Hufi: Stadt verteidigt zusätzliche Wasserentnahme

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47 Antworten

  1. Amtmann sagt:

    Dieses Jahr ist das Sommerloch so tief wie der Hufeisensee.

  2. HansimGlueck sagt:

    Und es wird täglich tiefer.

  3. Hinweis sagt:

    „Die zusätzliche Bewässerung sei nötig, um die rund 2.000 Gehölze auf dem Gelände zu pflegen, also Büsche und Bäume.“

    Man könnte ja auch ZUERST die Gehölze bewässern und wenn von der ursprünglich genehmigten Wassermenge noch was übrig ist, vielleicht noch den ökologisch wertlosen Golfrasen.

    • Nobody sagt:

      Wieso sollte der Betreiber das machen? Weil er die Caritas ist? Zuerst wird der betriebsnotwendige Rasen gegossen. Wenn dann noch Personalkapazität und Wasser übrig ist, die wirtschaftlich wertlosen Gehölze.

      • HansimGlueck sagt:

        So hat er es aber nicht dargestellt.
        Er müsste die Gehölze ersetzen, wenn sie sterben würden. Daher ist sein Interesse die Gehölze zu erhalten, ebenso hoch wie die Grünheit des Greens.

  4. Fadamo sagt:

    Den Wasserzähler anschließen und dann den Golfclubbesitzer zur Kasse bitten. Die Unkosten kann der Besitzer ja an die Mitglieder des Golfclubs weiterleiten.Mal sehen ob dann das Golfspielen immer noch Spaß macht.

  5. Ich sagt:

    „… würde dem Golfplatzbetreiber ein Schaden von mehreren hunderttausend Euro entstehen. “

    Fällt das nicht unter „unternehmerisches Risiko“?

    • Realist sagt:

      So ist es bei den Bankstern und Golfplatz-Hallunken: Gewinne privatisieren, aber für Verluste die Allgemeinheit zahlen lassen. Der Bürger lässt es sich gefallen, statt diese Typen vom Platz zu jagen.

    • Wilfried sagt:

      Gewiss, und auch die Entnahme aus dem öffentlichen Netz mittels Wasseruhr könnte eine Lösung sein. Da darf er gern viel entnehmen; vielleicht bekommt er sogar Rabatt…

    • Nobody sagt:

      Nein, fällt es nicht. Der Golfplatz hat eine genehmigte Menge und gießt damit primär seinen Rasen. Unternehmerisches Risiko wäre, wenn die genehmigte Menge nicht für den Primärzweck – den Rasen – reichen würde. Pech hat dann halt der Sekundärzweck, die Bäume und Büsche.

      • stekahal sagt:

        Habe da eine idee, jder Golfspieler wir „Baumpate und birngt einen großen kanister Wasser mit um „seinen“ Baum oder Strauch zu gießen.

  6. ??? sagt:

    Bürger*innen gießen aufgrund der Trockenheit – sowie nach Aufrufen der Stadt – Bäume auf öffentlichem Grund über ihre privaten Wasseruhren.

    Ein privater Golfplatzbetreiber erhält wiederholt die städtische Genehmigung, sein umfangreiches privates Grün aus einem öffentlichen Gewässer zu bewässern, um seine Wasserkosten zu sparen.

    ???

    • farbspektrum sagt:

      Was spart er denn? Er bezahlt doch dafür.

      • Seb Gorka sagt:

        Wie viel denn konkret? Nicht rauswinden!

      • ??? sagt:

        Wie viel zahlt er für die Entnahme? Und wie viel würde ihn dieselbe Menge an Trinkwasser kosten?

        • farbspektrum sagt:

          Du kannst gern mit deinem Eimerchen zum Hufeisensse fahren und dir dort kostenlos Kaffeewasser holen. Aber vorsichtig, der See ist vergiftet. Und nicht den Wasserspiegel zu sehr absenken.

      • farbspektrum sagt:

        Es ist unüblich, geschäftliche Dinge offenzulegen.
        Das könnt ihr nicht wissen.
        Die Stadt hat nur erwähnt, dass er zahlt.
        Aber, dass ihr euch an die Stadt wenden müsstet, wisst ihr auch nicht.

        • Seb Gorka sagt:

          Woher willst du dann wissen, dass er nicht spart? Nicht rauswinden!

          • farbspektrum sagt:

            Na du alter Verdreher? Ich habe eine Frage auf Grund einer Behauptung gestellt.

