Heute vor 75 Jahren endete der 2. Weltkrieg in Halle – Kirchenglocken läuten

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21 Antworten

  1. Fadamo sagt:

    Sind das nicht die Besatzer ? Befreier gehen nach getaner Arbeit, wieder nach Hause und bleiben nicht in ein fremdes Land .

    • lausbübchen sagt:

      Klar, dass die Nazis von der Unipforte sowas ablassen. Wer halt nix draufhat, weil der IQ fehlt, der wird halt nur Wachmann an der Uni

      • k.hädicke sagt:

        vorsicht!
        ein nazi kann einen kleinen, mittleren oder auchmal einen höheren IQ haben. der IQ schützt leider nicht gegen nazismus, gewaltbereitschaft, fanatismus etc. …
        und es braucht auch keinen nazi, um gewalttätig zu sein. heilsbringer gab es in allen landen und religionen schon.
        die USA „befriedet“ z.B. auch heute noch gern die welt.

        • fadämlich sagt:

          In diesem konkreten Fall bestehen keinerlei Bedenken, dass auch nur ein mittlerer IQ vorhanden ist!

      • Fadamo sagt:

        Warum wandert du nicht nach Amerika aus, da kannst Sabbern, wie du willst

    • Beerhunter sagt:

      wusste gar nicht das wir eine amerikanische Garnison hatten.Oder waren das alles als Russen verkleidete Ami´s die unsere Strassen mit ihren Panzer´n kaputtgefahren haben? Kommt mal wieder runter. Definitiv haben die Amis sich besser verhalten als unsere russischen“ Befreier“.(Vergewaltigung,Mord…)

  2. klaus sagt:

    Hmmm, wo sind sie denn? Habe jetzt die halbe Stadt durchsucht, aber keine Amis gefunden.
    Selbst die Rote Armee ist 1991 verschwunden.

    Kannst Du mir also verraten wo sich die Amerikaner in Halle versteckt halten?

  3. MM223 sagt:

    Es endete nicht nur der 2. Weltkrieg an diesen Tag in dieser Stadt, sondern auch eines der dunkelsten Kapitel der Geschichte dieser Stadt und dieses Landes. Die Hoffnung von einer Diktatur nun in eine Demokratie zu kommen war kurz. erst 1989 erkämpften sich die Menschen dieser Stadt ihre demokratischen Grundrechte, welche dann 2020 wieder in großen Teilen verloren gingen.

    • Graf L sagt:

      Huch! Welche demokratischen Grundrechte sind dir denn in diesem Jahr in großen Teilen verloren gegangen?

      • Umnachtet sagt:

        Hast Du nichts mitbekommen?

        Bürgerrechtler und Datenschützer sehen die aktuelle Außerkraftsetzung unserer Grundrechte kritisch (etwa GFF 23.3.2020 oder BFDI 24.3.2020). Die Juristin Jessica Hamed zählt in der Frankfurter Rundschau die zahlreichen Freiheitsgrundrechte auf, die verletzt werden (FR 26.3.2020). Das betrifft in erster Linie die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Grundgesetz), der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz). Eingeschränkt ist auch das Briefgeheimnis und das Post- und Fernmeldegeheimnis, denn schriftliche Mitteilungen von infizierten Personen können durch Behörden oder medizinischen Stellen gelesen und ausgewertet werden. Eingeschränkt ist weiter die Unverletzlichkeit der Wohnung, denn ein Arzt darf einen Infizierten, der sich in Quarantäne befindet, zwangsweise in dessen Wohnung aufsuchen und behandeln.

        Selbst das Demonstrationsrecht wurde in einigen Bundesländern außer Kraft gesetzt – der letzte Hebel, den die Bürger noch haben, um ihre Meinung öffentlich auszudrücken. Bundesweit wurden Demonstrationen unterbunden, selbst wenn sie sich an die Abstandsregeln hielten (taz 6.4.2020). Schon der Aufruf zu einer Demonstration konnte Verhaftung und Hausdurchsuchung nach sich ziehen (Focus 4.4.2020). Erst Mitte April wurde ein generelles Demonstrationsverbot vom Bundesverfassungsgericht für illegal erklärt (dw 16.4.2020).

