In Halle ist noch Wahlkampf

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12 Antworten

  1. Onkel Uhu sagt:

    Platz der Völkerfreundschaft, was soll den das sein?

  2. 10010110 sagt:

    Im Myrtenweg habe ich am Freitag noch eins hängen sehen – ich glaube von der Linkspartei.

  3. HansimGlueck sagt:

    In der Altstadt, auf HWG-Grund, auch noch die ordentliche Wählervereinigung Hauptsache Halle.

    • Seb Gorka sagt:

      Entweder ist es öffentlicher „Grund“ (richtiger: Öffentliche Straßen gem. §2 der Sondernutzungssatzung der Stadt Halle), dann fallen die (Wahl-)Plakate unter das Entfernungsgebot, oder es ist „HWG-Grund“. Dann eben nicht.

      Aber vielleicht liest ja jemand vom FB Sicherheit hier mit. Nur nicht direkt dorthin wenden und immer schön unpräzise bleiben! Man könnte sonst ja nicht so schön „genervt“ sein…

      • HansimGlueck sagt:

        Ach der Schlauberger wieder und wieder mal falsch.
        Eine öffentliche Straße ist keine öffentliche Straße gemäß Sondernutzungssatzung der Stadt, sondern gemäß Straßengesetz LSA. Die Sondernutzungssatzung regelt nur, was die Stadt Halle darauf erlaubt. Was aber egal ist, da wir ja nun seit einem Urteil der vergangenen Jahre wissen, dass eine Gemeinde Wahlwerbung im Öffentlichen Raum (zumindest in LSA) nicht verbieten darf.
        Es geht in dem Thread nicht ums konkrete Entfernen, sondern ums Aufzeigen, dass alle Parteien, die sich gegenseitig immer irgendwelcher Verstöße bezichtigen, da nicht ganz fehlerlos sind. Wer nicht noch ein Wahlplakat hängen hat, der werfe den ersten Stein.

        • Seb Gorka sagt:

          Für das Entfernungsgebot aus der Sondernutzungssatzung gilt aber die Definition der Sondernutzungssatzung. Auf deren Grundlage erlaubt nämlich die Stadt Halle die Sondernutzung und setzt auch die Bedingung der Entfernung. Die Sondernutzungssatzung gilt eben nur dort und „HWG-Grund“ fällt wohl nicht darunter. Öffentlicher Raum ist wieder etwas anderes.

          Das Stufenverhältnis und Zusammenspiel von (Landes-)Gesetzen und Verordnungen und darauf basierenden kommunalen Rechtsetzungen (z.B. in Form der Sondernutzungssatzung, die übrigens auch auf das StrG LSA Bezug nimmt) ist auch nicht wirklich kompliziert. Jedenfalls nicht für die meisten.

          Es geht (nicht nur) in diesem Thread auch darum, inhaltlich falsche Behauptungen zu korrigieren und fehlerhafte bzw. fälschlicherweise angenommene Zusammenhänge aufzuzeigen. Dass dich das nervt, glaube ich dir. Deine Fehler begehe aber nicht ich.

          • HansimGlueck sagt:

            Du musst echt Probleme haben.
            Es geht um „Wo hängen noch Plakate“ egal wo.
            Und schön, dass der größte Schlauberger seine eigenen Fehler immer ignoriert bzw. darum große Nebelwolken erschafft.

          • Seb Gorka sagt:

            „Egal wo“ trifft auf deine gewissenhafte Meldung schon mal nicht zu. Du hast „HWG-Grund“ sicher nicht aus Versehen erwähnt. Es kommt bei einer eventuellen Pflicht zur Enfernung und der wirklich wichtigen Aufzählung eventueller Verstöße dagegen allerdings genau darauf an, ob ein Plakat hängen darf oder nicht. Das gilt bei Nebel und auch bei klarer Sicht auf die Dinge.

          • rupert sagt:

            @Seb Gorka

            Ich muss jetzt einfach mal fragen:

            „Korrigieren“ Sie (nicht nur) in diesem Thread die Menschen hier eigentlich an einem mobilen Endgerät während der Arbeitszeit?

            Oder ist Ihre Arbeit hier Teil ihrer offiziellen Tätigkeitsbeschreibung bei der Stadt Halle? Wenn ja, welchem Referat ist Ihre Stelle denn zugeordnet?

            Sie kennen sich ja angeblich schwer aus mit kommunalen Angelegenheiten und haben für uns immer den aktuellen Stand aus der Verwaltung der Stadt parat.

          • Seb Gorka sagt:

            Diese Regeln (wie auch z.B Straßenverkehrsregeln) sind öffentlich einsehbar und gelten prinzipiell für jedermann. So sollten sie auch von jedermann befolgt werden – ein wesentlicher Grundsatz in einem Rechtsstaat. Wenn man sie nicht im Detail kennt, kann man sich informieren. Wer also Wahlplakate aufhängen will oder am Straßenverkehr teilnehmen will, kann, sollte und (nicht selten) muss sich mit diesen Regeln vertraut machen.

            Die eher grundsätzlichen Verhaltensregeln sind dem Wesen nach auch wenig bedarften Mitmenschen klar zu machen und deren Befolgung wird deshalb auch von diesen erwartet bzw. bei der Beurteilung von Verstößen als selbstverständlich vorausgesetzt.

            Wenn man nun keine Ahnung davon hat – was überhaupt nicht verwerflich oder auch nur ungewöhnlich ist – und auch nicht selbst davon betroffen ist, sondern nur im Internet unpräzise Angaben zu etwaigen „Missständen“ machen will, dann sollte man vielleicht nicht so sehr auf den Putz hauen oder wenigstens nicht so offensichtlich versuchen, einen Ausweg zu suchen, nachdem man festgestellt hat, (weit) daneben gehauen zu haben. Da weißt du wohl mit am besten, wie das gemeint ist.

            Wenn es dir wirklich weiterhilft und du sowieso keine andere Erklärung akzeptieren kannst oder darfst: Ja, ich bin Teil der geheimen Weltregierung. Wir sind für alles Übel in der Welt zuständig und verantwortlich. Ganz besonders aber für die „Radinfra“ in der Altstadt von Halle. Seit über 1000 Jahren schon…

  4. Martina Hornburg sagt:

    Von der CDU in Kröllwitz auch! Dölauer Straße und Senffstraße.