Im Stadtrat in Halle wird bald elektronisch abgestimmt und eine Redezeitampel kommt

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23 Antworten

  1. G sagt:

    Die stimmkarten und eine schnöde Eieruhr tun es wohl nicht mehr….. Oder muss wieder dringend Geld vernichtet werden.

  2. farbspektrum sagt:

    Ich finde es gut, wenn das Abstimmverhalten transparenter wird, Hauptsache es wird auch in Übertragung gezeigt. Nur mal ein kurzes „Aufblitzen“ ist nicht befriedigend. Es wäre schon wünschenswert, wenn dem Wähler das Abstimmverhalten angezeigt wird. Wer sich für Geld einnehmen und wer sich für Geld ausgeben einsetzt. Es muss deutlich gemacht werden, warum Halle so eine bettelarme Stadt ist, die stagniert und sich von Bettelgeld zu Bettelgeld hangelt.

    • Hallenser sagt:

      Das Abstimmen durch Handzeichen ist deutlich transparenter. Du weißt nicht, was ein Handzeichen ist? Im Protokoll steht das Abstimmverhalten sogar schriftlich drin, mit Name und Parteizugehörigkeit. Weißt du wenigstens, was ein Protokoll ist? Ich fürchte, ich kenne die Antwort.

      Warum interessieren dich die Finanzen der Stadt Halle überhaupt?

      • !!!! sagt:

        Wie immer lügst du dreist herum. Ein Protokoll gibts in Halles Ratssitzungen nicht. Niederschrift heisst das Teil. Ist auch dem Sinngehalt nach kein Protokoll. Hier ist eine „Niederschrift“, du Nacktschwärmer!
        http://buergerinfo.halle.de/getfile.asp?id=238697&type=do&
        (Stadtrat Halle, Mai-Sitzung)

        Zeige uns eine Stelle mit Namensliste? Kannste nicht? Klar: es gibt ja auch keine darin! Namentliche Abstimmungen müssen per Ratsentscheid herbeigeführt werden!

        Hör auf, hier nur Philosoffen-Kommentarspielchen zu treiben. Mit dem wirklichen Geschehen hatte dein Geseier wie üblich kaum bis nichts zu tun!!!

        • Hallenser sagt:

          Die Anwesenheit wird bei jeder Sitzung erfasst. Mit Namen und Parteizugehörigkeit, du Nacktschwärmer.

          Ich könnte schwören, die Geschäftsordnung enthält Regelungen zur namentlichen Abstimmung. Du kennst die Geschäftsordnung des Stadtrats nicht? Wie jetzt? So laut und so ahnungslos?

          • Zukunft der Demokratie sagt:

