Haben Corona-Auflagen Auswirkungen auf den Stadtrat?

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4 Antworten

  1. mirror sagt:

    Wie kann man nur über die Durchführung des nächsten Stadtrats nachdenken und gleichzeitg alle Versammlungen verbieten?
    Stadtrat nur wenn alle Stadträte zuvor getestet wurden.

    • As sagt:

      Eben. Genauso! Es gibt jetzt nichts wichtigeres als die Zeit zu überstehen und zwar gesund so weit möglich. Alles andere danach!

    • Z.WangsVer.Walter sagt:

      So einfach ist das nicht. Nach KVG LSA §52 (1) sind die Sitzungen der Vertretung öffentlich! Zuschauer darf man demnach nicht aussperren. Lediglich nichtöffentlich könnte man tagen. So dann aber TOPs behandelt werden, die dem Nichtöffentlichkeitskatalog nach KVG nicht unterliegen, wären die gefassten Beschlüsse angreifbar.

      OB Wiegand weiss, daß es in diesen Fragen harte Opposition gibt. Er tut gut daran, sich auf Unabweisbarkeiten zu beschränken, wenn er das Recht der Öffentlichkeit beschneiden will/soll/muss! Die Fraktionsvorsitzenden werden nur zum Abnicken gebraucht. Die TO setzen im Einvernehmen der OB und Frau Stadtratsvorsitzende fest.

  2. Kritiker sagt:

    Bei aller Virenkrise. Die Rechtsordnung und die Demokratie darf nicht ausgehebelt werden. Entweder es werden beschlüsse so gefasst, wie es im gesetz steht oder eben keine Beschlüsse!

    Es kann ja nicht sein, dass ggf. die Coronakrise dazu führen, dass Stadtratsbeschlüsse per Order des OB/Verwaltung verfasst werden!