          • Seb Gorka sagt:

            „Er zahlt doch dafür.“ ist schon keine Frage. Im Zusammenhang mit der Frage „Was spart er denn?“ entsteht die Aussage (Behauptung), er spare nicht. Das impliziert wiederum, du wüsstest, wovon du redest, insbesondere, weil du gern und oft und unnötig Nachweise von anderen verlangst, die in ähnlicher Weise Aussagen treffen oder Fragen auf Grund einer Behauptung stellen.

            Herr Labuschke ist ein ziemlich erfolgreicher Unternehmer. Es ist schon deswegen sehr unwahrscheinlich, dass er mehr bezahlt, als ihn Wasser aus dem Netz der Stadtwerke kosten würde. Selbst dieser kleine gedankliche Schritt scheint dich schon aus der Puste zu bringen.

    • Fadamo sagt:

      Da kann man sehen, in welchem Milieu sich unsere Stadtväter rumtreiben.

    • stekahal sagt:

      Nicht vergessen, bei Bürger*innen, die gießen aufgrund der Trockenheit – sowie nach Aufrufen der Stadt – Bäume auf öffentlichem Grund über ihre privaten Wasseruhren kommen nochmal die doppelten Gebühren drauf, nämlich für das in diesem falle nicht vorhandene Abwasser. oder hat jeder „Baumgießer“ einen Gartenwasserzähler ?

  7. stekahal sagt:

    Herr Rebendorf hat ein schweres Amt , Planen und Bauen, Umweltschutz und Wasserwirtschaft unter einen Hut zu bringen. Bäume absägen lassen für den Straßenbau und gleichzeitig sich für deren Erhalt einsetzen, Wasserentnahmen zu genehmigen, obwohl er weiß, daß sich mit jedem cm Entnahme sich die Giftstoffkonzentration erhöht.
    Aber „Ohne zusätzliche Genehmigung würde dem Golfplatzbetreiber ein Schaden von mehreren hunderttausend Euro entstehen“ ß ist das nicht auch unterehmerisches Risiko ? Was sollen die Waldbesitzer und Bauern sagen? Sie haben auf ihren Feldern kein Leitungswasseranschluß. Und wie wird denn der Rasen gepflegt ? Glyphosat gegen Unkräuter und Insekten ? früher waren da Wildeuchswiesen und Strächer, schwirrten dort Insekten und vögel brüteten, heute nur noch Grassteppe.
    Das versprochene schwimmbad ist schon zu den Akten gelegt wegen chemischer Verunreinigungen. Sind die geangelten fische noch essbar ?

    • Amtmann sagt:

      Hast Du jemals Glyphosat auf Rasen ausgebracht? Dann hätte sich das Wässern erledigt.

      Und auch sonst kennt wahrscheinlich der größte Teil der Schreiber hier nicht die Örtlichkeiten?

      Da waren keine Sträucher und Wildwuchs. Das war alles einfach Acker, Ausnahme Südwestzipfel am See.

      • stekahal sagt:

        Sind denn andere Unkrautvernichter weniger giftig ? Schließlich landen sie doch früher oder später in dem See.

  8. farbspektrum sagt:

    „Was sollen die Waldbesitzer und Bauern sagen? “
    Die haben doch letztes Jahr Entschädigung für die Trockenschäden bekommen.

    • Willi sagt:

      Wir haben nicht mal die Hälfte bekommen die wir gemacht hätten wären unsere Felder nicht abgebrannt

  9. farbspektrum sagt:

    „Das versprochene schwimmbad ist schon zu den Akten gelegt wegen chemischer Verunreinigungen. “
    Das Trainingszentrum für die Wasserrettung am „Giftsee“ist bald fertiggestellt. Sobald der Beitrag bei TV-Halle verfügbar ist, verlinke ich ihn.

    • Seb Gorka sagt:

      Auch ohne Link ist ein Trainingszentrum für die Wasserrettung etwas anderes als ein Schwimmbad. Für beide gelten auch verschiedene Richtlinien und Vorschriften hinsichtlich der Wasserqualität und der Gewässerbeschaffenheit.

      • HansimGlueck sagt:

        Welche denn genau? Nicht rauswinden!

        • Seb Gorka sagt:

          Die Badegewässerverordnung gilt für Badegewässer und somit auch für Schwimmbäder. Dort wird u.a. die Bewertung der Wasserqualität verlangt, auf deren Grundlage die Einstufung als Badegewässer erfolgt. Badegewässer ist nur das Gewässer, für das das Baden nicht dauerhaft verboten ist oder bei dem vom Baden abgeraten wird. Das ist beim Hufeisensee aber der Fall. Er ist kein Badegewässer im Sinne der Verordnung, was auch ein Schwimmbad unmöglich macht.

