Handwerkskammer Halle: Zweigeteiltes Bild bei der Sanierungspflicht von Gebäuden 

Foto: Handwerkskammer Halle
Handwerkskammer Halle

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  1. Ah sagt:

    Die sollten uns nicht bevormunden

  2. schöne neue Welt sagt:

    Die neue EU-Parlamentsentscheidung sorgt für die Abschaffung von persönlichem Hauseigentum, Wohnungen, die diesen Standards nicht entsprechen, dürfen zukünftig weder bewohnt noch vermietet noch verkauft werden.
    Durch den Zwang zur Sanierung der bestehenden Häuser werden zwangsläufig die Mieten steigen. An den Sanierungen werden zwar auch Handwerker verdienen und es werden Arbeitsplätze geschaffen, den Löwenanteil werden aber die Großkonzerne einstreifen, die das zu verbauende Material für die Sanierungen produzieren.
    Die Sanierungen der ältesten Häuser müssten praktisch sofort in Angriff genommen werden. Bisher ist Energieklasse G noch zulässig, bis 2030 muss Klasse F und bis spätestens 2033 muss sogar die Energieeffizienzklasse E erreicht werden. Dabei geht es um Millionen von Häuser, wobei bei vielen die schrittweise Sanierung gar nicht möglich sein wird. Bei einem großen Teil des Altbestandes wird die bis 2050 angestrebte Nullemission gar nicht erreichbar sein, sodass sie spätestens ab 2040 nicht mehr bewohnt werden dürfen, in Deutschland wird es schon 2033 bereits 3 Millionen Häuser betreffen.