Höchststrafe für den Attentäter von Halle: so begründet das Gericht sein Urteil
Am heutigen Montag hat der 1. Staatsschutzsenat des Oberlandesgericht den Attentäter vom 9.10.2019 zu Höchststrafe verteilt.
Stephan B. erhielt eine lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Der Senat hat die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Zudem wurde die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet.
Verurteilt wurde er wegen:
- Mordes in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit versuchtem Mord in vier tateinheitlich zusammentreffenden Fällen,
- versuchten Mordes in 51 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen,
- versuchten Mordes in 5 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen,
- versuchten Mordes in 2 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen,
- versuchten Mordes in 2 Fällen,
- versuchten Mordes in 2 Fällen, jeweils in Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung,
- besonders schwerer räuberischer Erpressung,
- fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und mit verbotenem Kraftfahrzeugrennen sowie
- Volksverhetzung in 2 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen
Zur Erläuterung:
1.
Die Schuldsprüche lassen sich in der obigen Reihenfolge stichwortartig wie folgt zuordnen:
- Mord an Jana L. und Kevin S., letzterer in Tateinheit mit versuchtem Mord an den Gästen und Bediensteten des Kiez-Döner
- versuchter Mord an den Besuchern der Synagoge (51 Fälle)
- versuchter Mord an den Polizeibeamten (5 Fälle)
- versuchter Mord an zwei Passanten in der Schillerstraße (2 Fälle in Tateinheit)
- versuchter Mord an einem Autofahrer in der Humboldtstraße und einem Passanten in der Schillerstraße
- versuchter Mord etc. an Frau Z. und Herrn M. in Wiedersdorf, jeweils verbunden mit deren Verletzung und dem Versuch, sie zur Herausgabe des Pkw zu zwingen
- räuberische Erpressung des Taxis von den Brüdern W. in Wiedersdorf
- fahrlässige Körperverletzung etc. durch Verletzung des Passanten auf der Magdeburger Straße in Halle
- Volkverhetzende Äußerungen beim Eintreffen des Angeklagten in Halle
2.
Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld hat zur Folge, dass nicht bereits nach einer Haftdauer von 15 Jahren mit einer Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung zu rechnen ist. Auch bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist eine solche Aussetzung der Reststrafe nämlich möglich, wenn
- fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,
- dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann und
- nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet.
- Die dann zur Entscheidung berufene Strafvollstreckungskammer wird also zu berücksichtigen haben, dass das Tatgericht – in unserem Falle der OLG-Senat – die besondere Schwere der Schuld festgestellt hat. Eine feste Erhöhung der Mindestverbüßungsdauer ist damit allerdings nicht verbunden.
3.
Die Anordnung der Sicherungsverwahrung führt dazu, dass der Angeklagte/Verurteilte auch nach Verbüßung der Freiheitsstrafe bzw. im Fall der Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung in einer geeigneten Einrichtung untergebracht bleibt, wenn die Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB weiter vorliegen, also insbesondere
die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten ergibt, dass er infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten, namentlich zu solchen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden, zum Zeitpunkt der Verurteilung für die Allgemeinheit gefährlich ist.
Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist jährlich zu überprüfen, nach dem Vollzug von zehn Jahren der Unterbringung alle neun Monate (§ 67e Abs. 1, Abs. 2 StGB).
Klasse👍Zelle zu und Schlüssel weg👍😇👍 Endlich 👍
Nicht so schnell. Leider können der Dönerchef und die Verteidigung noch in Berufung gehen.
Nein
Eins Tages ist er auch wieder frei sage nur Dieter Degowski(Gladbeck) oder Mitglieder der RAF
Diese hatten aber keine Sicherungsverwahrung!
Nicht zwingend. Es gibt tausende Todefälle in Haft. Muss nicht immer so schnell gehen, wie z.B. der berühmte Fall in Dessau, aber nicht alle schaffen auch nur die 15 Jahre. Degowski kaum auch erst knapp 30 Jahre nach der Verhaftung wieder raus.
