Kellereinbrecher in der Merseburger Straße gestellt

24 Antworten

  1. Hornisse sagt:

    Ab wann kommen denn solche Leute in U-Haft?
    Kellereinbruch und Drogen reichen da wohl nicht?

    • Hummelmann sagt:

      Das steht schon seit Jahrzehnten ind der StPO (§§ 112 und 112a).

      Kellereinbruch und Drogen reichen da nicht.

      • Jörg Krieg sagt:

        Nein, besonders in Halle zahlt sich verbrechen aus!!!

        • Mertens sagt:

          Nein, das ist einfach gelogen, Sie Lügner!

          • Jörg Krieg sagt:

            Sehr geehrter Herr Mertens,
            was sollte gelogen sein.
            Fragen Sie einfach einmal die Personen Einbrüche in Keller oder Wohnungen erlebt haben. Selbst Polizisten verstehen vieles nicht. Heute festgenommen Morgen auf freien Fuß ein paar Tage wieder die selbigen fest genommen !
            Lesen Sie bitte doch einmal das Buch von Kirsten Heisig „Das Ende der Geduld“! Oder die Endscheidungen über Sven Liebig in Halle an!

          • 10010110 sagt:

            Verbrechen zahlt sich nicht (immer) aus. Die oben genannten Kellereinbrecher sind vermutlich eh schon am Boden der Gesellschaft und begehen höchstens Beschaffungskriminalität um ihre Drogenabhängigkeit zu finanzieren. Bei solchen Leuten ist nichts zu holen, die leben von dem Kleinkram, den sie klauen, nicht in Saus und Braus. Diese Leute haben eh nichts mehr zu verlieren und daher auch kaum Angst vor einer möglichen Strafe. Sie in Haft zu stecken, kostet die Gesellschaft nur Geld und löst das Problem höchstens vorübergehend; wenn sie nicht aus ihrem Teufelskreis herausgeholt werden, dann machen die nach Entlassung aus der Haft einfach da weiter, wo sie vorher aufgehört haben.

  2. Tja sagt:

    Ohne Worte

  3. Eh sagt:

    Endlich habt ihr ihn, hat wohl nichts zu Weihnachten bekommen? Nun bekommt er hoffentlich die Rute

  4. Hornisse sagt:

    Hätte villt.eine geklaute Fl.Brandy dabei haben müssen,dann hätten sie ihn wohl dabehalten.
    Gesetze,Gesetze,bald wie bei den Ami`s.

  5. Schwede sagt:

    Da helfen nur Bürgerwehren. Und wenn sie einen erwischen dann das Notwehrrecht voll ausnutzen…. Vielleicht hat er sich auch noch gewehrt?

  6. Jörg Krieg sagt:

    Ich kann dieses einfach nicht mehr nachvollziehen , Verbrechen Zahlt sich wohl doch aus.
    Ich wünsche eigentlich keinen etwas schlechtes, aber diese Staatsanwälte oder Richter die solche Entscheidungen treffen müßten selbst einfach mal Opfer werden!!
    Es gab auch einmal eine Richterin, die diese Entscheidungen von einigen Staatsanwälten auch nicht verstanden hat und sich das Leben genommen hat!
    Irgend etwas stimmt nicht mehr in unseren Rechtsstaat .

  7. Jörg Krieg sagt:

    Leider wurde mein Kommentar nicht veröffentlicht . Das zeigt , das man nicht seine ehrliche Meinung sagen kann!!

    • Tb sagt:

      Ein Internetprofi, der Jörg. Das verleiht dem „unveröffentlichten“ Kommentar gleich noch mehr Gewicht! 🙄

      • Jörg Krieg sagt:

        Sehr geehrter Herr Tb,
        ich danke Ihnen für diese Information über meine Person: Sie sind einfach nicht zu übertreffen!
        Sie sin sicherlich sehr von sich sehr überzeugt und ohne Fehler.
        Lesen Sie doch bitte einmal das Buch von Kirsten Heising „Das Ende der Geduld“ und dann schreiben Sie mir noch einmal!
        Mit freundlichen Grüßen

    • 10010110 sagt:

      Also ich sehe einen Kommentar von einem Jörg Krieg direkt über dem, auf den ich hier antworte. Du solltest mal zum Augenarzt gehen, denn wenn dein Sehvermögen ausreichend wäre, hättest du auch den Hinweis gelesen, dass dein Kommentar erst von einem Moderator freigeschaltet werden muss. Das steht in rot über jedem abgegebenen Kommentar.

      • Krieg sagt:

        Ich freue mich immer über Menschen, die alles besser Wissen und ohne Fehler durch Leben gehen! Ich wünsche Ihnen weiterhin, das Sie Ihr Wissen weiterhin anderen Menschen unterbreiten.
        Mit freundlichen Grüßen

        • Achso sagt:

          Dann freuen Sie sich sicher, dass es hier einen gibt, der alles besser weiß als die Staatsanwaltschaft und sein Wissen aus 1 Buch weiterhin anderen Menschen unterbreitet.