            Bevor hier jemand noch an Schnappatmung stirbt!
            § 11
            Abstimmungen
            (1) Nach Schluss der Beratung oder nach Annahme des Antrages auf Schluss der Aussprache und Abstimmung lässt der Vorsitzende des Stadtrates über die Sache abstimmen. Ausgangspunkt der Abstimmung ist der Antrag des Einbringers.
            9
            (2) Über jeden Antrag oder jede Beschlussvorlage ist gesondert abzustimmen. Mehrere inhaltlich zusammenhängende und gleichartige Anträge oder Beschlussvorlagen können in einem Abstimmungsgang abgehandelt werden, wenn niemand widerspricht. Enthält eine Beschlussvorlage oder ein Antrag mehrere Unterpunkte, so ist darüber insgesamt abzustimmen, es sei denn, eine Fraktion oder der Oberbürgermeister verlangt getrennte Abstimmung der Unterpunkte.
            (3) Bei mehreren Anträgen zu derselben Geschäftsordnungsfrage oder zu derselben Sache ist zunächst über den weitergehenden Antrag abzustimmen. Welcher Antrag der weitergehende ist, entscheidet im Streitfall der Vorsitzende des Stadtrates, ohne dass dagegen eine Anfechtungsmöglichkeit besteht. Bei gleich weitgehenden Anträgen ist über den zeitlich ersten zuerst abzustimmen. Der Antrag auf Schluss der Aussprache und Abstimmung geht dem Antrag auf Abschluss der Rednerliste vor; der Antrag auf Verweisung in einen Ausschuss geht dem Antrag auf Vertagung vor.
            (4) Vor jeder Abstimmung über Vorlagen und Anträge hat der Vorsitzende des Stadtrates den sich daraus ergebenden Beschlussvorschlag so zu formulieren, dass über ihn mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt werden kann. Unbenommen bleibt das Recht, sich bei der Abstimmung der Stimme zu enthalten.
            (5) Die Abstimmung erfolgt durch Handheben. Wird das Abstimmungsergebnis von einem Mitglied des Stadtrates unmittelbar nach der Bekanntgabe angezweifelt, so wird die Abstimmung sofort wiederholt. Jeder Stadtrat kann verlangen, dass in der Niederschrift zu vermerken ist, wie er sich bei der Abstimmung entschieden hat.
            (6) Der Stadtrat kann auf Antrag einer Fraktion oder des Oberbürgermeisters namentliche Abstimmung beschließen. Bei Zustimmung von 1/5 der anwesenden Stadträte ist namentlich abzustimmen.
            (7) Jedes Abstimmungsergebnis wird vom Vorsitzenden klar und eindeutig bekanntgegeben.
            (8) Bei namentlicher Abstimmung werden die Stadträte namentlich aufgerufen; sie haben mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ zu antworten. Die Stimmabgabe jedes Stadtrates ist in der Niederschrift zu vermerken.
            (9) Wurde eine Vorlage durch Änderungsanträge verändert, so darf erst dann darüber endgültig abgestimmt werden, wenn der neue Wortlaut durch den Vorsitzenden des Stadtrates oder einen durch ihn Beauftragten unmissverständlich vorgetragen wurde und kein Mitglied des Stadtrates Einwände erhoben hat.

          • Stadtrat sagt:

            Lustig ist es, wenn man abstimmt und dann der oder die Vorsitzende nicht ganz eindeutig die Mehrheiten erkennt und bei einer nachfolgenden Abstimmung einige Räte mal schnell die Hand anders vebe heben, weil sie erkennen, wie es beim ersten Mal lief. Da gab es schon einige Kuriositäten.

  3. Manuel Hühninker sagt:

    Endlich Schluß mit „Ich habe dem nicht zugestimmt! Ich war das nicht!“ und heimlich hat man doch! Jetzt stehen sie alle auf dem Monitor, und der lügt ja bekanntlich niemals, weil Schwarz auf Weiß …!

    • Hallenser sagt:

      Dafür dann nicht mehr im Protokoll. Also musst du die Übertragung ansehen und darfst möglichst nicht blinzeln. Die Übertragung kann technische Probleme haben. Also am besten während der Sitzung mit in den Saal. Und auch hier nicht blinzeln, sonst ist es vorbei. Da kannst du auch gleich selbst Stadtrat werden. Spätestesn im nicht-öffentlichen Teil siehst du nämlich gar nichts mehr.

      Als ob du schonmal einen mit seiner Abstimmung konfrontiert hättest. *prust*

      • 10010110 sagt:

        Na es wird ja bestimmt kritische Medienvertreter geben, die mal schnell ein Foto vom Bildschirm machen und dieses dann veröffentlichen, dann ist es auch protokolliert. 😉

      • Nacktschwärmer sagt:

        Na, noch am Prusten?

        Im „Protokoll“, eigentlich eine „Niederschrift“ (nicht nur semantische Unterschiede) steht künftig genau das, was jetzt darin steht. Das liegt an den Vorganben des KVG LSA, aber das ist sicher zu hoch für dich!

        Im nichtöffentlichen Teil sieht man auch jetzt schon nichts mehr. Das kannst du aber nicht wissen, weil du mit Sicherheit kaum eine Sitzung des Stadtrates der Stadt Halle (Saale) jemals verfolgt oder gar besucht hast. Und wenn doch, dann warst du bestimmt der adipöse Schnurrbartträger, der sich ständig am Catering herumgedrückt hat oder zwischenzeitlich das Behindertenklo daneben blockierte. Gerafft hast du garnichts!

        Ein Abstimmungsverhalten aus Zuschauersicht zu dokumentieren hast du nie unternommen, sonst würdest du hier nicht so ein belangloses Zeug blubbern.

        Ich fasse zusammen: du quakst wieder mal Unfug, das rührt daher, dass du keine Ahnung von der wirklichen Welt hast.

