Handy am Steuer, Essen während der Fahrt: Schwerpunktkontrollen der Polizei in Halle

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7 Antworten

  1. Kutschbock sagt:

    Ob es wohl zum Thema Essen eine gesetzliche Grundlage gibt die dies verbietet wage ich zu bezweifeln. Auch wenn man dazu immer verschiedene Gesetze und Verordnungen ins Gespräch bringen möchte.

  2. Wilfried sagt:

    Essen, Trinken, Rauchen, Radio bedienen sind nicht verboten…

  3. Schulze sagt:

    Hat auch niemand behauptet.

  4. Keine Kopfhörer im Strassenverkehr ! sagt:

    Mittwoch gegen 18.00 beim Aldi in Schkeuditz einkaufen. Beim rausfahren auf die Merseburger Strasse kam mir ein Typ im Auto entgegen mit riesigen goldenen Kopfhörern.Der muss irgendwelche „schlimme Musik“ gehört haben weil er mit dem Kopf sehr heftig im Rhytmus wackelte….Solchen Spasten sollte man den Führerschein abnehmen !!

  5. Fritz sagt:

    Auch bei Volksmusik kann man mit dem Kopf wackeln 🙂
    Und dann müsste man ja auch einigen Fahrradfahren den Führerschein ( falls sie diesen besitzen) abnehmen…die haben nämlich öfter Kopfhörer auf als Autofahrer. Nur in welcher Lautstärke? Es gilt: In § 23 Abs. 1 StVO steht: Dein Gehör darf im Straßenverkehr nicht durch technische Geräte beeinflusst werden. Kopfhörer sind aber grundsätzlich nicht verboten. Es kommt immer auf die Lautstärke und die mögliche Ablenkung an…

    • Radfuchs sagt:

      Nicht dass ich Kopfhörer im Straßenverkehr sinnvoll fände. Aber dass Radfahrer sie öfter benutzen als Autofahrer, hat einen sachlichen Grund.

      • ???? sagt:

        Wenn ich an einer Ampel auf grün warte (als Autofahrer) und mein Radio von einem anderen übertönt wird, das 3 Autos hinter mir steht, finde ich auch nicht gut.