          • J. Krieg sagt:

            Sehr geehrter Her Achso,
            ich unterbreite wirklich niemanden etwas und weiß mit Sicherheit nicht wie Sie alles besser.
            Ich unterbreite auch nicht etwas aus einen Buch, ich habe bestimmt auch mehr Bücher gelesen als Sie! Ich denke Sie sollten lieber nicht schreiben, sondern erst einmal mit dem Begriff DEMOKRATIE auseinandersetzen!
            Mit freundlichen Grüßen

    • Peter Pan sagt:

      Wenn Ihre Meinung eine Straftat begründen könnte, dann wird dieser kommentar mit Sicherheit nicht veröffentlicht! Ihren Schreibdurchfsll in den vorhergehenden Kommentaren sagt doch alles aus. Sie rufen nach Recht und Ordnung und fordern Straftaten. Was macht denn das fordern von Straftaten besser als das jemand gerade auf frischer Tat bei einer Straftat erwischt worden ist? Er bekommt seine Gerichtsverhandlung und wird bestraft werden. Es war schon immer so. Bloß weil da steht er hatte Drogen bei hat das nichts zu heißen. Wenn er ein paar Krümel Gras in der Tasche zum Eigenbedarf hatte, dann wird er deswegen nicht einmal angeklagt. In einigen Bundesländern ist der Besitz weniger Gramm (geringe Menge um die 5 Gramm, manchmal sogar mehr) straffrei. Da passiert gar nichts. Er ist ja kein Auto gefahren. Da sind die Besoffenen zu zweit auf nem E-Scooter weitaus gefährlicher. Sie haben wenn Sie Lötzinn schreiben kein Recht auf Veröffentlichung. Das Recht auf Meinungsfreiheit endet da wo Ihre Meinung andere Gesetze tangiert. Hinsichtlich Beleidigung, Hetze, Anstiftung oder eben den Aufruf zu Selbstjustiz und ähnlicher Dinge. Was bilden Sie sich außerdem ein dass einfordern zu wollen? erstellen Sie eine Homepage, halten sich an alle Auflagen und Gesetze die damit im Einklang stehen und Veröffentlichen was Sie denken dort. Dann stehen Sie mit Ihrer eigenen Verantwortung für Ihr Handeln ein. Dann werden Sie ja sehen ob Ihre Meinung vom Recht gedeckt ist oder nicht! Aber missbrauchen Sie nicht die Arbeit anderer zum verbreiten Ihrer geistigen Minderergüsse!

      • Jörg Krieg sagt:

        Sehr geehrter Herr Pan,
        ich habe nur meine Meinung gesagt und nicht wie Sie Beleidigungen ausgesprochen.
        Ich habe nicht nach Recht und Ordnung aufgerufen , dazu hätte ich auch kein Recht! Lesen Sie doch bitte Ihren Kommentar noch einmal in Ruhe durch und vergleichen Sie diesen mit meinen.
        Mit freundlichen Grüßen

      • Jörg Krieg sagt:

        Ich hätte noch ein Buchtipp für Sie!
        Das Ende der Geduld von Kirsten Heisig. Sie war bis zu ihrem Tode Ende Juni 2010 Jugendrichterin an Deutschlands größtem Amtsgericht, dem Amtsgericht Berlin -Tiergarten.

  8. Jörg Krieg sagt:

    Muß mich entschuldigen , wurde jetzt doch veröffentlicht !

  9. ???? sagt:

    Mit etwas Geduld gehts doch, @Krieg.
    Wenn keine Haftgründe vorliegen (fester Wohnsitz . . .) muss der doch nicht auf Kosten der Allgemeinheit in Haft! Wie groß wäre das Geschrei eben genau derselben, denen das zu Lasch erscheint?

    • Jörg Krieg sagt:

      Sehr geehrter ????,
      haben Sie schon einmal einen Kellereinbruch bzw. Wohnungseinbruch gesehen?
      Was diese Menschen für Unheil und auch Leid erlebt haben, die dieses durchgemacht haben, die sinnlose Zerstörung und ständig nur in Angst leben das diese wieder passiert!

  10. Jörg krieg sagt:

    Auch für Sie Herr ??? ,
    lesen Sie einmal von Kirsten Heisig das Buch, „Das Ende der Geduld“ !

  11. Fink sagt:

    Kennt jemand ein gutes Buch zu dem Thema?

  12. Jörg sagt:

    es gibt sehr viele und gute Bücher zu diesen Thema, man muß diese Bücher natürlich auch lesen und auch verstehen!!