        • Hallenser sagt:

          „Allerdings werden sich die Abstimmergebnisse nicht im Protokoll wiederfinden. Wer also das genaue Abstimmverhalten wissen will, muss dann gleich nach der Abstimmung auf den Monitor mit den Ergebnissen schauen.“

          • Nacktschwärmer sagt:

            „Hallenser 25. September 2020 um 08:42 Uhr
            Dafür dann nicht mehr im Protokoll. …“

            Deine Worte … sind … Quatsch. Und dein Zitat aus dem Thread-Artikel muss man verstehen können; du selbst kannst das eben nicht. Hier: Kommunalverfassungsgesetzt KVG LSA,
            „§ 58 Niederschrift
            (1) Über jede Sitzung der Vertretung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muss mindestens

            1. die Zeit und den Ort der Sitzung,
            2. die Namen der Teilnehmer,
            3. die Tagesordnung,
            4. den Wortlaut der Anträge und Beschlüsse und
            5. das Ergebnis der Abstimmungen
             
            enthalten. …“

            Unter Abs. 1, Ziffer 5 ist klar geregelt, was in der Niederschrift zu Abstimmungen zu stehen hat: das Ergebnis. So war es, so ist es, so wird es bleiben. Da kannst du hier noch so aufstampfen, im Kreis herumrennen oder *prusten*!

            In der Geschäftsordnung unseres Stadtrates steht nichts anderes!

            Wolters Äusserung bezog sich nur auf die Anzeige der namentlichen Auswertung des Abstimmungsergebnisses, nicht auf die Dokumentation des Abstimmungsergebnisses in der Niederschrift. Der hat doch auch keine Lust, andauernd wg. Formfehlern alle möglichen Abstimmungen zu wiederholen.

            Wie immer hast du nichts verstanden sondern drehst nur Texteile um. Nachplappern („Zitieren“), aber keine Ahnung davon haben, was das Zitat meint, wie die rechtliche Bedeutung und die Ausführung in der Praxis sind. Den Laberheinrich aus dem Fillosoffenseminar – den gibst du hier reich zur Kenntnis.

        • alter Semantiker sagt:

          Geschäftsordnung des Stadtrats von Halle (Saale)

          §15 – Protokollführung

          §16 – Sitzungsniederschrift und Beschlusskontrolle

          „(1) Über den Inhalt des § 58 Abs.1 KVG LSA hinaus haben die Niederschriften mindestens zu enthalten …

          c) Namen der anwesenden Mitglieder des Stadtrates …

          i) Ergebnisse der Abstimmungen und Wahlen,

          (4) Angelegenheiten, die in nicht öffentlicher Sitzung behandelt wurden, sind gesondert zu protokollieren.

          (5) Der Vorsitzende des Stadtrates und der Protokollführer unterzeichnen die Niederschrift …

          …“

          • Nacktschwärmer sagt:

            Es wird nicht besser. Neuer Name, gleicher Müll!

            Rechtsgrundlage ist das Kommunalverfassungsgesetzt KVG LSA,
            㤠58 Niederschrift
            (1) Über jede Sitzung der Vertretung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muss mindestens

            1. die Zeit und den Ort der Sitzung,
            2. die Namen der Teilnehmer,
            3. die Tagesordnung,
            4. den Wortlaut der Anträge und Beschlüsse und
            5. das Ergebnis der Abstimmungen

            enthalten. …“

            Offensichtlich bist du zu borniert, um zu verstehen, daß eine Anwesenheitsliste (mit „Parteinamen“) kein Abstimmungsergebnis dokumentiert.

            Weiterhin gilt das Gesetz in jedem Fall, sogar in Halle. Die hiesige Geschäftsordnung ist nur ein …. beschlossenes Arbeitspapier. Sie enthält mehrere rechtliche Fehler und eine Vielzahl an nicht präzisen und unvollständigen Regelungen. Wie du richtig zitierst, heisst die Niederschrift nach KVG auch Niederschrift in der Geschäftsordnung („§16 – Sitzungsniederschrift und Beschlusskontrolle“). Zur Wortwahl meiner Ratskollegen beim Abfassen der Beschlussvorlage zur Geschäftsordnung habe ich mich seinerzeit in ausreichend em Masze geäussert.

