Hilfe für die Gastronomen: Stadt erlässt Sondernutzungsgebühr

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11 Antworten

  1. Der Bern[har]d sagt:

    Das Defizit ist noch zu klein? So lasst es uns doch noch vergrößern! In 6,5 Jahren bin ich ja weg – meine Schulden sollen euch aber bleiben! Als Erinnerung. Bitteschön.

    • nachgerechnet sagt:

      Gewerbesteuer > Sondernutzungsgebühr

      • voll verrechnet sagt:

        Die Gewerbesteuer für 2020 wird gewaltig abfallen. Von den avisierten ca. 70Mio. könnten ganz schnell nur noch 25% auflaufen. Der Grund: Gewerbesteuer wird ausschließlich auf den Gewinn erhoben. Wenn ein von obigen Ankündigungen begünstigter Gastrobetrieb Gewinn für 2020 ausweisen sollte, dann hat er sich schlicht verrechnet! (Mehrere Wochen Kosten bei nahezu null Einnahmen.) Deswegen stundet die Stadt bereits auf Antrag die Gewerbesteuervorausszahlungen – die wissen, daß sie für dieses Jahr kaum was kriegen.

        Die Sondernutzungsgebühr fließt sofort und unmittelbar in die Stadteinnahmen ein. Diese Einnahmen aus Gebühren waren bereits geplant. Deren Aussetzung vergrößert die Mindereinnahmen der Stadt nur weiter. Dem Gewerbsteueraufkommen hilft der Verzicht eher nicht.

        Aufgrund glorreichen Wirkens von RRG wird weiterhin aus dem Vollen geschöpft und unsinnig Geld verballert werden. Einnahmen werden dagegen gekürzt oder aufgegeben. Klasse, das passt schon prima!

        Deine Relationenbemerkung gilt für übliche Jahre – nicht für dieses laufende Haushaltsjahr. Die Art der Äußerung zeigt, daß Du von Haushaltsführung und Steuerrecht keine Ahnung hast. Nichtmal Argumente. Nichts. Nur heiße Luft!

        • nachgerechnet sagt:

          17.5 Mio > Sondernutzungsgebühr

        • Revoluzzer sagt:

          Andere belehren wollen, aber selbst weder von Steuerrecht noch von Grammatik Ahnung haben!! Gewerbesteuervorauszahlungen ergeben sich immer automatisch aus Körperschaftssteuervorauszahlungen (bei einer GmbH z.B.)!! Und diese widerum setzt das Finanzamt fest! Wenn das Finanzamt die Körperschaftssteuervorauszahlungen auf 0 reduziert (auf Antrag), dann wird automatisch die Gewerbesteuervorauszahlung auf 0 reduziert!! Gewerbesteuervorauszahlungen können somit auch nicht gestundet werden, sondern nur jetzt fällige Zahlungen!

          • Dümmer gehts immer! sagt:

            Hahaha, der Hilfsheizer nennt sich jetzt Revoluzzer!
            Hier: https://dubisthalle.de/corona-hilfen-fuer-firmen-halle-stundet-die-steuern
            Stundung: „Bei der Stundung wird die Fälligkeit einer Forderung oder von einzelnen Tilgungszeitpunkten hinausgeschoben …“ https://de.wikipedia.org/wiki/Stundung

            Das Ding ging dann wohl nach hinten los. Welch ein Rohrkrepierer! Aber das große Maul. Wollte bestimmt auch in den Stadtrat, hats aber nicht gepackt! Besser so, die Inkompetenz dort ist schon hoch genug.

          • Revoluzzer? Lampenputzer! sagt:

            Ouhh! Kein Satz ohne Ausrufezeichen. Welch ein Druck musste da abgebaut werden? Und dann noch von Grammatik schwafeln. Na Revoluzzer halt, die können ja meistens jarnüscht ausser fordern. Da passen dann auch Doppelausrufezeichen. Welch eine Show! Erich Mühsams Lampenputzer lässt grüssen!

          • Voll daneben! sagt:

            Welch ein kruder Müll! Körperschaftssteuer wird nur von Körperschaften entrichtet. In Halle gibt es aber auch viele Gewerbetreibende, die nur mit Gewerbeschein arbeiten. Die werden nicht mit Körperschaftssteuer belegt. Damit ist Dein Beitrag schon voll daneben. Man könnte jetzt weiter analysieren, das würde noch peinlicher. Naja, dein Name „Revoluzzer“ sagt ja alles. Schade um jedes weitere Wort.

          • voll verrechnet sagt:

            Sehr geehrter „Revoluzzer“,
            selten habe ich so eine dämliche Reaktion auf einen Post gesehen.

            Erlauben Sie mir, Ihnen die städtischen Aussagen zur Sache zu zeigen!

            1) Halle.de, 6.4.2020, „Corona-Lage: Informationen für Gewerbetreibende
            (halle.de/ps) Die Vorauszahlungen der Gewerbesteuern für 2020 werden auf Antrag des Gewerbetreibenden unbürokratisch angepasst, d.h. neu festgesetzt. Eine Stundung/Ratenzahlung ist dann nicht notwendig. Alle anderen Gewerbesteuerforderungen werden auf Antrag zinslos gestundet.“ (https://www.halle.de/de/Verwaltung/Presseportal/Nachrichten/?NewsID=45486&Page=1)

            2) Halle.de, 4./5.5.2020, „Zur Wirtschaft:
            Die Stadt Halle (Saale) unterstützt die Unternehmen im Stadtgebiet mit Steuervergünstigungen. So werden auf Antrag keine Vorauszahlungen für Gewerbesteuern fällig. Zudem sind zinslose Stundungen möglich.“ (https://www.halle.de/de/Verwaltung/Presseportal/Nachrichten/index.aspx?NewsID=45334)

            Man beachte auch die Veränderung in den Aussagen. Auch bei der Stadt sucht man nach gangbaren Wegen. Ab und an korrigiert man sich. Aktuell bietet man öffentlich Stundungen an. Damit ist hoffentlich klar, was die Stadt tut, zumindest, was sie offiziell darüber verlautbaren läßt. Und genau dort muß man sie abholen. Und nicht im Spezialfall Körperschaftssteuer einer theoretischen XYZ-GmbH mit Revoluzzer-Geschäftsführer o.ä., die überdies nur bei Körperschaften und nicht bei z.B. Gewerbescheininhabern erhoben wird.

            Gerne belehre ich auch solche Halb- bis Nullwisser wie Sie. Ich teile sogar meine Quellen. Immer wieder gerne. Ich rate Ihnen jedoch dringend, erst ein wenig zu lernen und sich orientieren, bevor Sie hier aus Ihrer beschränkten Lebenserfahrung Allgemeingültiges konstruieren.

            Und: Ihre Revoluzzion möge uns bitte erspart bleiben.

  2. Regimenter sagt:

    Voll verrechnet.Hast dich jetzt mit deinen langen hoch wichtigen Infos in den Vordergrund gedrängt. Nächtes mat in Kurzfassung bitte.