Klage gegen die 10. Eindämmungsverordnung in Sachsen-Anhalt zurückgewiesen

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Keine Antworten

  1. Bürger sagt:

    Na, dann muss die AFD eben nochmal klagen und Widerspruch einlegen…

    • Warum? sagt:

      …abgesehen davon, dass sich beides ausschließt: Natürlich steht ihr das zu, aber ich denke (und hoffe…), dass auch das vergeblich sein dürfte. Obwohl, wenn auch das zweite Gericht die Rechtmäßigkeit feststellt, ist es ja noch deutlicher.

      • Achso sagt:

        Wenn die AfD Geld dafür ausgibt, gegen rechtssichere Verordnungen zu klagen, ist das nur zu begrüßen. Zumindest wird jetzt wohl der illegale Geldnachschub von jenem einen Milliardär nicht mehr fließen

      • MS sagt:

        Welches zweite Gericht? Das Landesverfassungsgericht ist der höchste Gerichtshof in Sachsen Anhalt…

        • Warum? sagt:

          Das weiß ich. Diese afd könnte aber eine verfassungsrechtliche Überprüfung beim Bundesverfassungsgericht anstreben. Und selbst da müsste noch nicht Schluss sein (für den vernünftig Denkenden natürlich schon vorher. Sie wissen was ich meine…😏)

          • Rudi sagt:

            Über Verstöße gegen die Landesverfassung entscheidet das, na? , richtig, Landsverfassungsgericht. Das hat aber den Antrag gar nicht erst angenommen. Woran erinnert das? Na? Richtig, an die Stadtratsnummer. Ein paar Formalien muss man nämlich auch als völlig uninformierter Laie einhalten, und sich besser – und das wird das Problem sein – rechtlichen Beistand suchen. Den findet man aber nicht im Internet bei Dr. iur. Google und fachlich versierter kostet ein paar Taler.

  2. hallu sagt:

    Wer heute tatsächlich noch glaubt, dass Gerichte und deren Richter unabhänig sind, der sollte sich schnell ein anderes Land suchen ( wenn er es wohl findet ).

    • Warum? sagt:

      Sowas wie Nordkorea oder China oder Myanmar vielleicht?

      Haben Sie sich eigentlich auch zu Wort gemeldet, als diese afd die Klage gegen die Achte Verordnung gewonnen hat? Nein? Also nur blanke Polemik…

  3. As sagt:

    Und so eine Partei will eine Alternative sein. Schämen sollten sich die AFDler.
    Halle hat eine Inzidenz von 238 stark steigend und die Klagen gegen die Eindämmungsverordnung. Spinner hoch drei!

  4. Zack sagt:

    Oh Mist die AFD hatte einmal Erfolg, hoffentlich geht das nicht so weiter, denn das was sie zurzeit zu bieten haben ist auch unter aller Sau, zwar noch etwas mehr als die Grünen und die CDU und die SPD und die Linken und die Rechten und die oberen

  5. Fut sagt:

    Eine Klage, die garantiert zu Lasten des deutschen Steuerzahlers geführt wurde, wurde zurückgewiesen, also hättest den Beamten überhaupt nichts gekostet, nur der Steuerzahler musst du dieses ganze Kaspertheater wieder bezahlen

  6. Kek sagt:

    Was für tolle Gerichte es gibt