Warum sollten die in Berufung gehen? Der Typ ist da wo er hingehört. Allerdings, sollte man, in solchen Fällen, über die Einführung der Todesstrafe wieder nachdenken. Solche Verbrecher dürften nicht noch dem Staat zur Last fallen. Sorry, aber da vergesse ich alles was nicht tun sollte. Die Ängste die die Menschen ausstehen mussten, an diesem Tag. Viele haben heute noch daran zu knabbern.
Todesstrafe ist weder Strafe noch Abschreckung!
Dieben die Hand abhacken, Denunzianten und Lügnern die Zunge rausschneiden, Vergewaltigern das Gemächt abschneiden, Mörder rädern und vierteilen, Hexen verbrennen…
Ihr seid ja so zivilisiert.
Leider glauben diese Leute aber, daß es funktioniert! Die werden Mistgabeln und Fackeln kaufen, wie „G“ aufgerufen hat:
https://dubisthalle.de/jugendliche-in-der-suedstadt-mit-pistole-ausgeraubt
Das sind dieselben, die behaupten wir leben in einer Diktatur und seien kein Rechtsstaat! Und dann fordern diese Leute solche Strafen. Können wir doch gleich die Scharia einführen. Ach nee, da schreien wieder dieselben Leute, die zuvor mittelalterliche Strafe fordern. Fazit – manche drehen sich wie der Wind weht!
Es gäbe in diesem Zusammenhang genug zu diskutieren, Wichtigeres als die Wiedereinführung der Todesstrafe, die aus gutem Grund abgeschafft worden ist.
Eine Polizei, die den wichtigsten Feiertag der Juden nicht kennt (an dem die Synagogen rappelvoll sind, so wie an Heiligabend die christlichen Kirchen), die an einem solchen Tag bei einem Notruf nicht sofort in höchster Alarmbereitschaft ist.
Eine Polizei, die einen sogenannten Einzeltäter entkommen lässt, anstatt ihn noch in Tatortnähe festzusetzen, wodurch in Folge weitere Schwerverletzte und Schwertraumatisierte zu beklagen sind, die dann eine ganze Stadt und eine ganze Region stundenlang in dramatische Aufregung versetzt, weil sie nach diesem Fauxpas der Lage nur noch mit extremem Aufwand gerecht werden konnte.
Ein Innenminister, der sich trotz des Versagens seiner Polizei, trotz seines Versagens, weiter im Amt halten konnte. Der anschließend diese lächerliche Dauerbewachung angewiesen hat und dafür dann auch noch die Juden verantwortlich machte. Und der auch dann noch im Amt blieb. Der erst über die eigenen Füße fallen musste, weil er den Ministerpräsidenten zu stürzen versuchte.
Ein Finanzminister, der jahrelang das Kaputtsparen dringend notwendiger staatlicher Einrichtungen als Gesundschrumpfen bezeichnete, der sich verpisste und nun im besten Alter den eingeschnappten, wohlversorgten Pensionär gibt.
Ein gesellschaftliches Umfeld, in dem sich so ein „verwirrter Einzeltäter“ radikalisieren und sich dafür Beachtung und Bestätigung holen konnte…
Es gäbe genug zu diskutieren und zu verändern.
Was bistn Du fürn Klugscheisser? Hast du was genommen? Plapperst hier alle Staatsgeheimnisse auf einen Ritt aus!
Überdies sind all Deine aufgemachten Punkte zusammenhangslos und weit hergeholt. Irgendwie gefällt es Dir in Deutschland nicht so recht! Wandere doch aus. Russland wäre doch toll für Dich. Dein Geschreibsel gewöhnt dir der aktuelle Zar dort schnell ab!
„zusammenhangslos und weit hergeholt“ – eben gerade nicht. Dies gesagt in Erinnerung Stahlknechtschen Auftretens während der Pressekonferenz am 10. Oktober 2019 in der PD Süd und erinnernd die Tatsache, dass der Durchknaller den ersten Tatort eine Viertelstunde später unbehelligt nochmal passieren konnte – unbehelligt von dortigen Beamten.