Junge in der Silberhöhe mit Hoverboard erwischt

42 Antworten

  1. Mr.W sagt:

    War Marty McFly wieder unterwegs…

  2. Bürger Lars Friedrich sagt:

    Die Polizei als neue Fake-News-Schleuder? Wie soll das Ding denn schweben? Und welche Fahrerlaubnisklasse soll das konkret sein?

    • Die O-dabbel Ski sagt:

      Eine Fahrerlaubnisklasse dafür wäre die Klasse B. Allerdings wird es aus technischer Sicht keine straßenverkehrsrechtliche Zulassung in absehbarer Zeit geben, weshalb das Fahren ohne Fahrerlaubnis das geringere Problem sein wird. Strafrechtlich ist hier das Fahren ohne Versicherung wohl schwerwiegender.

      Das „selbstschwebend“ rührt vermutlich von einem irrtümlichen Rückbezug von „Hoverboard“ her, was eine Verkaufsbezeichnung für E-Boards ist, die keine Haltestange haben und schon deswegen nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind. Es ist sicher „selbstfahrend“ gemeint, weshalb es auch unter die Elektrokleinstfahrzeugverordnung fällt.

      Dann gibt es noch von „Omni Hoverboards“ ein Modell, das mit Propellern angetrieben wird und tatsächlich schweben kann. Dass dürfte aber nicht auf der Silberhöhe und schon gar nicht von einem Kind betrieben werden. Für Vorserienmodelle wurden teils über 30.000 US$ gezahlt…

      • Naja sagt:

        Strafrechtlich gibt es für das 11jährige Kind absolut kein Problem.

        • Delict. Civ. Prb. sagt:

          Das Leben besteht nicht nur aus Strafrecht.

          • Naja sagt:

            Eben. Das war auch den Vorkommentar bezogen. Im Übrigen kann man auch nichts versichern, was nicht zugelassen ist. Ein Hinweis, dass das Gefährt keine Betriebserlaubnis hat und damit nicht im Straßenverkehr (inkl Gehwege) genutzt werden kann, wurde in dem Fall genügen.

    • Cybertroll sagt:

      Das funktioniert heutzutage alles!
      Das ist vermutlich wie mit so manchen E-Bikes.
      Im Netz prima Schnäppchen entdeckt und E-Bike
      hat obendrein noch 60 km/h – Natürlich Made in China!
      Das E-Bike kommt an und schon düst man lustig los.
      tatüüü tataaa – und schon ist das E-Bike sichergestellt!
      Diverse Strafanzeigen gibt es auch noch dazu.
      Dabei sind Versicherungen für E-Bikes und
      E-Roller überhaupt nicht so kostspielig.
      Problematisch wird es erst bei über 25 km/h
      Doch wer kauft ein E-Bike mit 25 km/h
      wenn man mit dem Standard-Mountain-Bike
      schneller treten kann als das E-Bike fahren kann?

    • Cybertroll sagt:

      Mit „schweben“ ist vermutlich fahren gemeint.
      Man schwebt ja eigentlich auf einem Skateboard.
      Das sind vermutlich die Skateboards mit Motor drunter.
      Die gehen natürlich richtig ab!

  3. back to the future sagt:

    „selbstschwebenden Skateboard“

    is klar xd

  4. unlustig geimpfter sagt:

    selbstschwebenden Skateboard ????

    was soll das sein … selbstschwebend??

    • selbstverständlich sagt:

      etwas, das von selbst schwebt

      bist du deutsch?

      • Na klar sagt:

        Wie soll etwas von selbst schweben? Ohne Energie oder äußere Einwirkungen? Solche Boards gibt es nicht für den normalen Weg.

        • alles sehr abwegig sagt:

          Weißt du, was „Automobil“ bedeutet?

          Einen Magnet hast du bestimmt schon mal gesehen.

  5. Erwin sagt:

    Whaaaaaat? Haben sie den Jungen etwas festgenommen? Wie soll er jetzt die Zukunft ändern?? Das wars!!

  6. Johann sagt:

    Man, man, man . . . es gibt keine selbstschwebenden Skateboards. Wer recherchiert denn so was ? Andrea Bocelli ?

  7. Doro sagt:

    Die Dinger haben zwei Räder und schweben nicht. Wenn die unter 25 oder 20 km/h fahren, warum müssen die versichert sein. Welchen Führerschein muss man dafür machen, M oder A1? 😄 E-Bikes fahren schneller und haben auch keine Kennzeichen. Die Pozilei soll sich lieber um die kleinen schwarzhaarigen Racker kümmern, statt 11-jährigen den Tag zu versauen.

