Keine Masken, Party, zuviele Kunden: 37 Anzeigen

Das könnte dich auch interessieren …

8 Antworten

  1. Herz sagt:

    50 € ist noch zu wenig für die Ignoranten. Sie wollen es nicht anders. Sie schaden allen, nicht nur sich selbst. Also Strafe muss sein, wer nicht hören will muss fühlen

  2. GutenAbend sagt:

    Wie argumentiert man eigentlich als Ordnungskraft, wenn einem eine genehmigte 20000 MenschenDemo, die sich absehbar an keine Beschränkungen halten, als Gegenargument vorgehalten werden. Ich verstehe diese Welt der Unterschiede nicht mehr.

    • Der Analyst sagt:

      Du kannst auf die Demonstrationsfreiheit verweisen, die im Grundgesetz garantiert und deshalb nicht einfach ausgehebelt werden kann. Allerdings gab es für die Genehmigung in Leipzig vom Oberverwaltungsgericht Bauzen Auflagen, wie etwa Abstandhalten und Maske. Nun kann man zurecht fragen, ob ein Richter, der das genehmigt, naiv ist. Hier wiegt jedoch das Recht auf Versammlung schwerer. Bei Verstoß kann die Polizei die Demo beenden. Das hat sie in Leipzig auch gemacht. Da jedoch eine hohe Anzahl gewaltbereiter Nazis und Hooligans dabei waren, hat die Polizei abgewogen und hat die Beendigung der Demo nicht durchgesetzt. Die Alternative wären wahrscheinlich heftige Straßenschlachten mit Verletzten oder gar Toten gewesen.
      Grundsätzlich müssen wir uns darüber verständigen, wie wir mit polizeibekannten Gewalttätern umgehen. Wieso beispielsweise gibt es nicht flächendeckend Meldeauflagen oder Hsusarreste während solcher Veranstaltungen? Viele gewaltbekannte Hooligans am Samstag kamen z.B. aus Dortmund und Stuttgart…

  3. Ist sagt:

    Die Betreiber von Geschäften sollten darauf achten wieviel Leute das Geschäft betreten sonst wird es teuer. Oder soll der Kunde erst alle angehen Kunden durchzählen?

  4. Martina Hornburg sagt:

    Bitte die Allgemeinverfügung vom 29,10.2020 Nummer 7/2020 den Punkt 4 lesen! Zu finden hier https://www.halle.de/de/Verwaltung/Gesundheit/Corona-Virus/Dokumente/

  5. Corola sagt:

    Vermutlich bekommt man vom Ordnungsamt sehr schnell schriftlich einen Bescheid über das Bußgeld bei einem Verstoß gegen die Coronaauflagen, schlimmer sieht es allerdings aus mit einem schriftlichen Bescheid über eine angeordnete Quarantäne vom Gesundheitsamt. Diese benötigt man aber um den Arbeitgeber o.a. über die Quarantäne zu informieren… Woher bekommt man dieses Schriftstück?

  6. kitainsider sagt:

    Tja, die Ordnungskräfte konzentrieren auf die Maskenpflicht währenddessen kann man unbehelligt mit einer Machete in eine Schule eindringen. Prioritäten eben.

    • Relax sagt:

      Tja, ist die Verhinderung dessen wirklich Aufgabe des Ordnungsamtes oder geht es Ihnen hier nur um Stimmungsmache? Spinner gibt es überall (siehe Liebich und Gefolge) und die können auch nicht ständig vom Ordnungsamt „überwacht“ werden.