            In Kommentaren zum KVG wird zur Niederschrift ausgeführt, dass sie den wesentlichen Gang der Verhandlungen ausweisen soll. Ein Protokoll verlangt dagegen mehr. Folgerichtig kann zu einzelnen Punkten ein Wortprotokoll beantragt werden. Die ganze Sitzung zu „protokollieren“ würde dagegen die Arbeit des Teams für Ratsangelegenheiten paralysieren. Deswegen sind Wortprotokolle eher selten.

            Es ist mit herzlich wurscht, ob du irgendwo in den Tiefen der Geschäftsordnung nochmal den Wortteil „protokoll“ findest. Die Niederschrift zu Sitzungen des Halleschen Stadtrates und seiner Ausschüsse ist kein Protokoll. „Niederschrift“ steht nicht ohne Grund im Gesetz.

            So, jetzt *pruste* weiter, stampfe auf oder ….

          • semantischer Scherzbold sagt:

            Und was will uns der DICHTER jetzt damit sagen????

            Vielleicht NIEDERSCHRIFT ????

            „Geschäftsordnung des Stadtrats von Halle (Saale)

            §16 – Sitzungsniederschrift und Beschlusskontrolle
            (1) Über den Inhalt des § 58 Abs.1 KVG LSA hinaus haben die Niederschriften mindestens zu enthalten …

            (5) Der Vorsitzende des Stadtrates und der Protokollführer unterzeichnen die Niederschrift …“

          • alter Semantiker sagt:

            „Über den Inhalt des § 58 Abs.1 KVG LSA hinaus haben die Niederschriften mindestens zu enthalten …“

            Semantik ist nicht deine Stärke, das ist geklärt. Lesen ist also schon das Problem?

            über etwa hinaus = mehr als, zusätzlich, hinzukommend

          • scherzender Semantikbolzen sagt:

            + „Protokoll“, eigentlich eine „Niederschrift“ (nicht nur semantische Unterschiede) +

            Da hat jemand das Konzept Fremdwort nicht verstanden, meint aber, gleichbedeutende Begriffe seien inhaltlich unterschiedlich, weil es im Gesetz steht? Wollte wohl mal Jurist werden. Es ist erkennbar, warum das nicht geklappt hat! *nur spass*

          • semantischer Scherzbold sagt:

            Das weise ich zurück. Ich verstehe die Dinge bereits beim ersten Durchlesen! Mach dir bitte nicht so viele Sorgen um mich!

            Vielleicht solltest aber du dich mit deinem Hilfsschulabschluss selber nicht an so komplizierten Wörtern wie „Semantik“ versuchen. Inhaltsleere Aussagen zu generieren reicht eben nicht für die gleichberechtigte Teilnahme am politischen Diskurs, soviel ist geklärt.

            Und da du hier schon die Geschäftsordnung einführst – so liess sie auch selbst! Am besten mehrfach. Wobei zu befürchten ist, dass du es dann immer noch nicht verstehst! Vor allem verstehst du immer noch nicht die Rangfolge der rechtlichen Vorschriften.

          • kleine Latina sagt:

            lex specialis derogat legi generali

            Kann ich auch übersetzen wenn du magst ?

            In dem Zusammenhang:

            § 59 KVG: „Die Vertretung gibt sich … eine Geschäftsordnung zur Regelung ihrer inneren Angelegenheiten.“

            die Vertretung –> der Stadtrat
            ihre innere Angelegenheiten –> (u.a.) Protokollführung einschl. dessen Inhalt

            lesen –> nur ein S 😉

  4. Nacktschwärmer sagt:

    Hui, da habe ich wohl letzte Nacht mehr in mich rein getan als ich vertrage. Kann mich nicht erinnern, dass ich das alles geschrieben habe. ?

    Nächsten Mittwoch ist Stadtrat. Ab 14 Uhr! Bitte um pünktliches Erscheinen! Da können wir alles besprechen, im Vorfeld, im Nachgang, wie auch immer. Ich hoffe, bis dahin bin ich wieder klar und schreibe keine Romane am frühen Morgen, wenn ich eigentlich noch in der Säche liegen müsste. Da grauts mir vor morgen abend im Wildschütz… ?