Hakenkreuz an der Jüdischen Gemeinde: Ermittlungen gegen Polizisten – Beweise vernichtet?

24 Antworten

  1. g sagt:

    welcher depp meldet denn bitte ein Zellstoffknäuel auf dem Fußweg welches evtl in seiner linken phantasie wie ein hakenkreuz aussieht … gelangweilte berufsdemokraten ??
    die Polizisten haben sicherlich nix gesehen … weil sie einfach phantasielos sind .. die armen

  2. Hans G. sagt:

    Gibt es dazu auch eine genauere Schilderung? Das klingt gerade nach Aktionismus pur.

    • Lesezirkel Halle sagt:

      Das ist eine der längsten Polizemeldungen, die hier veröffentlich wurden. Was ist denn noch unklar?

      • Hans G. sagt:

        Also nachdem was hier steht, war der Fehler des Polizisten auf ein Taschentuch zu treten. Mir fehlt die Erkenntnis ob es wenigstens ansatzweise Absicht war und ob das Hakenkreuz dort zu erkennen war. Sie können ja gerne mal eine beliebige andere zweidimensionale Form aus einem Taschentuch basteln und auf den Boden legen und schauen was passiert. Bis jetzt klingt es nach Hysterie.

        • eseppelt sagt:

          Er hat drauf getreten, es entfernt und der zentrale gemeldet, da wäre nix…. Hysterie? Vertuschung?

          • Hans G. sagt:

            Nicht so aggressiv, da liegen eben Welten dazwischen. Wie Du schon sagst, er könnte tatsächlich absichtlich versucht haben etwas zu vertuschen oder man macht aus einer Mücke einen Elefanten, danach klingt die kurze Schilderung für mich im Moment(!) . Deswegen die Nachfrage.

        • Lesezirkel Halle sagt:

          Es ist viel Text, aber mit ein wenig Ausdauer findet man:

          „Ein Hakenkreuz habe er nicht finden können. Die Videoaufnahmen beweisen das Gegenteil. Gegen den betreffenden Polizeibeamten wurden unverzüglich strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts der Strafvereitlung im Amt eingeleitet.“

          Viel Spaß weiterhin beim Taschentuch auslegen!

  3. 10010110 sagt:

    Ich habe Fragen:

    Wer war Zeuge des Vorfalls, bzw. hat den Vorfall der Polizei gemeldet? War dieser Zeuge nicht mehr vor Ort? Und wenn ja, warum? Wenn die Überwachungskamera den Polizisten, der auf das Tuch getreten ist, gefilmt hat, müsste sie dann nicht auch den eigentlichen Täter gefilmt haben?

  4. Sazi sagt:

    Wer war Zeuge des Vorfalls, bzw. hat den Vorfall der Polizei gemeldet?
    – Das dürfte der Polizei bekannt sein. Die Öffentlichkeit wird es wohl zurecht nicht erfahren.
    War dieser Zeuge nicht mehr vor Ort?
    – Wieso muss ein Zeuge vor Ort bleiben? Nein!
    Und wenn ja, warum?
    – Und wenn nein? Unterstellst du hier etwas?
    Wenn die Überwachungskamera den Polizisten, der auf das Tuch getreten ist, gefilmt hat, müsste sie dann nicht auch den eigentlichen Täter gefilmt haben?
    – Nicht zwingend. Es kommt darauf an, welchen Bereich die Kamera abgedeckt hat. Man kann so etwas auch von außerhalb des Kamerabereichs dort hinwerfen. Wenn man beispielsweise nicht erkannt werden will. Oder man begibt sich in „Deckung“ hinter anderen Passanten. Möglichkeiten gibt es viele. Aber vielleicht wurde der Täter auch gefilmt. Steht ja nirgends, daß es nicht so ist.

    Beantwortet das deine Fragen? Nicht daß sie direkt etwas mit dem Artikel hier zu tun haben, der ja das Fehlerverhalten des Polizisten zum Thema hat. Aber ich habe auch eine Frage, die sogar zum Artikel passt.

    Wie erklärst du dir, daß auf den Videoaufnahmen scheinbar andere Tatsachen zu sehen sind, als der Polizist zu Protokoll gab?

  5. Albertinum sagt:

    das ist ja mal wieder ein gefundenes Fressen für Quade&Striegel!

    Was wäre, wenn es sich wie folgt zugetragen hätte: Linke Aktionisten legen in Sichtweite von Videoüberwachung ein Taschentuch ab, das irgendwelche Zeichen enthält und rufen die Polizei an. Der Polizeibeamte findet das Taschentuch, erkennt kein Hakenkreuz und wirft es weg, weil es ja nachweislich kein Beweisstück ist.

    Mal ehrlich. welches Interesse sollte der Polizist haben, ein Taschentuch mit Hakenkreuz zu vertuschen?

    Eine gelungene Aktion linker Antifa-Aktivisten. Und Quade&Striegel können im Rahmen der aktuellen Polizei/Rassissmus-Thematik diese Hakenkreuz-Causa dazupacken. Einfach nur widerlich. Wenn es sich so zugetragen hat.

  6. Freddy sagt:

    Der Herr Striegel (Fahrerflucht 2017) hat ja wie immer einen Kommentar beizutragen. Eine Straftat, aber Politiker können sich so was erlauben. Mein Arbeitgeber hätte mich entlassen.

  7. Hornisse sagt:

    Doofe Kommentare, doofe Aktion.

  8. Gabelsberg sagt:

    Eine Straftat, welche bereits begangen wurde, die kann man im Nachhinein doch gar nicht vereiteln.

    • eseppelt sagt:

      Er hat gemeldet, da wäre kein Hakenkreuz, also keine Straftat.

    • Andreas sagt:

      Dann lies mal §258 StGB. Nicht die Straftat wird vereitelt, sondern die Strafe (für die Straftat) wird vereitelt. Für Amtsträger kommt die schärfere Strafe des §258a StGB in Frage.

      Wer eine Straftat vereitelt, wird in der Regel beglückwünscht, manchmal sogar belohnt. Für Polizisten gehört es zur Dienstpflicht.