ausführungen sind Quark. Nichts wird im Dunklen belassen. Alle Geschäfte des OB stehen in den Büchern. Die muss man lesen können. Alle Transaktionen sind 100% ok. Nur Hetzer behaupten Gegenteiliges. Versucht doch endlich mal eure Thesen zu beweisen – und scheitert .. so wie seinerzeit heutige Landes-SPD-Größen.

      Kritiker per Alias? Hetzerei – das trifft es eher!

  7. farbspektrum sagt:

    Ich zitiere mal Bruchstückhaft. Diese Bruchstücke ergeben aber ein Gesamtbild. Die Nachfrage nach Grundtsücken in Halle ist zudem nicht vergleichbar mt Frankfurt oder München.

    „die JLL seit 2016 in Deutschland durchgeführt hat, lagen in 4,5 % der Fälle Erbbaurechte zugrunde.“
    „In Deutschland kommt Erbbaurecht im Gewerbebereich häufig bei einer besonderen wirtschaftspolitischen, kulturhistorischen sowie gebietshoheitlichen Interessenslage zur Anwendung, bei Flug- und Bahnhöfen etwa, Häfen, ehemaligen Regierungssiedlungen oder Standort- und Wirtschaftsförderungen.“
    “ Speziell bei deutschen Investoren jedoch ist eine gewisse Skepsis wahrnehmbar“
    „Damit ergibt sich die Möglichkeit der zeitlich begrenzten Nutzung eines Grundstückes bei geringerer Kapitalbindung“
    “ Die aktuell in vielen Teilen Deutschlands – vor allem innerhalb der großen Ballungsgebiete und Wachstumsregionen – angespannten und hochpreisigen Immobilienmärkte werfen ein neues Licht auf das altbewährte Heilmittel ‚Erbbaurecht‘ und gelten zunehmend als Mittel der Politik zur Regulierung der Märkte.“
    Verlinken ist gut. Lesen und verstehen ist besser.

    • Seb Gorka sagt:

      Dann fang gleich damit an! Es ist nie verkehrt, aus Bruchstücken ein Gesamtbild zusammenzusetzen. Wenn du Hilfe benötigtst, kannst du ja fragen. Auch wenn das bedeutet, dass du entgegen deiner Überzeugung gar nicht unfehlbar bist.

    • Zukunft der Demokratie sagt:

      Farbi, deine Frage war aber grundsätzlich ,
      ,,Wer investiert denn bei schlechten Kreditkonditionen in ein Erbpachtgrundstück?“

      Die Konditionen kann man wie schon erwähnt, variabel und somit sogar Investor freundlich gestalten. Den Erbbauzins könnte die Stadt Halle sogar so senken, wie es die Städte Frankfurt, Hamburg oder Berlin inzwischen getan haben. Steht auch im Artikel und dabei muss man Halle nicht unbedingt mit Frankfurt vergleichen

      Im Artikel steht auch, allerdings weiter unten ,, „Auch ist der jährliche Erbbauzins bei vermieteten Objekten steuerlich als Aufwand absetzbar, während Investitionen in Grund und Boden nach deutschem Steuerrecht nicht abschreibungsfähig sind. Zusätzlich fallen Zahlungen von Erbbauzinsen nicht unter die steuerliche Schuldzinsengrenze, die sogenannte Zinsschranke für Unternehmen.“

      Verstanden?

      • farbspektrum sagt:

        Wenn ein Erpächter Pleite geht, hat die Bank eine Immobilie auf einem Grundstück am Hals, welches ihr nicht gehört.
        Du musst deinen eigenen Link lesen.
        „Wie Banken und Sparkassen eine Erbbaurechtsimmobilie bewerten, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab: Dazu gehören die Höhe der Erbbauzinses, die Laufzeit und die Regelungen für das Vertragsende. „Wenn der Vertrag noch lange läuft oder gute Verlängerungsmöglichkeiten bestehen, bewertet die Bank ein Erbbaurecht fast so wie ein Volleigentum. “
        „gute Verlängerungsmöglichkeiten “
        Schwammige Formulierung
        Wer kann denn voraussagen, welche Verhältnisse am Ende des Pachtauslaufes gelten.
        Ohne Verlängerung steht dem Eigentümer nur 2/3 des Wertes der Immobilie zu.

