Jugendliche schippern mit geklautem Ruderboot über Angersdorfer Teiche

20 Antworten

  1. Elfriede sagt:

    ….den die lieben Eltern hoffendlich auch bezahlen müssen !!!!

  2. Böllberger sagt:

    Dann sind Sie aber schlecht informiert! Die Erziehungsberechtigten haften bei angerichteten Schäden stellvertretend für ihre minderjährigen Schützlinge.

    • Seb Gorka sagt:

      Das mag eine gefühlte Wahrheit sein, eine derart pauschalisierte Haftungsregelung ist mit der derzeit geltenden Rechtsordnung jedoch nicht zu vereinbaren. Eine gegenteilige Beweisführung wird aber begrüßt.

      • Böllberger sagt:

        Wollen Sie als Winkeladvokat glänzen? Sie theoretisieren und gehen von der asozialen Annahme aus, dass Eltern ihre Kinder vor dem Gesetz alleine lassen. In der Praxis riskieren Eltern eben nicht, dass ihre Brut 30 Jahre lang mit einem Schuldschein verfolgt werden kann, abgesehen von den Sozialstunden. Darüberhinaus wäre immer die Verletzung der Aufsichtspflicht abzuwägen. Wenn Sie glauben, dass sich von Kindern Geschädigte ihren Schaden nicht meist von den Eltern ersetzen lassen, sind Sie auf dem Holzweg. Ein 14 jähriger wird wohl kaum 1000€ auf dem Konto liegen haben, ergo: Man lässt die Schuld von Mami und Papi begleichen. Deshalb ist der Spruch auch im Volksmund so verbreitet.

        • Seb Gorka sagt:

          Gegen den verbreiteten Volksmund kommt natürlich kein Advokat an, und sei er noch so winklig. Apropos: Was sagt denn der breite Volksmund zur Konnotation von „Winkeladvokat“?

          Veilleicht kennst du keine 14jährigen, die 1000 Euro auf dem Konto liegen haben. Vielleicht kannst du dir auch nicht vorstellen, dass es welche gibt. Beides ändert nichts daran, dass das eher Regel denn Ausnahme ist.
          Die Schadenssumme beläuft sich zudem auf 1100 Euro und es sind zwei Verursacher festgestellt worden. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass beide hälftig in Haftung genommen werden. Somit sind wir – der Volksmund kommt sicher zu einem ähnlichen Ergebnis – bei 550 Euro für den 14jährigen. Erst recht keine exorbitante Summe.

          Wie du durch vorsichtiges Googlen ja schon herausgefunden hast, auch wenn du es aus unerfindlichen Gründen nicht zugeben möchtest, ist die Haftung der Eltern eben nicht pauschal festgelegt, wie es Schilder an Bauzäunen früher gern vermittelt haben. Vielleicht bist du sogar über die spektakulären Einzelfälle gestolpert, bei denen Minderjährige (und gerade nicht deren Erziehungsberechtigte) zu Zahlung wirklich hoher Schadensersatzsummen verurteilt worden.

          Solltest du mal selbst in eine solche Situation kommen, wo dir von einem 14jährigen ein Schaden zugefügt wurde und dessen Eltern zahlen nicht freiwillig, hilft dir vielleicht ein Winkeladvokat, trotzdem an dein Geld zu kommen. Die Argumente „Volksmund“, „in der Praxis“ und „Holzweg“ helfen da nämlich nicht.

          • Böllberger sagt:

            DU wirst es nicht glauben, solche Schadensfälle hatte ich tatsächlich schon des Öfteren, und DU wirst es nicht glauben: IMMER haben die Eltern die Haftung übernommen. Im Gegensatz zu DIR belehre ich die Leute nicht mit Internetrecherche sondern nehme am echten Leben Teil. Und da haben die meisten 14jährigen keinen 500er in der Tasche, sondern die Eltern, welche in der Praxis Schlimmeres abwenden wollen. Abgesehen davon: ich kann den 14jährigen auch alleine in Haftung für den vollen Schaden nehmen, die andere Hälfte kann er sich von seinem Buddy zurückholen. So, haste was dazugelernt heute.

          • Seb Gorka sagt:

            Woher DU die Vermögensverhältnisse von den meisten 14jährigen kennst, frage ICH lieber nicht. Es gibt übrigens auch sinnvollere Aufbewahrungsmöglichkeiten für 500er als „in der Tasche“. Wo du doch soviel von dieser Praxis weißt.

            Wenn deine unzähligen Schadensfälle mit Beteiligung Minderjähriger immer anstandslos reguliert wurden, hast DU doch überhaupt kein Problem. DIR ist es sicher völlig egal, WER den Schaden zahlt.
            Du hattest aber – fälschlicherweise – behauptet, die Erziehungsberechtigten müssen – auch noch stellvertretend – für Minderjährige haften. Von dieser interntrecherchierten(?) Meinung bist du ja immerhin inzwischen abgerückt.

            Und nein, du kannst weder den noch sonst einen 14jährigen allein in Haftung nehmen, Buddy. Aber danke für das „Lehrstück“! Großes Kino!

          • Böllberger sagt:

            Du glänzt leider mit Halbwissen und wenn du nicht weiter weisst schreibst du dümmliche Suggestivkommentare. Du hast die Haftung der Erziehungsberechtigten generell ausgeschlossen und das ist einfach kompletter Unsinn, darüberhinaus haften in der Praxis Eltern meist stellvertretend für ihre Kinder, um langfristigen Schaden von Ihnen fernzuhalten. Wenn ich Schadenersatz in der Realität regelmässig erfolgreich durchsetze, werde ich darüber wohl besser Bescheid wissen als ein Forum-Nerd. „Müssen“ hab ich nicht geschrieben, „pauschal“ war deine Aussage und nicht meine. Die allgemeinen Vermögensverhältnisse 14jähriger kenne ich, weil ich über ein intaktes soziales Umfeld und Allgemein wissen verfüge. Natürlich kann ich mir aussuchen, von welchem Täter ich mir den Schaden ersetzen lasse, du hattest anscheinend noch nie mit Schuldnern zu tun. Sorry Mate, du bekommst nicht immer Recht!

          • Seb Gorka sagt:

            Dude! Du hast mich überzeugt, Dude. Du musst gar nichts beweisen, chico. Du kannst jeden haftbar machen und alles durchsetzen. Snap! Einfach so, esé! Kein Gesetz kann dich bezwingen, dawg!

            Nochmals danke!

            Die 14jährigen aus deinem weitläufigen Umfeld, die seltsamerweise alle kein Geld haben, aber wohl immer wieder Schulden bei dir, können sich glücklich schätzen. Böllberg fo‘ life, playa!

  3. SO What sagt:

    So viel Gelaber um einen dummen Jungenstreich…

  4. farbspektrum sagt:

    Als Freizeitbeschäftigung Ruderboote zu klauen , ist besser, als Steine von Autobahnbrücken zu werfen.

  5. Hilfsbereit sagt:

    Wenn Sie sich hier aufregen wer denn Schaden auf kommen lässt würde ich an meiner Stelle die beiden nehmen und sagen hier macht das wieder ganz und ziehen die Anzeige zurück