          Ein Trainingszentrum für die Wasserrettung muss nicht an oder auf einem Badegewässer errichtet werden. Hier gelten allgemeine Vorschriften zur Unfallverhütung, jedenfalls gilt hierfür nicht die Badegewässerrichtlinie.

          Aber bitte, vielleicht gibt es ein Kolumne über amerikanische Badegewässern zur Zeit des zweiten Weltkriegs, aus der du zitieren möchtest. Schon um nicht immer in der lokalen „Blase“ zu verweilen.

          • farbspektrum sagt:

            „Ein Trainingszentrum für die Wasserrettung muss nicht an oder auf einem Badegewässer errichtet werden.“
            Du müsstest breiter informiert sein, dann wüsstest du, dass das DRK glücklich ist, Technik und Trainingsmöglichkeit an einem Ort direkt am und im Wasser zu haben. Es wird aus diesem Grund extra dort errichtet, weil man dort alle Möglichkeiten der Wasserrettung trainieren kann, über und unter Wasser.
            So lange und soviel wie sich die Badegäste in dem Giftwasser bewegen, so lange bewegen sich doch auch die Trainingsteilnehmer darin.
            Welche Unfallverhütungsvorschriften gelten denn nun?
            Nicht rauswinden!

          • Seb Gorka sagt:

            Vielleicht ist dir aufgefallen, dass es sich bei Wasserrettern selten um Kinder oder Senioren oder gesundheitlich Angeschlagene handelt, die aber allesamt Besucher eines Schwimmbads sein können. Grenzwerte gelten eben immer für die Schwächsten.

            Die Tatsache, dass an und auf dem Wasser trainiert werden kann, obwohl es kein Badegewässer ist, sollte dir eigentlich Hinweis genug sein, dass es offenbar unterschiedliche Regelungen gibt.

            Aber bitte, teile doch dein Wissen und belege (gern auch mit Link oder Wikipedia-Zitaten), dass Trainingszentren für die Wasserrettung nur an oder auf Badegewässern errichtet werden dürfen. Nicht rauswinden!

          • HansimGlueck sagt:

            „Die Badegewässerverordnung gilt für Badegewässer und somit auch für Schwimmbäder.“
            Nein, nur für Badegewässer. Woher du dein somit nimmst … ?Schwimmbäder wäre der Oberbegriff davon und würde auch die künstlichen umfassen.

          • Seb Gorka sagt:

            Gefragt war nach dem Schwimmbad am Hufeisensee. Dort ist ein Schwimmbad nur möglich, wenn der Hufeisensee ein Badegewässer ist.

            Der Rest deines eigentlich recht übersichtlich gestalteten Kommentars ist leider nicht so leicht zu entziffern. War sicher die Aufregung. Vielleicht versuchst du das nochmal, nachdem du deine Gedanken geordnet hast?

          • HansimGlueck sagt:

            Nur du allein hast immer vom Schwimmbad geredet, was es ja wohlweißlich nicht gibt. Gefragt hat niemand.

          • Seb Gorka sagt:

            Das war der Aufhänger:

            „Das versprochene schwimmbad ist schon zu den Akten gelegt wegen chemischer Verunreinigungen.“ (stekahal)

            Bei der ganzen Aufregung kein Wunder, dass du hier und da was übersiehst und nicht alle Tasten triffst. Mach dir nichts draus! Du kannst sicher auf anderen Gebieten glänzen.

    • stekahal sagt:

      Achso, wasserrettung darf nicht stattfinden, wenn das wasser verseucht ist ? Wasserretter müssen doch mit allen Wässern klarkommen.

      • farbspektrum sagt:

        Es geht um das Training, nicht um die Rettung und das darf sicher nicht in Giftseen stattfinden.
        „wasserrettung darf nicht stattfinden, wenn das wasser verseucht ist“
        Meinst du jetzt, dass ein Rettungsschwimmer im Gift schwimmen muss, um einen anderen zu retten?

  10. Libero sagt:

    Da der See offenbar für alles Mögliche ungeeignet scheint und in der Vergangenheit ausschließlich als Müllhalde für „Feiernde“ diente, bin ich froh, dass mit dem Golfplatz etwas Verantwortung dahin kommt.