        Es gab auch Versuche, Meinungsfreiheit und Wissenschaftsfreiheit zur Disposition zu stellen, etwa wurde die Forderung laut, es müsse verboten werden, öffentlich unwahre Behauptungen über die Versorgungslage der Bevölkerung, die medizinische Versorgung oder Ursache, Ansteckungswege, Diagnose und Therapie der Erkrankung Covid-19 zu verbreiten, (siehe z.B. SPIEGEL Online 17.3.2020). Soziale Netzwerke wie Facebook, Youtube, Twitter oder Tiktok haben ein gemeinsames Vorgehen gegen Falschinformationen beschlossen: „Faktenprüfer“ durchforsten die Plattformen nach Falschinformationen, „vertrauenswürdige“ Informationen von Behörden sollen bevorzugt behandelt werden (NZZ 26.3.2020). Der nächste Schritt könnte die Einrichtung eines Orwell’schen Wahrheitsministeriums sein.

        • Graf L sagt:

          Vorübergehende, gerechtfertigte Einschränkung und Abschaffung sind das Gleiche. Ist notiert.

          Vermeintliche Versuche und tatsächliche Umsetzung sind ebenfalls identisch. Ist auch notiert.

          Vielleicht solltest du mal das Licht anmachen. Dann ist das mit deiner Umnachtung nicht mehr ganz so dramatisch.

          • Felix sagt:

            Ich würde gerne von den Kritikern Lösungsvorschläge hören, wie man die Gesundheit der Menschen und das hemmungslose Ausleben der Freiheitsrechte unter einen Hut bekommt. Wenn Freiheit heisst, ich darf tun und lassen was ich will und für meine 1st World Luxus Annehmlichkeiten müssen eben ein paar Leute mehr auf der Strecke bleiben, dann ist eine Einschränkung wie jetzt geradezu geboten ! Es kann doch nicht sein, dass wir Gefahr laufen, dass Krankenhäuser und Personal an die Belastungsgrenze stoßen (Bilder aus New York und Italien kennen wir ja) nur weil ein paar Leute nach Konzerten, Fußballspielen und sinnlos-Konsum schreien.

        • Sachverstand sagt:

          Ich sehe die Außerkraftsetzung unserer Grundrechte auf eine intakte Umwelt als Grundlage allen Lebens auf diesem Planeten, ebenfalls kritisch. Aber na klar, mit lautem Hurra sehenden Auges in Höchstgeschwindigkeit vor die Wand. Hauptsache grundrechtlich abgesichert und am besten noch gerichtlich bestätigt! Da stirbt es sich doch gleich viiieeel angenehmer.

      • schroeter1a sagt:

        Nun eben nicht dieses Jahr.
        Artikel 2 — Recht auf Leben

        Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist.
        Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
        jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
        jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
        einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.

      • GG2020 sagt:

        @graf L z.B. Freiheit der Berufsausübung, Reisefreiheit, Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Kunstfreiheit,

        • Graf L sagt:

          Verloren? Unwiederbringlich? Oder doch nur ein paar Tage lang eingeschränkt?

          Einschränkungen all der aufgezählten Rechte sind grundsätzlich (und grundgesetzlich) möglich. Müsste auch in der 2020er Ausgabe zu finden sein. Noch gar nicht reingesehen, stimmts?

          • GG2020 sagt:

            @graf l. „Wer bereit ist, Freiheit zu opfern, um Sicherheit zu gewinnen, verdient weder das eine noch das andere, und wird am Ende beides verlieren.“ (Bejamin Franklin)

          • Graf L sagt:

            Das Grundgesetz ist von 1949.

  4. schroeter1a sagt:

    Europäische Menschenrechtskonvention

  5. Beerhunter sagt:

    Es ging doch im Artikel um die Befreiung durch die Alliierten ?aber immer wieder schön zu sehen wie leicht sich Menschen davon ablenken lassen???erst Mal Parolen raushauen und schauen was passiert !