Höchststrafe: Besondere Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung für den Attentäter von Halle
Das Urteil um den Terroranschlag von Halle vom 9. Oktober 2019 ist gefallen. Das Oberlandesgericht hat den Angeklagten schuldig gesprochen und die Höchststrafe verhängt: lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Es wurde eine besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Der Mann hatte versucht, in eine jüdische Synagoge einzudringen. Als das nicht gelang, erschoss er auf dem Fußweg vor der Synagoge eine Frau und in einem Döner-Imbiss einen jungen Mann. Auf seiner Flucht verletzte er weitere Menschen. Seine Tat übertrug er per Livestream ins Internet.
Es gab 26 Verhandlungstage und 45 Nebenkläger. Der Prozess wurde im Landgericht Magdeburg verhandelt, weil am Oberlandesgericht in Naumburg nicht ausreichend Plätze zur Verfügung standen.
Verurteilt wegen: Mord an zwei Personen, Versuchter Mord an 51 Menschen in der Synagoge, versuchter Mord an vier weiteren Personen, Raub und weitere Delikte.
Wenn die Justiz mal immer so flott wäre.. Da könnte der abgestochene in Dresden ja noch leben.
Die Mauer könnte auch noch stehen. Hat genauso wenig damit zu tun. Du willst wieder nur auf deinen Atnisemitismus aufmerksam machen. Das musst du aber nicht. Den erkennt man auch so.
Oh sorry.. Ich hatte gerade die „besonderen“ Menschen mit dem einfachen Dresdner touristenpöbel gleichgesetzt.. Sorry nochmal.. Mein Fehler
Nun machst du es wieder überdeutlich, kleiner Judenhasser. Geht dir wenigstens einer ab dabei?
Alles andere hätte einen auch gewundert.
Ekelhaftes Schwein.
Das Urteil ist fast schon das Mindeste was es für dieses Subjekt geben kann.
Es geht noch mehr? Was denn?
Genau so.
Sehr gut.
Gut so! Dennoch bleiben Fragen nach Hinterleute offen. Ob diese offenen Fragen jemals beantwortet bzw. geklärt werden?
Diese Frage nach den Hintermännern wird NIE geklärt werden, weil es hier KEINE gab und gibt. Klar er kann sich im Internet radikalisiert haben. Die Tat kann man zum Beispiel in dieser Hinsicht nicht mit dem Mord an Lübke vergleichen, wo es Hintermänner gab. Der Attentäter von Halle war eben nur ein Einzeltäter, der seine Tat alleine vorbereite.
Und das weißt Du jetzt genau woher? Es gab genug Idioten und Gleichgesinnte, die ihm im Netz Beifall zollten!
Na was denn sonst ihr Richter, endlich habt ihr mal Recht gesprochen
Ich sehe schon: du bist Experte vom Hörensagen.
Totalversager müssen hart bestraft werden!
doppeldeutige und missverständliche Aussage …
Was würdest du denn gerne missverstehen?
Für solche Leute gibt es eigentlich keine Höchststrafe gehören in die Gaskammer. Aber trotzdem ein angemessenes Urteil
Da sieht man was zu hohe CO2 Konzentration mit dem Gehirn anrichtet. Nehmen Sie ruhig ab und zu Ihre Maske ab. Wenn Sie dann immer noch Gaskammern in Deutschland sehen ist der Schaden irreparable
Meinungen mit Gaskammer mit Bezug auf Bestrafung gehören m. E. nach nicht in diesen Chat.
Natürlich wäre die Todesstrafe angemessen – wie bei jedem anderen Mord auch! So liegt der ewig dem Steuerzahler auf der Tasche.