        • Zukunft der Demokratie sagt:

          Farbi ,vermutlich dann doch eher deine ,,schwammigen“ Argumente,der Text geht noch weiter und du solltest ihn auch bis zum Schluss lesen!

          ,,Dann erhalten Erbbaurechtsnehmer die gleichen Konditionen wie jeder andere“, weiß Hans-Christian Biallas.

          Man schließt im Übrigen Verträge, damit man an ihrem Ende bestimmte Verhältnisse geregelt hat. Wichtig, man sollte sich dann auch diese Verträge bis zum Schluss durchlesen! Besonders das Kleingedruckte, Anwälte können dabei durchaus sehr hilfreich sein!

          • farbspektrum sagt:

            Du musst schon mehr zitieren:
            „„Wenn der Vertrag noch lange läuft oder gute Verlängerungsmöglichkeiten bestehen, bewertet die Bank ein Erbbaurecht fast so wie ein Volleigentum. Dann erhalten Erbbaurechtsnehmer die gleichen Konditionen wie jeder andere“, weiß Hans-Christian Biallas.“
            Wenn.. wenn.. fast…

        • Zukunft der Demokratie sagt:

          Farbi, zumindest kann man schon auf 100 Jahre Erfahrungen aus dem Erbbaurecht zurückgreifen, was wohl mit den jetzt auslaufenden Verträgen geschieht?
          Wenn,Wenn, Fast ???
          http://wohnungswirtschaft-heute.de/2019-steigende-mieten-und-kaufpreise-machen-das-100-jahre-alte-erbbaurecht-als-kaufalternative-so-aktuell-wie-nie/

          Fakt ist, das dieses Instrument wieder an kommunalpolitischer Bedeutung gewinnt!
          Es vorrangig und mit attraktiven Konditionen anzubieten, bietet aber mehr flexible Möglichkeiten um schnell auf Anfragen städtebaulich wertvolle und interessante Angebote privater Investoren zu reagieren, als aktuell ein grundsätzliches Verbot von Grundstücksverkäufen. Es kommt, wie vor 100 Jahren sicherlich auch schon, immer auf die Konditionen an!

  8. farbspektrum sagt:

    Die Investoren schlagen sich geradezu um Halle.
    https://www.halle-investvision.de/riebeckplatz
    Tja, hätte man die Grundstücke als Erbbaurecht ausgeschrieben…

    Bloß nicht verschleudern.
    75 Jahre konnte man sie vor Spekulanten bewahren.

    • Seb Gorka sagt:

      Man schreibt weder Grundstücke aus, noch schreibt man etwas als Erbbaurecht aus. Versuch doch wenigstens die Begriffe richtig in einem Satz zu verwenden, wenn du schon nicht weißt, was sie bedeuten.

      • farbspektrum sagt:

        Wäre doch schon, wenn du wenigstens etwas hier lernen würdest. Die Teilnahme hier ist nicht nur kostenlos, sondern umsonst.
        „Die Stadt Halle soll künftig keine Grundstücke mehr verkaufen, sondern nur noch per Erbbaupacht vergeben“

        • Seb Gorka sagt:

          Verkaufen und ausschreiben sind schon unterschiedliche Dinge, wie auch ein Erbbaurecht etwas anderes ist als die Vergabe eines Erbbaurechts. Das gilt in orthografischer, grammatischer und auch in inhaltlicher Betrachtungsweise.

  9. Kritiker sagt:

    „Ich mag Philosophen nicht, die das Haar auf fremden Köpfen spalten. Noch dazu mit einem Beil.“

    Stanislaw Jerzy