Immer mehr Verfahren bei Sachsen-Anhalts Staatsanwaltschaften

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3 Antworten

  1. Uppercrust sagt:

    Ersttäter milde zu bestrafen, zumal bei Jugendlichen, mag ja sinnvoll sein, wenn es schnell geschieht, was mangels Kapazität selten gelingt. Aber die milden Urteile bei Wiederholungstätern lassen diese weitermachen, und führen in der Folge zu viel Mehrarbeit bei Staatsanwaltschaft und Polizei, die zudem frustriert werden.
    Der Gesetzgeber kann mit klareren Vorgaben zu Mindeststrafen bei Mehrfachtätern, z. B. Bewährungsausschluß, aktiv werden, denn viele Richter .können oder wollen nicht.. Will unser Staat aber nicht wegen der Folgekosten ( mehr JVAs). Auch das Mindeststrafalter ist zu hoch für heutige Verhältnisse. Natürlich kann man die fehlgeleiteten Kids nicht in den Bau verfrachten, a la USA, aber deutliche und hart spürbare Maßnahmen müssen her, inkl. zumindest teilweiser Kostenersatz durch die Eltern – und zwar allen, nicht dass die die keine Kohle haben oder in Rumänien gemeldet sind wieder davonkommen, dann eben abarbeiten. Lieber gibt man lieber Geld für Klientelpolitik und soziale Experimente aus.

  2. Bürger sagt:

    Wer sich mit Schwarzfahren, Cannabis für Privatgebrauch oder Diesbstahl aus offenen Warenzonen beschäftigen muss, kann irgendwann nur noch überfordert sein.

  3. hallenser sagt:

    Kein Wunder, wenn Mehrfachtäter nach feststellung der Personalien wieder laufen gelassen werden und dann Jahre auf ihren prozeß warten müssen und in der Zeit immer neue Straftaten dazkommen, wenn die verhängten Strafen dann für die Verurteilten zu Totlachen sind, brauchen wir uns über die Überlastung von Staatsanwaltschaft und Gerichte nicht zu wundern. Und „Personen unter 21 jahre“ dürfen mit 18 Jahren in den Krieg ziehen, rauchen, saufen und sonst alles als Volljärige machen, aber wenn es um Straftaten geht, sind sie plötzlich wieder „Heranwachsende“, die für ihre Taten Strafminderung beanspruchen können. Irrsin in der Gesetzgebung.