    • Dubistungebildet sagt:

      „Wenn die unter 25 oder 20 km/h fahren, warum müssen die versichert sein.
      Weil das gesetzlich so vorgeschrieben ist.

      „Welchen Führerschein muss man dafür machen, M oder A1?“
      Vermutlich B. Eine Klasse M gibt es nicht.

      „E-Bikes fahren schneller und haben auch keine Kennzeichen.“
      Fahrräder mit Motor können auch unter die Versicherungspflicht fallen und benötigen dann ein Versicherungskennzeichen. Die Versicherungspflicht ist nicht von der möglichen Geschwindigkeit abghängig. Fahrradfahrer mit mittlerer Fittness und Übung schaffen mit reiner Körperkraft leicht 30 bis 40 km/h auf gerader Strecke.

      „Die Pozilei soll sich lieber um die kleinen schwarzhaarigen Racker kümmern, statt 11-jährigen den Tag zu versauen.“
      Der 11-jährige war nicht blond und hat sich selbst den Tag versaut.

      • dubistnochungebildeter sagt:

        Über die Hälfte deines Pamphlets ist, gelinde gesagt, Bullshit. Leider alles umsonst. 😜

      • Naja sagt:

        Ziemlicher viel unrichtig gemutmaßt! Die Dinger haben keine Zulassung/Betriebserlaubnis, weil sie keine Lenkstange, Bremse und keine Beleuchtung etc. haben.

      • Scholli sagt:

        Man, man, man, warum müssen die Dinger versichert sein?! Denkt ihr, die Prunkbauten der Versicherungen und Banken sind umsonst? Nein das sind Sponsorgelder von Versicherten! Und wenn du dann mal einen „Fall“ hast, einen “ Versicherungsfall“ meine ich, dann finden wichtige “ Winkeladvokaten “ sogenannte Rechtsanwälte eine Klausel, welche die Versicherung vor Zahlung bewahrt!

        • Makler sagt:

          Die müssen versichert sein, weil dein Hartz 4 was du bekommst niemals reichen würde um die entstandenen Kosten zu begleichen wenn du damit jemanden umfährst.

          Und so bezahlt das alles dann die Versicherung dafür ist die da.

    • 10010110 sagt:

      Elektroroller fahren auch nicht schneller als 20 km/h und brauchen trotzdem eine Zulassung.

  8. Gartenfreunde 🌻🙂 sagt:

    “ Straßen wo wir hinfahren brauchen wir keine Straßen “ 😄😎 🚗🔥🔥🔥

  9. Uhrlober sagt:

    Eene schmochen und das Teil in den Müll werfen.

  10. Bmw Tobi sagt:

    Selbstschwebend…man die Bullen sind vielleicht dämlich sollten vlt mal weniger vom beschlagnahmten konsumieren. Ich Tippe da mal auf Angel Dust, wenn die fliegende Jungs sehen!

  11. Der große Muck sagt:

    Brauche ich in Deutschland für einen fliegenden Teppich den Piloten Schein?

  12. Hoffmann Günther sagt:

    Darf ich dann meinen fliegenden Teppich nicht außerhalb meiner Wohnung nutzen , ich denke nur „VERKEHRSWENDE“

    • denk mal STV(Z)O sagt:

      Doch darfst du grundsätzlich. Wenn du dich außerhalb deiner Wohnung allerdings im öffentlichen (Straßen-)Verkehr bewegst, gelten die dortigen Regeln auch für dich und deine Matte.

  13. Maheba sagt:

    Haben die denn nichts anderes zu als dem Jungen beim Spielen zu stören? Mal ehrlich, es gibt andere Probleme. Aber so ist Deutschland nunmal mit seinen Reglementierungen.
    Ich hätte gefragt ob ich auch mal drauf darf.

    • Kokelheini sagt:

      Mir hammse mal die l e g a l ! gekauften Streichhölzers weggenommen!! Mit ohne Schadensersatz!

  14. 👮 🐷 sagt:

    Die Bullen kümmern sich auch nur um so sinnlose Sachen. Lasst harmlose Kinder doch ihr Ding machen und kümmert euch um die schweren Jungs in den Brennpunkten… ah ne das wäre zu gefährlich und unangenehm für unsere Musterbeamten die zu 5. an einem Blitzer stehen und dumm auf die Straße schauen

    • Oink! sagt:

      Das hast du nun schon mehrfach versucht, rüberzubringen. Es scheitert ein ums andere Mal. Kannst du überhaupt was?